Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Sozialausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.

 

2.      In Anbetracht der derzeitigen Rechtsauffassung zur Verjährung ist aktuell die Herbeiführung einer Änderung des Beschlusses des Kreistages in seiner Sitzung vom 05.03.2010 hinsichtlich der Nichterhebung einer Klage gegen den Bund nicht veranlasst. Im Falle einer Änderung der allgemeinen Rechtsauffassung zur Verjährung – Abweichen von der 3- bzw. 4-jährigen Verjährungsfrist hin zur Geltung der 30jährigen Verjährungsfrist – bleibt eine Änderung des Beschlusses zu gegebener Zeit vorbehalten.