Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Künzig, Leiter des Zentralen Fachbereichs Finanzen und Controlling/Kasse, erläutert den Sachvortrag anhand zweier PDF-Übersichtskarten.

 

Hinsichtlich der Nachfrage, mit welcher Frequentierung zu rechnen sei, könne man derzeit keine Prognosen stellen, allerdings gehe man davon aus, dass dieser aufgrund der Anbindung an den Gaubahnradweg gut angenommen werden würde.

 

Stellv. Landrat Wolfshörndl hält den Ausbau grundsätzlich für gut, allerdings habe man gerade in diesem kleinen Bereich bereits schon ein sehr üppiges Radwegenetz das für relativ viel Geld entsteht. Er merkt an, dass man in der Vorprüfung generell überlegen sollte, ob es andere Schwerpunkte gebe, die notwendiger seien.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreisrat Juks welche Kriterien vorliegen müssen, teilt

Herr Künzig mit, dass es sich zum einen um einen überörtlichen Radweg handeln und zum anderen eine sinnvolle Erweiterung des Radwegenetzes des Landkreises sein müsse. Man habe sich beim Erlass der Richtlinien seinerzeit bewusst dafür entschieden, sich auf diese beiden Kriterien zu beschränken. Kreisrat Juks schlägt vor, evtl. im nächsten Jahr die Richtlinien neu zu überdenken.

 

Frau stellv. Landrätin Schäfer merkt an, dass diese Region aufgrund des Gaubahnradweges von Radfahrern stark frequentiert werde. Somit biete sich wieder ein Stück Infrastruktur für diesen Bereich.

 

Kreisrat Schenk merkt an, dass es sich um Flurbereinigungswege handele, die vom Amt für Landwirtschaft gefördert seien. Aus Sicht der Antragsteller halte er eine Beteiligung für sinnvoll. Es handele sich um viel Geld, es werde ein Wirtschaftsweg saniert, kein reiner Radweg.

 

Kreisrat Rützel fragt nach, welche Restsumme noch im Haushalt vorhanden sei.

 

Herr Künzig teilt hierzu mit, dass derzeit im Finanzplan 250.000 € vorgesehen sind. Sollte sich dies bei den Haushaltsberatungen ändern, obliege dies der Entscheidung des Kreistages. Für dieses Jahr waren Mittel in Höhe von 700.00 € vorgesehen, hiervon seien derzeit ca. 300.000 € ausgegeben, allerdings seien noch nicht alle Maßnahmen abgewickelt.

 

Kreisrat Rützel merkt an, dass im Bereich der Straßensanierungen die Maßnahmen teurer werden als ursprünglich angedacht, daher sollte auch im Bauausschuss eine Vorgabe gemacht werden, wo künftig die Prioritäten zu setzen sind.

 

Stellv. Landrat Wolfshörndl ist der Meinung, im nächsten Jahr die Kriterien bei den  Richtlinien neu zu überdenken.

 

Kreisrat Götz hält es für wichtig, der Öffentlichkeit klar zu machen, dass es sich um den Bau von Wirtschaftswegen handele, die zu 45 % vom Amt für ländliche Entwicklung gefördert werden, zu 35 % vom Landkreis und zu 10 % vom Zweckverband für Erholung und Wanderwege. Diese werden fälschlicher Weise oft als Radwege betitelt, welche jedoch sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Radfahrer nutzbar sind.

 

Stellv. Landrätin Schäfer trägt den Beschlussvorschlag vor und stellt diesen zur Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Er stellt die grundsätzliche Förderfähigkeit der beantragten Maßnahme fest und stimmt einer Förderung zu.

 

Eine mögliche Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

Das Finanzierungsrisiko hat der Antragsteller zu tragen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA