Sitzung: 18.11.2013 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Landrat
Nuß teilt mit, dass der
Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt in seiner letzten Sitzung dem Kreistag
empfohlen hat, die Fördersätze für den Bereich Sport sowie für junge Menschen
in Chören und Musikkapellen anzuheben. Im Bereich Sport wurden die Fördersätze
um 40.000,00 € erhöht und im Bereich
der musikalischen Förderung um 10.000,00 €. Die Empfehlung des Ausschusses für
Sport, Kultur und Ehrenamt müsse nun im Kreistag umgesetzt werden.
Herr
Stumpf, Leiter der Stabsstelle Landrat, erläutert den Sachverhalt.
Kreisrat
Fuchs spricht sich gegen
variable Beträge aus und empfiehlt den Betrag dauerhaft zu erhöhen. Er schlägt
vor, den Betrag auf 2,80 € oder 3,00 € je Übungseinheit festzusetzen und diesen
Betrag auch auszuzahlen. Dies würde den Vereinen und Organisationen eine
Planungssicherheit geben. Die Haushaltsmittel müssten dann entsprechend
angepasst werden. Es solle auch keine Auf- und Abrundungen mehr geben, sondern
genau die Summe ausbezahlt werden, die errechnet wird.
Kreisrat
Halbleib, MdL, hält eine
Unterstützung für wichtig. Er sei offen, auch für den besten Fördersatz. Er
fragt nach, welche Auswirkungen dieser Beschluss im Augenblick hätte.
Herr
Stumpf teilt mit, dass die
Förderungen für 2013 abgeschlossen und ausbezahlt sind. Es wurden ca. 4.000,00
€ nicht ausgeschöpft. Dies sei auch der Auslöser gewesen, eine entsprechende
Regelung zu finden, um den Ansatz voll ausschöpfen zu können.
Bei einem festgelegten Satz gehe er
allerdings davon aus, dass dieser dann jedes Jahr wieder angepasst werden
müsse. Besser wäre es man würde sagen, bis zu einem Betrag von 5,00 €.
Kreisrat
Fuchs stellt klar, dass es
ihm nicht um eine Festschreibung der 28.660,00 € gehe, sondern einen Betrag von
2,80 € oder 3,00 € festzulegen, der dann auch ausbezahlt werde. Dementsprechend
müssen dann die Haushaltsmittel angepasst werden.
Nach kurzer Diskussion einigt man sich
darauf, den Förderbetrag je Übungseinheit auf 3,00 € festzusetzen sowie die
Zuwendungsbeträge jeweils auf volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden.
Beschlussvorschlag neu:
Um zukünftig die vollständige Verteilung der
Fördermittel an Chöre für Chorleitervergütungen und Musikkapellen für Dirigentenvergütungen zur Jugendförderung
zu gewährleisten, wird folgende Neufassung der Ziff. 4.3 Zuschussrichtlinien
zum 01.01.2014 beschlossen werden
„Für Zuwendungen nach der Ziffer 2.2.2 werden die tatsächlich
geleisteten Übungsleiterstunden mit 3,00 Euro je
Übungseinheit (45 Minuten) zugrunde gelegt. Die Zuwendung wird mit dem
Vom-Hundert-Anteil gewährt, der dem Anteil der durchschnittlich an den
Übungsstunden aktiv teilnehmenden jungen Menschen an der Gesamtteilnehmerzahl
entspricht. „Junger Mensch“ nach der Begriffsbestimmung des §7 Abs. 1 Ziff. 4
KJHG ist, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Kinder- und Jugendchöre sowie
Jugendkapellen erhalten je Übungseinheit den vollen Betrag nach Satz 1.
Die Zuwendungsbeträge sind auf
jeweils volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden.“
Beschluss:
Um zukünftig die vollständige Verteilung der
Fördermittel an Chöre für Chorleitervergütungen und Musikkapellen für Dirigentenvergütungen zur Jugendförderung
zu gewährleisten, wird folgende Neufassung der Ziff. 4.3 Zuschussrichtlinien
zum 01.01.2014 beschlossen werden
„Für Zuwendungen nach der Ziffer 2.2.2 werden die tatsächlich
geleisteten Übungsleiterstunden mit 3,00 Euro je
Übungseinheit (45 Minuten) zugrunde gelegt. Die Zuwendung wird mit dem
Vom-Hundert-Anteil gewährt, der dem Anteil der durchschnittlich an den
Übungsstunden aktiv teilnehmenden jungen Menschen an der Gesamtteilnehmerzahl
entspricht. „Junger Mensch“ nach der Begriffsbestimmung des §7 Abs. 1 Ziff. 4
KJHG ist, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Kinder- und Jugendchöre sowie
Jugendkapellen erhalten je Übungseinheit den vollen Betrag nach Satz 1.
Die Zuwendungsbeträge sind auf
jeweils volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden.“
Zur weiteren
Veranlassung an S 1
Zur Kenntnis an KrPA,
ZFB 2