Beschluss: Mehrfachbeschluss

Debatte:

 

Kreisrat Halbleib, MdL, bittet Punkt 2 des Beschlussvorschlages vorzuziehen.

 

Landrat Nuß zieht Punkt 2 des Beschlussvorschlages vor. Im Anschluss stellt Landrat Nuß die Punkte 1., 3. und 4. des Beschlussvorschlages gemeinsam zur Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Die Anträge des AWO Kreisverband Würzburg-Stadt e.v. auf Bezuschussung der Beratungsstelle AWO FamilyPower werden abgelehnt.

 

Ergebnis:  52 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen

 

Somit sind die Anträge abgelehnt.

 

 

Beschluss-Nr. KT/2011.03.14/Ö-5 a

 

 

 

Zur weiteren Veranlassung an: GB 3, FB 31 a

 

Zur Kenntnis an:

 


Beschluss:

 

 

Der Kreistag nimmt den Teilplan „Beratungsangebote und Beratungsstellen“ sowie die hierzu ergangenen Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses zustimmend zur Kenntnis.

 

Ergebnis: einstimmig                                                                      

 

Beschluss-Nr.: KT/2011.03.14/Ö-5 b

 

 

Zur weiteren Veranlassung an: GB 3, FB 31 a

 

Zur Kenntnis an:


Beschluss:

 

Mit der Förderung des Beratungsangebotes für Familien mit psychisch kranken Elternteilen „Gute Zeiten – schlechte Zeiten“ besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Rahmenbedingungen noch konkret mit dem Träger auszuhandeln und das Ergebnis dem Kreistag zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Im Haushalt 2011 werden hierfür vorsorglich Mittel i.H.v. 8.000 € eingestellt.

Ergebnis: einstimmig

 

Beschluss-Nr.: KT/2011.03.14/Ö-5 c

 

 

Zur weiteren Veranlassung an: ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an: FB 31 a


Beschluss:

 

Mit dem vorgeschlagenen Ausbau  der bestehenden psychotherapeutischen Beratungsstelle  - Außenstelle Giebelstadt - besteht, vorbehaltlich einer noch zu erzielenden vertraglichen Einigung mit dem Träger,  Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Vertragsverhandlungen zu führen und das Ergebnis dem Kreistag zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Im Haushalt 2011 werden hierfür vorsorglich Mittel i.H.v. 16.000 € eingestellt

 

Ergebnis: einstimmig

 

Beschluss-Nr.: KT/2011.03.14/Ö-5 d

 

 

Zur weiteren Veranlassung an: ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an: FB 31 a

 


Zur weiteren Veranlassung an

 

Zur Kenntnis an