Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Nachdem der Markt Rimpar mit Schreiben vom 15.11.2004 beim Landkreis Würzburg beantragte, dass der Landkreis Würzburg die Bauträgerschaft für die Verlegung der Kreisstraßen WÜ 8 im Ortsteil Maidbronn und der Kreisstraße WÜ 3 in Rimpar übernimmt, fasste der Kreistag des Landkreises Würzburg in seiner Sitzung am 18.07.2005 den folgenden Beschluss:

„Der Landkreis Würzburg übernimmt die Trägerschaft für eine Ortsumgehung als Verlegung der Ortsstraßen Wü 3 und Wü 8, solange dem Landkreis Würzburg dadurch weder in finanzieller noch in materieller Hinsicht Kosten und Aufwendungen entstehen. Über eine evtl. finanzielle Beteiligung des Landkreises an den Planungskosten wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.“

Die Angelegenheit wurde durch den Bauausschuss in der Sitzung vom 16.07.2008 und durch den Kreistag in der Sitzung vom 21.07.2008 erneut behandelt, da es nach Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Würzburg zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten erforderlich sei, dass der Landkreis Würzburg als Straßenbaulastträger im Verfahren auftritt. Der Kreistag fasste den folgenden Beschluss:

„Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 16.07.2008 wird in Abänderung des Beschlusses vom 18.07.2005 der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der Kreisstraßen durch den Landkreis Würzburg zugestimmt. Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung mit dem Markt Rimpar, dass sämtliche Kosten und auch alle Vorbereitungsarbeiten vom Markt Rimpar übernommen werden.“

Eine entsprechende Vereinbarung über die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der Kreisstraßen Wü 3 und Wü 8 im Rahmen der Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt in Rimpar wurde am 02.10.2008 abgeschlossen.

Im Zuge der bisherigen Planungen, wurden für die vom marktgemeinderat favorisierte Trasse Kosten von ca. 38 Mio. € ermittelt. Nachdem Baukosten in dieser Höhe, auch unter Berücksichtigung staatlicher Fördermittel, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Marktes Rimpar übersteigen, wurde vom Markt Rimpar in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg eine geänderte und aller Voraussicht nach auch kostengünstigere Variante gesucht. Dieser Trassenführung wurde zwischenzeitlich auch vom Marktgemeinderat zugestimmt.

Zur näheren Untersuchung dieser Trasse und zur Ermittlung belastbarer Kosten für diese Variante sind weitere Planungsleistungen notwendig Die dafür entstehenden Kosten werden vom Markt Rimpar, in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg, für die Leistungsphasen 1 – 3 mit voraussichtlich 520.000,00 € beziffert.

Nachdem der Markt Rimpar schon bisher Planungskosten in erheblicher Höhe aufbringen mußte und es sich um die Verlegung von zwei Kreisstraßen handelt, bittet der Markt Rimpar um eine Kostenbeteiligung des Landkreises an den zusätzlichen Planungskosten.

Nachdem fraglich ist, ob die Maßnahme alleine durch den Markt Rimpar im Rahmen seiner  finanziellen Leistungsfähigkeit finanziert werden kann, wird eine Kostenbeteiligung des Landkreises Würzburg zur Umsetzung des Projekts erforderlich werden.

Um verlässliche Planungsdaten zu erhalten, wird deshalb von der Verwaltung vorgeschlagen, dass sich der Landkreis Würzburg mit einem Anteil von einem Drittel an den für die neue Trasse anfallenden Planungskosten (circa 175.000,00 €) beteiligt.

Damit ist noch keine Entscheidung an einer Kostenbeteiligung an den Ausführungskosten verbunden. Diese erfolgt erst nach Vorlage einer belastbaren Kostenermittlung und eines tragfähigen Finanzierungskonzeptes.

 

Debatte:

Herr Künzig, Leiter des Zentralen Fachbereichs – Finanzen und Controlling/Kasse – erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Trautner kann sich die anteilige Übernahme der Planungskosten vorstellen. Er warnt aber davor, als nächsten Schritt eine Beteiligung an den Baukosten vorzunehmen.

 

Kreisrat Ländner zeigt sich – nach einem kurzen Rückblick über Alles, was in dieser Angelegenheit schon gelaufen ist – froh, dass die Sache nun in geordnete Bahnen komme. Einer Beteiligung an den Planungskosten könne er, da zwei Kreisstraßen betroffen seien, zustimmen. Was den Ausbau angehe, könne man von einer hohen staatlichen Beteiligung nach dem GVFG ausgehen. Was eine Beteiligung des Landkreises an den Baukosten angehe, so müsse man zu gegebener Zeit in Verhandlungen, auch in Absprache mit dem Zuschussgeber Freistaat Bayern, treten.

 

Kreisrat Henneberger weist auf die 2004 und 2008 gefassten Beschlüsse hin. Er befürchte, dass es nicht bei der Beteiligung an den Planungskosten bleibe, sondern auch eine Beteiligung an den Baukosten auf den Landkreis zukomme.

 

Kreisrat Stichler spricht sich für eine Beteiligung an den Planungskosten aus. Allerdings müsse deutlich gemacht werden, dass der Landkreis sich an den Folgekosten nicht beteilige. Dies habe man in Beschlüssen 2004 und 2008 festgelegt.

 

Für Kreisrat Wolfshörndl ist es folgerichtig, dass der Landkreis, wenn er sich jetzt an den Planungskosten beteilige,  auch um eine Beteiligung an den Ausbaukosten nicht herumkomme, da es sich um zwei Kreisstraßen handele.

Er plädiere aber dafür, nicht ein Drittel der Planungskosten zu übernehmen, sondern eine Betragsobergrenze von max. 175.000,00 € zu übernehmen.

 

Kreisrat Joßberger stimmt den Aussagen seines Vorredners zu. Er sehe auch eine gewisse Fürsorgepflicht des Landkreises gegenüber dem Markt Rimpar, zumal es sich um zwei Kreisstraßen und ein nachgewiesenes hohes Verkehrsaufkommen handele.

 

Kreisrat Stichler wirft ein, dass man heute nur über eine Beteiligung an den Planungskosten zu entscheiden habe.

 

Landrat Nuß hält es, wie auch Kreisrat Wolfshörndl, für folgerichtig, dass neben einer Beteiligung an der Planung auch eine Beteiligung am Ausbau durch den Landkreis kommen werde. Im Finanzplan seien bereits Mittel von 2 Mio. € eingesetzt.

Er greift den Vorschlag auf Beteiligung an den Planungskosten mit einem Festbetrag von max. 175.000,00 € auf und bitte um Abstimmung.


Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, der Übernahme eines Anteils von einem Drittel an den für die Planung der neuen Trasse anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 175.000,00 € durch den Landkreis zuzustimmen. Herrn Landrat Nuß wird zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Regelung der Kostenübernahme mit dem Markt Rimpar zu ermächtigen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA