Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 12

Sachverhalt:

 

Nach Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze werden Verfassung und Verfahren des Jugendamtes vom Kreistag nach Anhörung des Jugendhilfeausschusses durch Satzung bestimmt. Die bisher gültige Satzung ist am 20.04.2005 in Kraft getreten und beruhte auf den damals gültigen Vorschriften des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Seit 11. September 2005 sind die Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch, VIII. Buch (SGB VIII) geregelt.

 

Es ist daher der Erlass einer neuen Satzung auf den jetzt geltenden gesetzlichen Grundlagen erforderlich. Ein Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt und wird in den wesentlichen Punkten erläutert.

 

Debatte:

 

Frau Regierungsrätin Juliane Selsam, GB 1, trug in Vertretung des Geschäftsbereichsleiters 3, Herrn Ltd. Regierungsdirektor Michael Horlemann, den Sachverhalt vor.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorgelegten Satzungsentwurf zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die Satzung zu erlassen.