Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Kreisrat Juks schlägt vor, die einzelnen Straßen- und Brückenbaumaßnahmen nicht nach dem Bauprogramm der Reihe nach abzuspulen, sondern mehr Augenmerk auf die Gewichtung einzelner Maßnahmen zu legen und demzufolge je nach Wichtigkeit auch Verschiebungen vorzunehmen. Als Beispiel nennt er die Straße von Ochsenfurt nach Tückelhausen.

 

Landrat Nuß erwidert hierzu, dass es sich bei dem Beispiel um eine Staatsstraße handele, für die der Freistaat zuständig sei und nicht der Landkreis. Die Feldwegbrücke hingegen sei eine Maßnahme in der Zuständigkeit des Landkreises.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt das o.g. Projekt zustimmend zur Kenntnis.

Das Staatliche Bauamt wird mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag für die Bauleistungen auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, StBA Wü

 

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