Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

„Nach Artikel 43 Abs. 1 der Landkreisordnung (LKrO) und § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Würzburg vom 01.12.2009, können Mitglieder des Kreistages (Anmerkung: und seiner Ausschüsse) an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihnen selbst, ihren Ehegatten, ihren Lebenspartnern, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum 3. Grad, oder einer von ihnen Kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied des Kreistages in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.“

 

Frau Judith Schäfer, als gelisteter Vorschlag und Frau stellvertretende Landrätin Elisabeth Schäfer, als Verwandte, werden daher wegen persönlicher Betroffenheit von der Beratung und Abstimmung über den TOP 1 ausgenommen. Herr Kreisrat Ludwig Mühleck, als ältester anwesender Kreisrat, übernahm die Sitzungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt. Er informierte, dass die vorliegenden Listen, die gemäß der Einladung vor dem Sitzungsbeginn am Protokollplatz ausgelegt waren, 71 Frauen und 78 Männer = 149 Personen, umfasst. Aus dieser Anzahl wird der Jugendschöffenwahlausschuss bei der Justiz 96 Schöffen für den Landkreis Würzburg auswählen.

 

Abstimmungsfähig waren demnach 11 von 13 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses. Herr Kreisrat Mühleck trug den Beschlussvorschlag vor. Die vorliegende Liste mit Frauen und Männern für das Amt der Jugendschöffen wird als Vorschlagsliste für den Schöffenwahlausschuss hiermit beschlossen.

 

Abstimmung:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltungen

 

Anschließend übernahm Frau stellvertretende Landrätin Elisabeth Schäfer die Sitzungsleitung erneut.


Beschluss:

 

Die vorliegende Liste mit Frauen und Männern für das Amt der Jugendschöffen wird als Vorschlagsliste für den Schöffen-Wahlausschuss hiermit beschlossen.