Debatte:
Prof. Dr. Schraml, Vorstand des Kommunalunternehmens des
Landkreises Würzburg, benennt zusammenfassend die wesentlichen Gründe, die eine
Änderung der Satzung erforderlich machen. Diese seien u.a. die Anpassung an
neue gesetzliche Bestimmungen,
redaktionelle
Zusammenfassungen und Anpassungen, der Wunsch der BürgerInnen auf Erweiterung
der Anliefermöglichkeiten an den Wertstoffhöfen (bisher gab es eine Begrenzung
auf haushaltsübliche Mengen, jetzt gebe es eine Ausdehnung auf nicht
haushaltsübliche Mengen, hierfür werde dann eine Zusatzgebühr von 5,-- €
fällig). § 11 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) enthalte eine Klausel,
dass die Anlieferung größerer Mengen jedoch abgelehnt werden könnte, sollten
nicht ausreichend Behälter vorhanden sein bzw. die Kapazitäten nicht
ausreichen.
Er weist auf die
Tischvorlage hin. Hier gehe es um die Annahme von Altreifen. Für Reifen bis zu
70 cm Durchmesser sind 5,-- €/Stück zu entrichten, für größere Reifen 25,--
€/Stück.
Weiterhin sei in §
15 Abs. 2 AWS die Handhabung von Müllgemeinschaften großzügiger gestaltet
worden.
Kreisrat Trautner lobt das sehr gute Bring- und Holsystem,
allerdings gebe es immer wieder Ärger was die Anlieferung von Grüngut angehe.
Ein Kubikmeter sei schnell überschritten. Er erklärt, dass bei Altholz und
Grüngut keine Verbrennungsgebühren anfallen. Daraus werde Kompost hergestellt,
der dann verkauft werde. Er schlägt deshalb vor, die Bringmenge mindestens zu
verdoppeln.
Die
GRÜNEN-Kreistagsfraktion stellt deshalb den Antrag, § 4 Abs. 6 der
Gebührensatzung zu ändern. Die Menge bei Altholz und Grüngut solle jeweils auf
angefangene 2 m³ erweitert werden.
Prof. Dr. Schraml sieht hier Probleme. Die Kapazitäten an den
Wertstoffhöfen würden dadurch sehr schnell ausgeschöpft werden. Er weist darauf
hin, dass größere Mengen unentgeltlich an den Grüngutsammelstellen abgegeben
werden können bzw. die Möglichkeit der Grüngutabholung genutzt werden könne. Er
werde die Anregung jedoch für die nächste Änderung im Hinterkopf behalten und
dann Rücksprache mit den Mitarbeitern der Wertstoffhöfe nehmen, wie sich das
ganze entwickelt habe. Er schlägt vor, es bei der bisherigen Menge zu belassen.
Kreisrat Halbleib, MdL, weist in diesem Zusammenhang auf die letzte
Kreistagssitzung hin, in der diverse Arbeitsaufträge an das Kommunalunternehmen
erteilt wurden. Er fragt nach, inwieweit hierüber bereits ein Zeitplan vorliege
bzw. bis wann diese abgearbeitet werden.
Prof. Dr. Schraml teilt mit, dass man noch die Rückmeldungen der
Bürgermeister abwarten müsse und die Abfallwirtschaftstagung. Im Herbst finde
die Verwaltungsratssitzung statt. Für diese Vorschläge seien aber keine
Änderungen der Satzung notwendig.
Beschluss:
Der Kreistag stimmt der vorgetragenen Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallwirtschaftsgebührensatzung zu.
Zur weiteren
Veranlassung an KU, H. Prof. Dr. Schraml
Zur Kenntnis an