Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 11

Sachverhalt:

 

Der Ferienpass des Landkreises Würzburg bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, im Zeitraum der bayerischen Sommerferien alle Frei- und Hallenbäder im Landkreis Würzburg sowie die beiden Freibäder in Zellingen und Volkach kostenfrei zu besuchen. Diese Regelung wurde Ende der 70er Jahre eingeführt und im Laufe der Jahre hinsichtlich der Bedingungen und Zuschussanteile des Landkreises lediglich auf Wunsch und Anregung der beteiligten Schwimmbäder geändert. Dies hatte zur Folge, dass die Zuschusssätze für die Schwimmbäder sich sehr unterschiedlich entwickelt haben. So liegt der Zuschussanteil des Landkreises zwischen 29 und 83 % des regulären Schwimmbadeintrittes.

 

Um eine einheitliche Regelung einzuführen, schlägt das Amt für Jugend und Familie folgende Neuregelung vor:

 

·         Ab 2015 erhalten alle Schwimmbäder (Frei- und Hallenbäder) im Landkreis Würzburg einen Zuschussanteil von 75 % des regulären Eintritts.

·         Für die beteiligten Gemeinden verbleibt ein Eigenfinanzierungsanteil in Höhe von 25 % des regulären Eintritts.

·         Für die beiden nicht dem Landkreis zugehörigen Schwimmbäder in Zellingen und Volkach bleibt der 100 %-ige Landkreiszuschuss bestehen.

 

In der Summe bedeutet diese Änderung für nahezu alle Schwimmbäder im Landkreis einen höheren Landkreiszuschuss. Der Eigenfinanzierungsanteil der Gemeinden sollte nach Ansicht des Amtes für Jugend und Familie erhalten bleiben, da der Ferienpass ein gemeinsames Angebot von Landkreis und Gemeinden darstellt.

 

Zusätzlich benötigte Haushaltsmittel:

 

Die Inanspruchnahme des Ferienpasses, insbesondere der kostenfreien Schwimmbadeintritten, ist im hohen Maße von der Witterungssituation vor und während der jeweiligen Sommerferien abhängig und deshalb kaum kalkulierbar. So schwanken allein in den letzten Jahren die Schwimmbadeintritte und damit verbunden der Landkreiszuschuss erheblich:

 

·         2011: 12.974 Eintritte (Landkreiszuschuss: 8.489,41 €)

·         2012: 14.017 Eintritte (Landkreiszuschuss: 8.875,65 €)

·         2013:   9.441 Eintritte (Landkreiszuschuss: 6.137,79 €)

·         2014:   4.497 Eintritte (Landkreiszuschuss: 3.340,91 €)

 

Dementsprechend schwierig ist die Kalkulation des Mehrbedarfs im Jugendhilfehaushalt ab dem Jahr 2015. Kalkulatorisch wurde der Durchschnittswert der Jahre 2011 bis 2014 angenommen. Dies bedeutet bei einem 75 %-igen Landkreiszuschuss einem Umfang von knapp 14.000,00 €. Der entsprechende Mehrbetrag wurde vorbehaltlich der Zustimmung bereits in den Entwurf des Jugendhilfehaushaltes aufgenommen.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Neuregelung der Schwimmbadeintritte im Rahmen des Ferienpasses zu. Der Landkreis bezuschusst künftig alle Schwimmbadeintritte der Einrichtung im Landkreis Würzburg mit einem prozentualen Anteil von 75 % des regulären Eintritts. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung gestellt.