Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

Die Sitzungsleiterin, Frau stellvertretende Landrätin Elisabeth Schäfer, erteilt Herrn Fachbereichsleiter Hermann Gabel (Leiter des Amtes für Jugend und Familie) das Wort. Der Geschäftsbericht ging den Mitgliedern des Ausschusses per E-Mail bereits informatorisch zu. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde er als Tischvorlage für jedes Mitglied in der Printversion nochmals zur Verfügung gestellt.

 

Herr Fachbereichsleiter Hermann Gabel berichtet auszugsweise von Schwerpunkten des Geschäftsjahres 2012:

 

Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) hat inhaltlich eine tendenzielle Änderung erfahren. Die staatlichen Förderrichtlinien wurden mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, vom 20.11.2012 (Nr. VI 5/6521.05-1/28) geändert. Die Änderung betrifft schwerpunktmäßig die inhaltliche Richtung, dass Jugendsozialarbeit an Schulen Jugendhilfe an der Schule ist. Zuvorderst sollen problembeladene und problematische Schüler in der Einzelfallhilfe beraten und begleitet werden, um Lebensstrategien für den Alltag, Schule, Ausbildung und Beruf zu entwickeln. Im zweiten Rang kann dies durch Soziale Gruppenarbeit mit mehreren Jugendlichen umgesetzt werden. Darüber hinausgehende Projekte in Richtung Jugendhilfe können dann je nach Auslastung und Arbeitsmöglichkeiten der JaS-Fachkraft umgesetzt werden.

 

Es wurde auch der Verantwortungsbereich der schulischen Beratungsdienste als Erstzuständigkeit betont und die Verpflichtung der Zusammenarbeit der Schule mit der Jugendsozialarbeit in Artikel 31 BayEUG begründet.

 

Von Seiten des Kreisjugendamtes Würzburg wurde eine JaS-Koordinatorin arbeitszeitanteilig aus den Reihen des Allgemeinen Sozialen Dienstes bestellt. Es ist dies die bereits berufserfahrene Diplom-Sozialpädagogin Frau Yvonne Metzler.

 

JaS-Fachkräfte sollen ferner im Jugendamt hospitieren und Fortbildungen gemeinsam mit den Mitarbeitern des Jugendamtes besuchen. Die Auflistung der aktuellen Projektstandorte zum 31.12.2012 finden Sie auf Seite 7 des Geschäftsberichtes.

 

Die Beratungen in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangs (gem. §§ 17, 18, 18 Abs. 3, 50 SGB VIII) sind in den Jahren 2011 und 2012 im Geschäftsbericht als ansteigend ausgewiesen. Dies begründet sich allerdings darin, dass die Fälle von begleitetem Umgang in Pflegefamilien nunmehr von der dortigen Haushaltsstelle abgetrennt wurden und in diesem Bereich inhaltlich und fiskalisch verwirklicht werden.

 

Schwerpunkte in 2012 im Bereich der Kindertagesbetreuung waren der Ausbau der Kleinkindbetreuung unter 3 Jahren, der Ausbau der Krippenplätze in den Gemeinden, Märkten und Städten des Landkreises Würzburg und die damit verbundenen fachaufsichtlichen und fachberaterischen Tätigkeiten.

 

Die Verwirklichung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz bzw. Betreuungsplatz in qualifizierter Tagespflege zum 01.08.2013 gestaltet sich im Landkreisdurchschnitt mit einer Quote von 36 % Versorgungsrate zum Stichtag. Der Rechtsanspruch kann somit gesetzeskonform erfüllt werden.

 

Eine ausführliche Berichterstattung zur Kindertagesbetreuung findet sich auf den Seiten 10 bis 18 des Geschäftsberichtes.

 

Der Familienausschuss des Landkreises Würzburg wird in seiner Sitzung am 10.06.2013 sich explizit nochmals mit der Umsetzung des Rechtsanspruches und der Verpflichtungen für die Gemeinden und den Landkreis befassen. Das Protokoll dieses Ausschusses erhalten auch die Jugendhilfeausschussmitglieder.

 

Im Bereich der Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind keine nennenswerten Entwicklungen festzustellen. Die Fallzahlen bewegen sich auf Niveau der letzten Vorjahre.

 

Dies trifft ebenfalls auf den teilstationären Bereich zu. Im teilstationären Bereich (§ 32 SGB VIII - Erziehung in einer Tagesgruppe) ist festzustellen, dass interne Verschiebungen zwischen den einzelnen Anbietern, Sozialdienst Katholischer Frauen (HPT in Würzburg und Theilheim), Kolping Mainfranken (Adolph-Kolping-Förderschule zur Erziehungshilfe mit integrierter Tagesstätte) und der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe (HPT Grombühl) erfolgten. Außerdem ist der Effekt der präventiven Arbeit im ambulanten Sektor der Sozialen Gruppenarbeit und der dortige Ausbau auf zum Teil 4-Tages-Versorgung ursächlich für diese internen Verschiebungen.

 

Im Bereich der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII ist festzustellen, dass sich die Fallzahlen sukzessive in den letzten Jahren nach oben bewegten, zum Teil in Zehnerschritten. Im Moment sind inklusive der sogenannten Zahlfälle 144 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII. Aufgrund der angestiegenen Arbeitstätigkeiten wurde eine diskrete Anhebung der Personalressourcen in diesem Bereich realisiert. Erwähnenswert ist auch, dass das Amt für Jugend und Familie in diesem Bereich ihre Pflegefamilien selbst akquiriert und selbst ausbildet. In einzelnen Jugendämtern wurde dies zum Teil auf freie Träger übertragen. Im Rahmen der Qualitätssicherung und des Anspruchs nach ganzheitlicher Betreuung und Vermittlung von Pflegeeltern wird dies weiterhin beim öffentlichen Träger im Landkreis Würzburg bleiben.

 

Im Bereich der Heimerziehung haben sich die Anstiege aus den Jahren 2009 und 2010 erfreulicherweise wieder auf ein mittleres Niveau eingestellt.

 

Bei der ambulanten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII sind die Fallzahlen aufgrund der steigenden Schulbegleitungen gestiegen. Bei den teilstationären und stationären Eingliederungshilfen ist lediglich ein leichter Anstieg festzustellen.

 

Im Bezug auf die Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII und Bezugnahme auf den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII wurden im Geschäftsjahr 2012 ansteigend gegenüber dem Vorjahr 26 Minderjährige in Obhut genommen. 47 Meldungen auf gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung wurden nachgegangen und entsprechend geprüft.

 

Die Jugendamtsleitung wurde im letzten Jahr 2012 insgesamt 13 Mal außerhalb der Dienstzeiten des Amtes wegen Inobhutnahmen oder ähnlichen Notfällen durch die Polizei telefonisch in Anspruch genommen.

Die Polizei wird hier gem. Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Jugendhilfebehörde zuständig. Im ersten Quartal des Jahres 2013 sind bereits so viele Inanspruchnahmen der Jugendamtsleitung wegen Notfällen über die Polizei getätigt, wie im ganzen Jahr 2012. Außerdem liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg aus dem Jahr 2010 vor, das ausschließlich dem Jugendamt eine Inobhutnahme und somit einen ad hoc Eingriff in die elterliche Sorge bis zu einer Entscheidung durch das Familiengericht zubilligt. Die Polizeibehörden haben daher frühere Vorgehensweisen der Unterbringung von Minderjährigen ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten verändert und befragen in jedem Fall rechtskonform einen Vertreter (in diesem Fall die Leitung) des zuständigen Jugendamtes. Die unterfränkischen Jugendämter handhaben die Praxis außerhalb ihrer Dienstzeiten sehr unterschiedlich und fast allesamt ohne tarifliche Rufbereitschaftsdienste. Nur der Landkreis Bad Kissingen hat einen außertariflichen Rufbereitschaftsdienst von Donnerstag bis Donnerstag eingerichtet, der mit einem freien Tag an einem Freitag und bei Tätigwerden mit der Arbeitsstundengutschrift „vergütet“ wird. Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen muss sich die Verwaltung im FB 31a mit dieser Problematik zeitnah beschäftigen. Der Jugendhilfeausschuss nimmt diese rechtliche Notwendigkeit der Änderung der bisherigen Praxis und Einrichtung einer Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten unter Bezug auf den Vollzug des § 42 SGB VIII und des BKiSchG als Geschäft der laufenden Verwaltung zur Kenntnis.

 

In der Adoptionsvermittlung (Seite 29) sind die Zahlen bei der Fremdadoption weiterhin zurückgegangen. Die Zahl der Stiefkindadoptionen ist leicht angestiegen. Die dortige Fachkraft arbeitet mit dem Pflegekinderdienst zusammen und hat eine 0,33-Planstelle. Ferner arbeitet die Adoptionsfachkraft in der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit der Stadt Würzburg und dem Landkreis Kitzingen zusammen.

 

Im Bereich des Jugendschutzes (präventiver und ordnungsrechtlicher Jugendschutz) ist auf Seite 32 des Geschäftsberichtes nachzulesen, dass wir im Jahr 2012 275 Alkoholtestkäufe durchgeführt haben. Mit immerhin 88,4 % wurden die Kriterien eingehalten, was zeigt, dass wir durch unsere intensive, präventive und informatorische Arbeit, aber auch durch Sanktionen und Bußgeldverfahren, das Bewusstsein schärfen konnten und Gewerbetreibende hier die illegale Beschaffung von Alkohol zu missbräuchlichen Zwecken im Rahmen der Jugendschutzbestimmungen „mitsteuern“.

 

Die Familienarbeit auf Seite 34 wurde neu geordnet und zum Anfang des Jahres 2013 eine Teilzeitstelle für Familienarbeit und Familienförderung eingerichtet. Sie wird durch die langjährige Mitarbeiterin im Projektbereich, Frau Diplom-Sozialpädagogin Claudia Ruhe, wahrgenommen.

 

Im Bereich der Jugendhilfeplanung sind die dem Ausschuss bereits bekannten Maßnahmen und Planungsprozesse für 2012 durchgeführt worden. Das Projekt „Sozialraumorientierte Jugendhilfe - Jugendamt 2012“ wurde zum 31.03.2012 planmäßig abgeschlossen (Seite 36).

 

Das Amt für Jugend und Familie ist nicht nur für die Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und Kinder- und Jugendarbeit zuständig, sondern auch für den Bereich der Sportförderung und Sportentwicklung im Landkreis Würzburg. Hier konnte erfreulicherweise der Landkreis den Sport mit 200.000,00 € und der Freistaat Bayern mit 239.977,90 € unterstützen. Additiv hierzu wurden verschiedene Projekte durchgeführt, die neu in den Arbeitsbereich eingepflegt wurden, z. B. „Vereint in Bewegung“, Fachtag für Übungsleiter gemeinsam mit der Stadt Würzburg. Hier sollen weiterhin interkommunale Projekte für ehrenamtlich Tätige in Sportvereinen realisiert werden.

 

Auf der Infoplattform „Landkreis in Bewegung“ konnten sich Sportvereine und Sporttreibende vielfach informieren. Ein großes interkommunales Projekt zur Förderung der Schwimmfähigkeit von Grundschülern, mit dem Titel „Tauch nicht ab - lern schwimmen“, unter Schirmherrschaft von Herrn Landrat Eberhard Nuß und Herrn Oberbürgermeister Georg Rosenthal, sowie Schwimmpaten Thomas Lurz, wurde durch eine breite Zusammenarbeit realisiert. Das Sportgespräch des Landrats wurde zu einem forum sport mit Partizipation der einzelnen Akteure ausgebaut.

 

Ebenfalls zum Aufgabenbereich des Fachbereiches 31a ist der Bereich des Ehrenamtes mit der Ehrenamtskarte ausgebaut worden. Informationen hierzu, sowie auch zum Sport, werden dem Ausschuss für Sport, Kulturen und Ehrenamt regelmäßig erstattet. Die Ausführungen hierzu werden im Geschäftsbericht auf Seite 37 und 38 informatorisch zur Verfügung gestellt.

 

Ausblick 2013: In Weiterführung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Nachbereitung der Jugendumfrage 2011 wurden zum öffentlichen Personennahverkehr Planungsgruppen in der Gemeinde Hettstadt und in der Gemeinde Bergtheim, Ortsteil Opferbaum.

 

Des Weiteren wurden Planungen für 3 jugendpolitische Veranstaltungen in Schulzentren des Landkreises Würzburg konzeptionell vorbereitet, die in 2013 realisiert werden sollen. Es geht hier insbesondere um die jugendpolitische Bildung von Schülerinnen und Schülern (welche noch nicht wahlberechtigt sind), die Mitwirkungsmöglichkeiten und Beteiligungsmöglichkeiten im kommunalpolitischen Raum auszuloten.

 

Des Weiteren beschäftigte uns und beschäftigt uns weiter, die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes auf Landkreisebene, der Ausbau bzw. die konzeptionelle Strukturierung der Fachstelle Familienbildung, die Begleitung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung, die Umsetzung der Qualitätssicherung nach § 79a SGB VIII, sowie in den Bereichen Sport und Ehrenamt die Weiterentwicklung und Neuentwicklung von Projekten. Die Servicestelle Ehrenamt wird außerdem im Rahmen einer Modellförderung zu einem Koordinationszentrum bürgerschaftliches Engagement weiterentwickelt. Im Bereich der Familienstützpunkte ist festzustellen, dass die Weiterführung ab Juli 2013 durch eine interkommunale Finanzierung von Landkreisgemeinden und staatlichen Zuschuss mittlerweile in trockenen Tüchern ist.

 

Zum Schluss meiner Ausführungen will und darf ich mich besonders beim Fachbereich 31b, bei allen Mitgliedern dieses Ausschusses und des Familienausschusses, bei der Vorsitzenden des Unterausschusses Jugendhilfeplanung, bei der ARGE 78 und bei den vielen freien und privaten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, sowie bei den umliegenden kommunalen Gebietskörperschaften für die enge Zusammenarbeit bedanken. Ich möchte mit einem afrikanischen Sprichwort enden: „Wenn Du schnell gehen willst, gehe alleine, wenn Du weit gehen willst, gehe mit anderen.“. Wir befürworten das Weitgehen und das Weitergehen und es ist jeder der ernsthaft an einer Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Würzburg interessiert ist, eingeladen, im Rahmen unserer Aufgabe der Planungs- und Gesamtverantwortung, mitzuwirken.

 

Nachfragen zu den Fallzahlen der Trennungs- und Scheidungsberatung und der Sozialen Gruppenarbeit (Herr Schrappe). Herr Gabel beantwortete die Nichtausweisung der Trennungs- und Scheidungsberatungszahlen mit einer Umstellung der Statistik. Es ist wenig zielführend, mit hohem Aufwand statistische Zahlen auszuweisen. Ggf. werden die Zahlen ab dem Geschäftsbericht 2013 über die PeB-Fallliste ausgewiesen werden können, allerdings dann nach Teilprozessen. Hier wird eventuell an eine Umstellung des bisherigen Berichtswesens gedacht.

 

Die Fallzahlen der Sozialen Gruppenarbeit ergeben sich, bzw. sind identisch mit den Platzzahlen (40), hinzukommen sogenannte Platzsharing-Fälle, die in etwa sich bei 10 festmachen, somit liegt die Fallzahl bei der Sozialen Gruppenarbeit bei 50.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Fachbereichsleitung für das Jahr 2012 zur Kenntnis.