Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vortrag siehe Anlage.

 

Debatte:

 

Kreisrat Rützel fragt nach, ob es für Gemeinden einen Rettungsnotfallplan gebe, bei denen der Hochwasserschutz nicht so ausgeführt sei, wie dies z.B. in Würzburg der Fall ist.

 

Frau v. Vietinghoff-Scheel teilt mit, dass es Hochwasserrisikomanagementpläne gebe. Diese fallen jedoch in den Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes.

 

Kreisrat Wild nimmt Bezug auf das neu festgesetzte Überschwemmungsgebiet an der Pleichach und fragt nach, ob es Bewirtschaftungsauflagen für Landwirte gebe und der Wert des Eigentums durch die Neufestsetzung gemindert werde.

 

Hierzu teilt Frau v. Vietinghoff-Scheel mit, dass die Überarbeitung dazu diente, die Hochwassergrenzen neu festzusetzen. Bewirtschaftungsbeschränkungen gebe es eigentlich keine. Es gebe ein Ablagerungsverbot.  Gesetzlich sei momentan auch eine Bewirtschaftungsbeschränkung nicht vorgesehen. Was den Wert des Eigentums angehe, so werde durch die reine Neufestsetzung des Gebietes keine Wertveränderung des Grundstücks eintreten.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 


Zur weiteren Veranlassung an

 

Zur Kenntnis an FB 23