Sitzung: 04.11.2013 Familienausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Herr Gabel ergänzt hierzu:
Nachdem die Förderrechtlinien noch nicht vorliegen und somit auch noch keine Zusage einer Dauerförderung des Freistaates zugesichert ist, wird zunächst eine vorsichtige Planung vorgeschlagen.
Zum 01.03.2014 schlägt das
Jugendamt vor, mit einer Halbtagsstelle einzusteigen und ab dem Jahr 2015 auf
Grundlage der Entscheidung des Ministeriums zur Dauerförderung ggf. den
Stellenumfang zu erweitern. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes, die sich
derzeit in Elternzeit befindet und 2014 an die Arbeitsstelle zurückkehrt,
erfüllt auch die Fachkräfteerfordernis, nämlich
Berufs- und Ausbildungserfahrung im Bereich der Kindertagesbetreuung, sozialpädagogische
Fachkraft und mehrjährige Erfahrung in der Jugendhilfe.
Beschluss:
Der Familienausschuss stimmt der Interessensbekundung zu und beauftragt das Amt für Jugend und Familie die weiteren Schritte, unter der Maßgabe der staatlichen Förderung wie vorgestellt, einzuleiten.