Beschluss: einstimmig beschlossen

 

(Landrat Nuß übernimmt den Vorsitz; stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer verlässt zu Beginn des TOPs den Saal)

 

 

Debatte:

 

Herr Wallrapp, Leiter der Stabsstelle Personal, erläutert den Sachverhalt.

 

Keine Wortmeldungen.

 


Beschluss:

 

Für den gewählten Stellvertreter des Landrats wird die monatliche Entschädigung gem. Art. 53 KWBG auf 1.149,04 € festgesetzt.


Zur weiteren Veranlassung an S 2, P, KU-Besoldung

 

Zur Kenntnis an

 

 

 

 

Frau stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung teil.

 

Landrat Nuß informiert Frau stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer über den Beschluss des Kreistags und fragt ihr Einvernehmen hierzu ab.

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreuzter erklärt ihr Einvernehmen.