Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Stellv. Landrat Brohm schlägt vor, den Zeitpunkt des Inkrafttretens wie folgt zu ändern:

 

§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend am 1. Mai 2014 in Kraft

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt nachfolgende Änderungssatzung:

 

 

„Satzung zur Änderung der Satzung

über die/den Behindertenbeauftragte/n

 

Vom 28.07.2014

 

 

Aufgrund von Art. 18 Satz 2 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) vom 09.07.2003 (GVBl S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. November 2012 (GVBl S. 582) in Verbindung mit Art. 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 826), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366) erlässt der Landkreis Würzburg folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Satzung über die/den Behindertenbeauftragte/n des Landkreises Würzburg vom 20.04.2010 wird wie folgt geändert:

 

In § 7 Satz 3 wird der Betrag von 350,-- € durch den Betrag von 450,-- € ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt rückwirkend am 1. Mai 2014 in Kraft.“

 


Zur weiteren Veranlassung an P, KU

 

Zur Kenntnis an S 2

 

 

(Kreisrätin Schäfer nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung teil).