Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Sommerhausen beantragte mit Schreiben vom 20.09.2014 für die Außenrenovierung der St. Bartholomäuskirche in Sommerhausen einen Zuschuss aus Mitteln der Denkmalpflege des Landkreises Würzburg in Höhe von 50.000 Euro. Der Finanzierungsplan stellt sich wie folgt dar:

-       Eigenmittel                                                                                              200.000 Euro

(davon gesichert 150.000 Euro)

-       Markt Sommerhausen                                                                            400.000 Euro

-       Landkreis Würzburg                                                                                   50.000 Euro

-       Bayerische Landesstiftung                                                                      100.000 Euro

-       Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege                                            20.000 Euro

-       Landeskirchenamt                                                                                  230.000 Euro

(davon gesichert 173.300 Euro)

-       Sonstige (Sparkassenstiftung, VR Gewinnsparverein e.V.,

Deutsche Stiftung Denkmalschutz etc.)                                                  12.000 Euro

(davon gesichert 3.000 Euro)

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Zu finanzierende Gesamtkosten                                                               1.012.000 Euro

(davon gesichert 776.300 Euro).

Aus der Anlage können weitere ausführliche Informationen zur Finanzierung und zu den Gesamtkosten entnommen werden (Anlage 1).

 

Nach Ziff. 2.1 der Zuschussrichtlinien des Landkreises Würzburg können Zuwendungen für die Denkmalpflege gewährt werden für die Wiederherstellung oder Instandsetzung von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes und Anlagen, die künstlerisch oder kulturhistorisch wertvoll, von überörtlicher Bedeutung sind und soweit sie aus Mitteln des Entschädigungsfonds (Art. 21 DSchG) gefördert werden. Gemäß Ziff. 4.1 Abs. 1 der Zuschussrichtlinien beträgt die Zuwendung im Bereich der Denkmalpflege 7,5 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 51.000 €. Bis auf die Förderung aus dem Entschädigungsfonds sind alle Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt.

 

Bei der St. Bartholomäuskirche Sommerhausen ist die überörtliche Bedeutung unstrittig. Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Sommerhausen hatte die vor Jahren durchgeführte Innenrenovierung weitgehend selbst finanziert. Eine Förderung aus Mitteln des Entschädigungsfonds greift bei aktiven Pfarrkirchen nicht, da die Kirchen den Entschädigungsfonds finanziell nicht bedienen (nur Gemeinden und Freistaat). Es wird deshalb vorgeschlagen, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde für die Außenrenovierung der St. Bartholomäuskirche in Sommerhausen auch ohne Förderung aus dem Entschädigungsfond eine außerordentliche Förderung aus Mitteln der Denkmalpflege in Höhe von 50.000 Euro aufgrund der Bedeutung des Denkmals und der hohen Sanierungskosten zu gewähren.

 

Entsprechende Mittel wurden zum Haushaltsplan 2015 angemeldet.

 


 

Debatte:

 

Herr Stumpf, Leiter der Stabsstelle Landrat, erläutert den Sachverhalt.

 

In der anschließenden Debatte wird darauf hingewiesen, dass diese Abweichung von den Richtlinien weitere Anträge nach sich ziehen könnte. Es wird aber klargestellt, dass im vorliegenden Fall eine gute und schlüssige Begründung für die Ausnahme vorliege.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Förderung der ehemaligen Synagoge in Allersheim verwiesen.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass der Landkreis Würzburg der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Sommerhausen zur Außenrenovierung der St. Bartholomäuskirche einen außerordentlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro gewährt und die Haushaltsmittel im Haushalt 2015 bereitstellt.


Zur weiteren Veranlassung an S 1

 

Zur Kenntnis an ZFB 2, KrPA