Sitzung: 28.07.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Stellv. Landrat Brohm schlägt vor, den Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt zu ändern:
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend am 1. Mai 2014 in Kraft
Beschluss:
Der Kreistag beschließt nachfolgende Änderungssatzung:
„Satzung zur Änderung der Satzung
über die/den Behindertenbeauftragte/n
Vom 28.07.2014
Aufgrund von Art. 18 Satz 2 des Bayerischen
Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) vom 09.07.2003 (GVBl S. 419),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. November 2012 (GVBl S. 582) in Verbindung
mit Art. 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung –
LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 826),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366) erlässt der
Landkreis Würzburg folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die/den
Behindertenbeauftragte/n des Landkreises Würzburg vom 20.04.2010 wird wie folgt
geändert:
In § 7 Satz 3 wird der Betrag von 350,-- €
durch den Betrag von 450,-- € ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend am 1. Mai
2014 in Kraft.“
Zur weiteren
Veranlassung an P, KU
Zur Kenntnis an S 2
(Kreisrätin Schäfer
nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung teil).