Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

 

1.    Die Pflegepauschalen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) werden rückwirkend zum 01.01.2013 wie folgt festgesetzt:

 

  1. 0 - 6. Lebensjahr:            701,00 €
  2. 7. - 13. Lebensjahr:         795,00 €
  3. ab 13. Lebensjahr:          919,00 €

 

2.    Die Fortschreibung der vom Landkreis gewährten Pflegepauschalen richtet sich künftig nach der Anpassung der Pauschalen in den Empfehlungen des Bayer. Landkreistags und Bayer. Städtetags für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII.


Zur weiteren Veranlassung an FB 31 b

 

Zur Kenntnis an GB 3, FB 31 a