Sachverhalt:
Nachdem für das laufende Haushaltsjahr die Ausgabenansätze gesenkt und
die Einnahmenansätze erhöht wurden, ist für das Haushaltsjahr 2015 wieder eine
entgegengesetzte Korrektur der Ansätze vorzunehmen.
Für das Jahr 2015 wird ein Jugendhilfehaushalt vorgeschlagen, der gegenüber dem Vorjahreshaushalt eine Erhöhung der Gesamtausgaben von rd. 2,52 % vorsieht. Auf der Einnahmenseite ist mit einer Reduzierung um 4,35 % zu rechnen. Entsprechend fällt auch die erwartete Nettobelastung um rd. 3,84 % höher aus als im Vorjahr.
Vorgenannte Zahlen sind um die Ausgaben und Einnahmen bereinigt, die
hinsichtlich der zu erwartenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (uM)
zu erwarten sind. Da in diesen Fällen eine Kostenerstattung durch überörtliche
Träger erfolgt, wird sich dies i. d. R. nicht auf die Nettobelastung auswirken.
Für die Inobhutnahmen und den damit verbunden Aufenthalten in Clearingstellen
sind jeweils 300.000,00 € Ausgaben und Einnahmen zu veranschlagen. Für die
weitere Hilfe in Form des betreuten Wohnens nach § 34 SGB VIII werden auf der
Ausgaben- und Einnahmenseite 1.500.000,00 € eingeplant.
Damit stellt sich der Jugendhilfehaushalt in tatsächlichen Zahlen wie
folgt dar:
Ausgaben: 10.866.830,00
€
Einnahmen: 9.628.760,00
€
Ausgaben
Die Steigerung der Ausgaben begründet sich vor allem in der Steigerung
der Fallzahlen bei diversen Hilfearten sowohl bei stationären Hilfen als auch
bei ambulanten Hilfen. Insbesondere ist der Ansatz für
Erziehungsbeistandschaften deutlich zu erhöhen (+ 21 %), um hier den derzeit
langen Wartezeiten entgegenzuwirken. Auch beim betreuten Wohnen nach § 34 SGB
VIII ist eine deutliche Erhöhung (+ 8,5 %) notwendig. Gerade auch im Bereich der
gemeinsamen Wohnform nach § 19 SGB VIII zeigt die Entwicklung im laufenden
Haushaltsjahr eine deutliche Steigerung des Hilfebedarfs.
Einnahmen
Die Auswirkungen der letzten Gesetzesänderung hinsichtlich der
Kostenbeiträge spiegeln sich nun in der Entwicklung der Einnahmen im laufenden
Haushaltsjahr wider. Bei diversen Hilfearten fallen die Einnahmenansätze
deshalb geringer aus. Alleine im Bereich des Pflegekinderwesens ist mit einer
Einnahmenminderung von 45.000,00 € (- 9,18 %) zu rechnen.
Ausgewählte Schwerpunkte im
Haushalt:
|
2014 Ausgaben |
2015 Ausgaben |
Änderung |
2015 Einnahmen |
KiTa,
Tagespflege, § 90 Abs. 3 SGB VIII |
575.500 € |
575.500 € |
0,00 % |
3.000 € |
Qualifizierte
Tagespflege, § 23 SGB VIII |
415.300 € |
416.300 € |
+ 0,24 % |
310.000 € |
Gemeinsame
Wohnform, § 19 SGB VIII |
300.000 € |
360.000 € |
+ 20,00 % |
€ |
Hilfen
zur Erziehung, §§ 27 - 35, 41 SGB VIII |
4.705.000 € |
4.909.500 € |
+ 4,35 % |
467.000 € |
Eingliederungshilfen,
§ 35a auch i. V. m. § 41 SGB VIII |
933.500 € |
962.500 € |
+ 3,11 % |
38.000 € |
Beratungsstellen |
631.500 € |
653.500 € |
+ 3,40 % |
0 € |
Jugendsozialarbeit,
Streetwork, JaS |
255.000 € |
219.500 € |
- 13,92 % |
1.000 € |
Jugend-/Familienarbeit
inkl. KJR, Jugendaustausch, usw. |
464.500 € |
486.000 € |
+ 4,63 % |
20.700 € |
Debatte:
Herr Fachbereichsleiter 31b, Holger Schimanski, und sein
Stellvertreter, Jürgen Obermayer, erläuterten die Eckpunkte des Entwurfs des
Jugendhilfehaushaltes 2015 anhand der angehängten Power-Point-Präsentation
(Anlage). Herr Schimanski wies darauf hin, dass bei den Kosten für die
Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (geplantes
Finanzvolumen: 1,5 Mio. €) in den Ansätzen der Ausgaben und Einnahmen es sich
um fiktive Hochrechnungen aufgrund der jetzt bekannten Zuweisungsfälle handelt.
Eine exakte Planung ist hier nicht möglich, so dass sich in der Jahresrechnung
2015 entweder ein höherer oder ein niedrigerer Betrag abzeichnen könnte.
Herr Fachbereichsleiter 31a, Herrmann Gabel, wies - wie in den
vorangegangenen Jahren - aus rechtlichen Gründen darauf hin, dass gemäß § 79a
i. V. m. § 74 SGB VIII eine Förderung von freien Trägern nach den Grundsätzen
und Maßstäben der Bewertung der Qualität erfolgen soll.
Die in § 79 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII erwähnten Standards auf Landesebene
wurden bisher vom gem. § 85 Abs. 2 SGB VIII zuständigen Bayerischen
Landesjugendhilfeausschuss bzw. Bayerischen Landesjugendamt noch nicht
entwickelt. (In anderen Bundesländern ist dies bereits geschehen.)
Beschluss:
Der Entwurf des Jugendhilfehaushaltes 2015 wird zur Kenntnis genommen und dem Kreistag zur Verabschiedung empfohlen.