Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 63, Nein: 3

Debatte:

 

Prof. Dr. Schraml, Vorstand des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg, benennt zusammenfassend die wesentlichen Gründe, die eine Änderung der Satzung erforderlich machen. Diese seien u.a. die Anpassung an neue gesetzliche Bestimmungen,

redaktionelle Zusammenfassungen und Anpassungen, der Wunsch der BürgerInnen auf Erweiterung der Anliefermöglichkeiten an den Wertstoffhöfen (bisher gab es eine Begrenzung auf haushaltsübliche Mengen, jetzt gebe es eine Ausdehnung auf nicht haushaltsübliche Mengen, hierfür werde dann eine Zusatzgebühr von 5,-- € fällig). § 11 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) enthalte eine Klausel, dass die Anlieferung größerer Mengen jedoch abgelehnt werden könnte, sollten nicht ausreichend Behälter vorhanden sein bzw. die Kapazitäten nicht ausreichen.

 

Er weist auf die Tischvorlage hin. Hier gehe es um die Annahme von Altreifen. Für Reifen bis zu 70 cm Durchmesser sind 5,-- €/Stück zu entrichten, für größere Reifen 25,-- €/Stück.

 

Weiterhin sei in § 15 Abs. 2 AWS die Handhabung von Müllgemeinschaften großzügiger gestaltet worden.

 

Kreisrat Trautner lobt das sehr gute Bring- und Holsystem, allerdings gebe es immer wieder Ärger was die Anlieferung von Grüngut angehe. Ein Kubikmeter sei schnell überschritten. Er erklärt, dass bei Altholz und Grüngut keine Verbrennungsgebühren anfallen. Daraus werde Kompost hergestellt, der dann verkauft werde. Er schlägt deshalb vor, die Bringmenge mindestens zu verdoppeln.

 

Die GRÜNEN-Kreistagsfraktion stellt deshalb den Antrag, § 4 Abs. 6 der Gebührensatzung zu ändern. Die Menge bei Altholz und Grüngut solle jeweils auf angefangene 2 m³ erweitert werden.

 

Prof. Dr. Schraml sieht hier Probleme. Die Kapazitäten an den Wertstoffhöfen würden dadurch sehr schnell ausgeschöpft werden. Er weist darauf hin, dass größere Mengen unentgeltlich an den Grüngutsammelstellen abgegeben werden können bzw. die Möglichkeit der Grüngutabholung genutzt werden könne. Er werde die Anregung jedoch für die nächste Änderung im Hinterkopf behalten und dann Rücksprache mit den Mitarbeitern der Wertstoffhöfe nehmen, wie sich das ganze entwickelt habe. Er schlägt vor, es bei der bisherigen Menge zu belassen.

 

Kreisrat Halbleib, MdL, weist in diesem Zusammenhang auf die letzte Kreistagssitzung hin, in der diverse Arbeitsaufträge an das Kommunalunternehmen erteilt wurden. Er fragt nach, inwieweit hierüber bereits ein Zeitplan vorliege bzw. bis wann diese abgearbeitet werden.

 

Prof. Dr. Schraml teilt mit, dass man noch die Rückmeldungen der Bürgermeister abwarten müsse und die Abfallwirtschaftstagung. Im Herbst finde die Verwaltungsratssitzung statt. Für diese Vorschläge seien aber keine Änderungen der Satzung notwendig.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der vorgetragenen Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallwirtschaftsgebührensatzung zu.

 


Zur weiteren Veranlassung an KU, H. Prof. Dr. Schraml

 

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