Sitzung: 14.03.2011 Kreistag
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Debatte:
Kreisrat Halbleib,
MdL,
bittet Punkt 2 des Beschlussvorschlages vorzuziehen.
Landrat Nuß zieht Punkt 2 des Beschlussvorschlages vor. Im Anschluss
stellt Landrat Nuß die Punkte 1., 3. und 4. des Beschlussvorschlages gemeinsam
zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Anträge des AWO Kreisverband Würzburg-Stadt e.v. auf Bezuschussung
der Beratungsstelle AWO FamilyPower werden abgelehnt.
Ergebnis: 52
Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen
Somit sind die
Anträge abgelehnt.
Beschluss-Nr.
KT/2011.03.14/Ö-5 a
Zur weiteren Veranlassung an: GB 3, FB 31 a
Zur Kenntnis an:
Beschluss:
Der Kreistag nimmt den Teilplan „Beratungsangebote und Beratungsstellen“
sowie die hierzu ergangenen Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses zustimmend
zur Kenntnis.
Ergebnis: einstimmig
Beschluss-Nr.:
KT/2011.03.14/Ö-5 b
Zur weiteren Veranlassung an: GB 3, FB 31 a
Zur Kenntnis an:
Beschluss:
Mit der Förderung des Beratungsangebotes für Familien mit psychisch
kranken Elternteilen „Gute Zeiten – schlechte Zeiten“ besteht grundsätzlich
Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen
Rahmenbedingungen noch konkret mit dem Träger auszuhandeln und das Ergebnis dem
Kreistag zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Im Haushalt 2011 werden
hierfür vorsorglich Mittel i.H.v. 8.000 € eingestellt.
Ergebnis: einstimmig
Beschluss-Nr.:
KT/2011.03.14/Ö-5 c
Zur weiteren Veranlassung an: ZB, ZFB 2
Zur Kenntnis an: FB 31 a
Beschluss:
Mit dem vorgeschlagenen Ausbau
der bestehenden psychotherapeutischen Beratungsstelle - Außenstelle Giebelstadt - besteht,
vorbehaltlich einer noch zu erzielenden vertraglichen Einigung mit dem
Träger, Einverständnis. Die Verwaltung
wird beauftragt die notwendigen Vertragsverhandlungen zu führen und das
Ergebnis dem Kreistag zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Im Haushalt
2011 werden hierfür vorsorglich Mittel i.H.v. 16.000 € eingestellt
Ergebnis: einstimmig
Beschluss-Nr.:
KT/2011.03.14/Ö-5 d
Zur weiteren Veranlassung an: ZB, ZFB 2
Zur Kenntnis an: FB 31 a
Zur weiteren
Veranlassung an
Zur Kenntnis an