Sitzung: 23.05.2014 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
1. Der Sozialausschuss nimmt von den Ausführungen der
Verwaltung Kenntnis.
2. In Anbetracht der derzeitigen Rechtsauffassung zur Verjährung ist
aktuell die Herbeiführung einer Änderung des Beschlusses des Kreistages in
seiner Sitzung vom 05.03.2010 hinsichtlich der Nichterhebung einer Klage gegen
den Bund nicht veranlasst. Im Falle einer Änderung der allgemeinen
Rechtsauffassung zur Verjährung – Abweichen von der 3- bzw. 4-jährigen
Verjährungsfrist hin zur Geltung der 30jährigen Verjährungsfrist – bleibt eine
Änderung des Beschlusses zu gegebener Zeit vorbehalten.