Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

Herr Dürr, Leiter des Zentralen Fachbereichs Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, teilt mit, dass noch immer kein Gutachten vorliege. Sobald dieses vorliege erfolge ein Bericht.

 

Kreisrat Halbleib, MdL, fragt nach, wie die weitere Vorgehensweise sei, sobald das Gutachten vorliege? Werden die Handlungsempfehlungen vollzogen oder werden erst Gespräche mit den Beteiligten geführt? Erfolgen aufgrund des Gutachtens dann die Ausschreibungen für die Mängelbeseitigung?

 

Landrat Nuß teilt mit, dass der Bauausschuss immer ausführlich informiert werde und dieser als Handlungsempfehlung ausgesprochen habe, das Vorliegen des Gutachtens abzuwarten.

 

Herr Horlemann, Geschäftsbereichsleiter für Zentrale Rechtsangelegenheiten, teilt mit, dass die Unternehmen die Möglichkeit erhalten müssen, aufgrund der Handlungsempfehlungen des Gutachtens die Mängel zu beseitigen. Gebe es keinen Konsens, erfolge die Ausschreibung.

 

Kreisrat Lehrieder, MdB, schlägt vor, das sich der Bauausschuss mit dem Gutachten befassen solle, sobald dieses vorliege. Er betont, dass es die richtige Entscheidung gewesen sei, das Beweissicherungsverfahren einzuleiten, auch wenn sich dadurch zeitliche Verschiebungen ergeben.

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet Landrat Nuß den öffentlichen Teil und stellt die Nichtöffentlichkeit her.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 5, GB 3

 

Zur Kenntnis an ZFB 2, KrPA