Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Landrat Nuß teilt mit, dass der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt in seiner letzten Sitzung dem Kreistag empfohlen hat, die Fördersätze für den Bereich Sport sowie für junge Menschen in Chören und Musikkapellen anzuheben. Im Bereich Sport wurden die Fördersätze um 40.000,00 €  erhöht und im Bereich der musikalischen Förderung um 10.000,00 €. Die Empfehlung des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt müsse nun im Kreistag umgesetzt werden.

 

Herr Stumpf, Leiter der Stabsstelle Landrat, erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Fuchs spricht sich gegen variable Beträge aus und empfiehlt den Betrag dauerhaft zu erhöhen. Er schlägt vor, den Betrag auf 2,80 € oder 3,00 € je Übungseinheit festzusetzen und diesen Betrag auch auszuzahlen. Dies würde den Vereinen und Organisationen eine Planungssicherheit geben. Die Haushaltsmittel müssten dann entsprechend angepasst werden. Es solle auch keine Auf- und Abrundungen mehr geben, sondern genau die Summe ausbezahlt werden, die errechnet wird.

 

Kreisrat Halbleib, MdL, hält eine Unterstützung für wichtig. Er sei offen, auch für den besten Fördersatz. Er fragt nach, welche Auswirkungen dieser Beschluss im Augenblick hätte.

 

Herr Stumpf teilt mit, dass die Förderungen für 2013 abgeschlossen und ausbezahlt sind. Es wurden ca. 4.000,00 € nicht ausgeschöpft. Dies sei auch der Auslöser gewesen, eine entsprechende Regelung zu finden, um den Ansatz voll ausschöpfen zu können.

Bei einem festgelegten Satz gehe er allerdings davon aus, dass dieser dann jedes Jahr wieder angepasst werden müsse. Besser wäre es man würde sagen, bis zu einem Betrag von 5,00 €.

 

Kreisrat Fuchs stellt klar, dass es ihm nicht um eine Festschreibung der 28.660,00 € gehe, sondern einen Betrag von 2,80 € oder 3,00 € festzulegen, der dann auch ausbezahlt werde. Dementsprechend müssen dann die Haushaltsmittel angepasst werden.

 

Nach kurzer Diskussion einigt man sich darauf, den Förderbetrag je Übungseinheit auf 3,00 € festzusetzen sowie die Zuwendungsbeträge jeweils auf volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden.

 

 


Beschlussvorschlag neu:

 

Um zukünftig die vollständige Verteilung der Fördermittel an Chöre für Chorleitervergütungen und Musikkapellen  für Dirigentenvergütungen zur Jugendförderung zu gewährleisten, wird folgende Neufassung der Ziff. 4.3 Zuschussrichtlinien zum 01.01.2014 beschlossen werden

 

„Für Zuwendungen nach der Ziffer 2.2.2 werden die tatsächlich geleisteten Übungsleiterstunden mit 3,00 Euro  je Übungseinheit (45 Minuten) zugrunde gelegt. Die Zuwendung wird mit dem Vom-Hundert-Anteil gewährt, der dem Anteil der durchschnittlich an den Übungsstunden aktiv teilnehmenden jungen Menschen an der Gesamtteilnehmerzahl entspricht. „Junger Mensch“ nach der Begriffsbestimmung des §7 Abs. 1 Ziff. 4 KJHG ist, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Kinder- und Jugendchöre sowie Jugendkapellen erhalten je Übungseinheit den vollen Betrag nach Satz 1.

 

Die Zuwendungsbeträge sind auf jeweils volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden.“

 

Beschluss:

 

Um zukünftig die vollständige Verteilung der Fördermittel an Chöre für Chorleitervergütungen und Musikkapellen  für Dirigentenvergütungen zur Jugendförderung zu gewährleisten, wird folgende Neufassung der Ziff. 4.3 Zuschussrichtlinien zum 01.01.2014 beschlossen werden

 

„Für Zuwendungen nach der Ziffer 2.2.2 werden die tatsächlich geleisteten Übungsleiterstunden mit 3,00 Euro  je Übungseinheit (45 Minuten) zugrunde gelegt. Die Zuwendung wird mit dem Vom-Hundert-Anteil gewährt, der dem Anteil der durchschnittlich an den Übungsstunden aktiv teilnehmenden jungen Menschen an der Gesamtteilnehmerzahl entspricht. „Junger Mensch“ nach der Begriffsbestimmung des §7 Abs. 1 Ziff. 4 KJHG ist, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Kinder- und Jugendchöre sowie Jugendkapellen erhalten je Übungseinheit den vollen Betrag nach Satz 1.

 

Die Zuwendungsbeträge sind auf jeweils volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden.“

 


Zur weiteren Veranlassung an S 1

 

Zur Kenntnis an KrPA, ZFB 2