Sitzung: 05.05.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Herr Wallrapp, Leiter der Stabsstelle Personal, erläutert
den Sachverhalt.
Keine Wortmeldungen.
(Vorsitz Frau Haupt-Kreutzer)
Beschluss:
Die Dienstaufwandsentschädigung wird auf den jeweiligen Höchstbetrag festgesetzt (= derzeit 1.164,88 €).
Zur weiteren
Veranlassung an S 2, P, KU-Besoldung
Zur Kenntnis an
Landrat Nuß übernimmt
den Vorsitz.