Beschluss: Mehrfachbeschluss

Debatte:

 

Herr Buchner, Leiter des Büro des Landrats, macht zu Beginn zwei formelle Anmerkungen. Zum einen weist er auf § 20 (6) hin, worin ein Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen während der Sitzungen geregelt ist. Weiterhin seien im § 11 (4) Ton- und Bildaufnahmen geregelt, die der vorherigen Zustimmung des Vorsitzenden bedürfen.

 

Anschließend geht Herr Buchner im Einzelnen auf inhaltlichen Änderungen ein.

 

 

Kreisrat Seifert bittet um nähere Erläuterung zu den §§ 17 (5) und 36.

 

Den Wegfall des Familienausschusses könne er nicht nachvollziehen. Auch hier sollte man ähnlich wie beim Umwelt- und Bauausschuss den Namen mit anfügen, z.B. als Jugendhilfe- und Familienausschuss. Er bittet daher um entsprechende Erläuterung, ansonsten würde er darum bitten, über die Punkte einzeln Abstimmen zu lassen.

 

Kreisrat Kuhl stellt einen Änderungsantrag zu § 28 – Einsichtnahme durch Kreisbürger. Er bittet, den 2. Satz wie folgt abzuändern: „Niederschriften über öffentliche Sitzungen werden im Internet veröffentlicht.“

 

Herr Buchner erläutert zu § 17 (5), dass Anträge, für die der Kreistag direkt zuständig ist, nicht verwiesen werden, sondern Sachanträge im zuständigen Gremium zunächst vorberaten werden, bevor der Kreistag die Entscheidung trifft. Es gehe hier speziell um Sachanträge und Sachverhalt, die zunächst im Ausschuss behandelt werden.

 

Landrat Nuß teilt zum Wegfall des Familienausschuss mit, dass es an und für sich darum gehe, die Angelegenheiten der Familien dadurch zu stärken. Hierfür sei eine Ausschusssitzung im Jahr zu wenig, deshalb sollen Familienangelegenheiten im Ausschuss für Jugend, Familien und Senioren behandelt werden, der an 4 Sitzungen im Jahr tage.

 

Er gibt Herrn Seifert recht, was die Namensgebung angehe, allerdings sei der Jugendhilfeausschuss gesetzlich geregelt. Er wird seitens der Verwaltung nochmals die Satzung prüfen lassen, ob eine Änderung des Namens möglich ist.

 

Zum Vorschlag von Kreisrat Kuhl, öffentliche Niederschriften im Internet zu veröffentlichen, teilt Landrat Nuß mit, dass er hier kein Problem sehe.

 

Kreisrätin Feuerbach hält dies aus Datenschutzgründen für schwierig. Sie sehe keine Probleme, wenn es sich um reine Beschlussprotokolle handeln würde. Handele es sich jedoch um ausführliche Niederschriften, so rate der Datenschutzbeauftragte, hiervon ab.

 

Herr Buchner teilt mit, dass bereits vor 6 Jahren schon einmal darüber nachgedacht wurde. Es gebe Tendenzen, dass sogenannte Profile von den einzelnen Kreisräten angelegt werden könnten, wer sich z.B. wie oft zu Wort gemeldet hat oder wer wie oft anwesend sei. Die Niederschriften des öffentlichen Teils sind über das Programm „Session“ für alle Kreisräte einsehbar.

 

Kreisrätin Pumpurs, Kreisrat Henneberger und Kreisrat Ländern, MdL, sehen die Veröffentlichung von Niederschriften über öffentlichen Sitzungen im Internet nicht als problematisch an. Zudem könne der Ausschuss jederzeit erneut über die Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Sitzungen im Internet abstimmen.

 

Landrat Nuß lässt sodann über die vorgeschlagene Änderung im § 28 abstimmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

§ 28 wird wie folgt geändert:

 

„Niederschriften über öffentliche Sitzungen werden veröffentlicht.“

 

 

Beschluss:

 

Ergebnis:         69 gegen 1

mehrheitlich beschlossen

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung für die Jahre 2014 bis 2020 zu (Anlage Nr. 1).

 

 

Beschluss:

 

Ergebnis:         einstimmig

 


Zur weiteren Veranlassung an S 2

 

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