Sachverhalt:
Nachdem der Markt Rimpar mit Schreiben vom
15.11.2004 beim Landkreis Würzburg beantragte, dass der Landkreis Würzburg die
Bauträgerschaft für die Verlegung der Kreisstraßen WÜ 8 im Ortsteil Maidbronn
und der Kreisstraße WÜ 3 in Rimpar übernimmt, fasste der Kreistag des
Landkreises Würzburg in seiner Sitzung am 18.07.2005 den folgenden Beschluss:
„Der
Landkreis Würzburg übernimmt die Trägerschaft für eine Ortsumgehung als
Verlegung der Ortsstraßen Wü 3 und Wü 8, solange dem Landkreis Würzburg dadurch
weder in finanzieller noch in materieller Hinsicht Kosten und Aufwendungen
entstehen. Über eine evtl. finanzielle Beteiligung des Landkreises an den
Planungskosten wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.“
Die Angelegenheit wurde durch den
Bauausschuss in der Sitzung vom 16.07.2008 und durch den Kreistag in der
Sitzung vom 21.07.2008 erneut behandelt, da es nach Mitteilung des Staatlichen
Bauamtes Würzburg zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten erforderlich sei,
dass der Landkreis Würzburg als Straßenbaulastträger im Verfahren auftritt. Der
Kreistag fasste den folgenden Beschluss:
„Entsprechend
der Empfehlung des Bauausschusses vom 16.07.2008 wird in Abänderung des
Beschlusses vom 18.07.2005 der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für
die Verlegung der Kreisstraßen durch den Landkreis Würzburg zugestimmt.
Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung mit dem Markt Rimpar, dass
sämtliche Kosten und auch alle Vorbereitungsarbeiten vom Markt Rimpar
übernommen werden.“
Eine entsprechende Vereinbarung über die
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der Kreisstraßen
Wü 3 und Wü 8 im Rahmen der Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt in Rimpar
wurde am 02.10.2008 abgeschlossen.
Im Zuge der bisherigen Planungen, wurden für
die vom marktgemeinderat favorisierte Trasse Kosten von ca. 38 Mio. €
ermittelt. Nachdem Baukosten in dieser Höhe, auch unter Berücksichtigung
staatlicher Fördermittel, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Marktes Rimpar
übersteigen, wurde vom Markt Rimpar in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt
Würzburg eine geänderte und aller Voraussicht nach auch kostengünstigere
Variante gesucht. Dieser Trassenführung wurde zwischenzeitlich auch vom
Marktgemeinderat zugestimmt.
Zur näheren Untersuchung dieser Trasse und
zur Ermittlung belastbarer Kosten für diese Variante sind weitere
Planungsleistungen notwendig Die dafür entstehenden Kosten werden vom Markt
Rimpar, in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg, für die
Leistungsphasen 1 – 3 mit voraussichtlich 520.000,00 € beziffert.
Nachdem der Markt Rimpar schon bisher
Planungskosten in erheblicher Höhe aufbringen mußte und es sich um die
Verlegung von zwei Kreisstraßen handelt, bittet der Markt Rimpar um eine
Kostenbeteiligung des Landkreises an den zusätzlichen Planungskosten.
Nachdem fraglich ist, ob die Maßnahme alleine
durch den Markt Rimpar im Rahmen seiner
finanziellen Leistungsfähigkeit finanziert werden kann, wird eine
Kostenbeteiligung des Landkreises Würzburg zur Umsetzung des Projekts
erforderlich werden.
Um verlässliche Planungsdaten zu erhalten,
wird deshalb von der Verwaltung vorgeschlagen, dass sich der Landkreis Würzburg
mit einem Anteil von einem Drittel an den für die neue Trasse anfallenden
Planungskosten (circa 175.000,00 €) beteiligt.
Damit ist noch keine Entscheidung an einer
Kostenbeteiligung an den Ausführungskosten verbunden. Diese erfolgt erst nach
Vorlage einer belastbaren Kostenermittlung und eines tragfähigen
Finanzierungskonzeptes.
Debatte:
Herr Künzig, Leiter des Zentralen Fachbereichs – Finanzen und Controlling/Kasse – erläutert den Sachverhalt.
Kreisrat
Trautner kann sich
die anteilige Übernahme der Planungskosten vorstellen. Er warnt aber davor, als
nächsten Schritt eine Beteiligung an den Baukosten vorzunehmen.
Kreisrat
Ländner zeigt sich –
nach einem kurzen Rückblick über Alles, was in dieser Angelegenheit schon
gelaufen ist – froh, dass die Sache nun in geordnete Bahnen komme. Einer
Beteiligung an den Planungskosten könne er, da zwei Kreisstraßen betroffen
seien, zustimmen. Was den Ausbau angehe, könne man von einer hohen staatlichen
Beteiligung nach dem GVFG ausgehen. Was eine Beteiligung des Landkreises an den
Baukosten angehe, so müsse man zu gegebener Zeit in Verhandlungen, auch in
Absprache mit dem Zuschussgeber Freistaat Bayern, treten.
Kreisrat
Henneberger weist auf
die 2004 und 2008 gefassten Beschlüsse hin. Er befürchte, dass es nicht bei der
Beteiligung an den Planungskosten bleibe, sondern auch eine Beteiligung an den
Baukosten auf den Landkreis zukomme.
Kreisrat
Stichler spricht sich
für eine Beteiligung an den Planungskosten aus. Allerdings müsse deutlich
gemacht werden, dass der Landkreis sich an den Folgekosten nicht beteilige.
Dies habe man in Beschlüssen 2004 und 2008 festgelegt.
Für Kreisrat Wolfshörndl ist es folgerichtig, dass der Landkreis, wenn
er sich jetzt an den Planungskosten beteilige,
auch um eine Beteiligung an den Ausbaukosten nicht herumkomme, da es
sich um zwei Kreisstraßen handele.
Er plädiere aber dafür, nicht ein
Drittel der Planungskosten zu übernehmen, sondern eine Betragsobergrenze von
max. 175.000,00 € zu übernehmen.
Kreisrat
Joßberger stimmt den
Aussagen seines Vorredners zu. Er sehe auch eine gewisse Fürsorgepflicht des
Landkreises gegenüber dem Markt Rimpar, zumal es sich um zwei Kreisstraßen und
ein nachgewiesenes hohes Verkehrsaufkommen handele.
Kreisrat
Stichler wirft ein,
dass man heute nur über eine Beteiligung an den Planungskosten zu entscheiden
habe.
Landrat
Nuß hält es, wie auch
Kreisrat Wolfshörndl, für folgerichtig, dass neben einer Beteiligung an der
Planung auch eine Beteiligung am Ausbau durch den Landkreis kommen werde. Im
Finanzplan seien bereits Mittel von 2 Mio. € eingesetzt.
Er greift den Vorschlag auf
Beteiligung an den Planungskosten mit einem Festbetrag von max. 175.000,00 €
auf und bitte um Abstimmung.
Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, der Übernahme
eines Anteils von einem Drittel an den für die Planung der neuen Trasse
anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 175.000,00 € durch den
Landkreis zuzustimmen. Herrn Landrat Nuß wird zum Abschluss einer
entsprechenden Vereinbarung zur Regelung der Kostenübernahme mit dem Markt
Rimpar zu ermächtigen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA