Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Künzig, Leiter des Zentralen Fachbereichs Finanzen und Controlling/Kasse, erläutert den Sachvortrag anhand einer PDF-Übersichtskarte.

 

Die derzeitige Problemstelle solle hier bereinigt werden, und zwar sei unter der B8  momentan das Fahren mit dem Fahrrad nicht möglich, hier müsse man absteigen und schieben bzw. das Fahrrad über eine Treppe zur Unterführung bringen. Künftig solle der Radweg barrierefrei geführt werden.

 

Insgesamt seien für die Maßnahme 138.300 € vorgesehen. Hierzu ergänzt Herr Künzig, dass es sich hierbei um die Kosten ohne Baunebenkosten handele. Inkl. 15 % Baunebenkosten sind Kosten in Höhe von 159.045 € für die Maßnahme geplant, woraus sich ein Zuschuss des Landkreises von jetzt 55.600 € ergeben würde.

 

Kreisrat Götz hält die Maßnahme für wichtig und befürworte diese. Auch hält er einen barrierefreien Radweg für wichtig, allerdings sei im Bereich der Unterführung nach wie vor ein Absteigen vom Rad notwendig, da hier nur eine Durchgangshöhe von 1,60 m gegeben sei.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen trägt Frau stellv. Landrätin Schäfer den Beschlussvorschlag vor.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Er stellt die grundsätzliche Förderfähigkeit der beantragten Maßnahme fest und stimmt einer Förderung zu.

Eine mögliche Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im kommenden Jahr.

 

Das Finanzierungsrisiko hat die Antragstellerin zu tragen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA