Sitzung: 29.04.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
„Nach Artikel 43 Abs. 1 der Landkreisordnung
(LKrO) und § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses des
Landkreises Würzburg vom 01.12.2009, können Mitglieder des Kreistages
(Anmerkung: und seiner Ausschüsse) an der Beratung und Abstimmung nicht
teilnehmen, wenn der Beschluss ihnen selbst, ihren Ehegatten, ihren Lebenspartnern,
einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum 3. Grad, oder einer von ihnen
Kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person
einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Gleiches gilt, wenn ein
Mitglied des Kreistages in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten
abgegeben hat.“
Frau Judith Schäfer, als gelisteter
Vorschlag und Frau stellvertretende Landrätin Elisabeth Schäfer, als Verwandte,
werden daher wegen persönlicher Betroffenheit von der Beratung und Abstimmung
über den TOP 1 ausgenommen. Herr Kreisrat Ludwig Mühleck, als ältester
anwesender Kreisrat, übernahm die Sitzungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Er informierte, dass die vorliegenden Listen, die gemäß der Einladung vor dem
Sitzungsbeginn am Protokollplatz ausgelegt waren, 71 Frauen und 78 Männer = 149
Personen, umfasst. Aus dieser Anzahl wird der Jugendschöffenwahlausschuss bei
der Justiz 96 Schöffen für den Landkreis Würzburg auswählen.
Abstimmungsfähig waren demnach 11 von 13
anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses. Herr
Kreisrat Mühleck trug den Beschlussvorschlag vor. Die vorliegende Liste mit
Frauen und Männern für das Amt der Jugendschöffen wird als Vorschlagsliste für
den Schöffenwahlausschuss hiermit beschlossen.
Abstimmung:
11 Ja
0 Nein
0 Enthaltungen
Anschließend übernahm Frau stellvertretende
Landrätin Elisabeth Schäfer die Sitzungsleitung erneut.
Beschluss:
Die vorliegende Liste mit Frauen und Männern für das Amt der Jugendschöffen wird als Vorschlagsliste für den Schöffen-Wahlausschuss hiermit beschlossen.