Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

Herr Fachbereichsleiter Hermann Gabel trug zunächst zum 1. Punkt „Führungszeugnisse für ehrenamtlich tätige Personen nach § 72a Abs. 3 SGB VIII“ vor und stellte gleichzeitig den neuen Kompass Ehrenamt mit dem Titel „Kinderschutz in der ehrenamtlichen Jugendarbeit - Der Würzburger Weg“ vor. Der Kompass Ehrenamt ist eine Handreichung für Ehrenamtliche der Servicestelle Ehrenamt, die in diesem Falle als Nr. 1 für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit herausgegeben wurde. Herr Landrat Eberhard Nuß bekräftigte die gute und unbürokratische Umsetzung im Rahmen des von ihm auch unterstützten „Würzburger Weg“.

 

Zum Punkt 2 „Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, gem. § 79a SGB VIII“ führt Herr Fachbereichsleiter Hermann Gabel aus, dass von Seiten der Landesebene noch keine Empfehlungen für Bayern für die Umsetzung des § 79a SGB VIII seitens des Landesjugendhilfeausschusses bzw. des Landesjugendamtes vorliegen.

 

Außerdem ist in diesem Zusammenhang noch zu beachten, dass sich bei einigen vom Kreistag bezuschussten Trägern keine Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII vorliegen und somit auch keine dezidierten Leistungsbeschreibungen.

 

Für die freien Träger und Dienstleister, mit denen Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII abgeschlossen wurden, sind ggf. geänderte Vereinbarungen notwendig, was allerdings noch juristisch durch die Geschäftsbereichsleitung, Herrn leitenden Verwaltungsdirektor Horlemann zu prüfen wäre.

 

Aus diesen Gründen wird der Prozess der Umsetzung ausgesetzt.