Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Gabel ergänzt hierzu:

Nachdem die Förderrechtlinien noch nicht vorliegen und somit auch noch keine Zusage einer Dauerförderung des Freistaates zugesichert ist, wird zunächst eine vorsichtige Planung vorgeschlagen.

 

Zum 01.03.2014 schlägt das Jugendamt vor, mit einer Halbtagsstelle einzusteigen und ab dem Jahr 2015 auf Grundlage der Entscheidung des Ministeriums zur Dauerförderung ggf. den Stellenumfang zu erweitern. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes, die sich derzeit in Elternzeit befindet und 2014 an die Arbeitsstelle zurückkehrt, erfüllt auch die Fachkräfteerfordernis, nämlich Berufs- und Ausbildungserfahrung im Bereich der Kindertagesbetreuung, sozialpädagogische Fachkraft und mehrjährige Erfahrung in der Jugendhilfe.


Beschluss:

 

Der Familienausschuss stimmt der Interessensbekundung zu und beauftragt das Amt für Jugend und Familie die weiteren Schritte, unter der Maßgabe der staatlichen Förderung wie vorgestellt, einzuleiten.