Debatte:
Herr Pahlke, Geschäftsbereichsleiter Bauen und Umwelt, teilt
mit, dass ein Antrag zur Änderung der LSG-VO des Fraktionssprechers der
UWG-FW-Fraktion vorliege (s. Anlage). Die Träger öffentlicher Belange haben
gegenüber dem Landratsamt Würzburg zum Antrag Stellung genommen (s. beigefügte
Anlagen).
Kreisrat Fuchs erläutert, dass 4 einstimmige Beschlüsse der
Stadt Röttingen und der umliegenden Gemeinden zum geplanten Projekt vorliegen.
Allerdings können Anträge laut der Geschäftsordnung des Kreistages nur von
Mitgliedern des Kreistages gestellt werden. Deshalb wurde dieser Antrag durch
die UWG-FW-Fraktion eingereicht.
Kreisrat Trautner erinnert an einen früheren Beschluss des
Kreistages, indem grundsätzlich Windkrafträder mit Standort an der Tauber
abzulehnen sind. Dieser Antrag wurde damals von der Stadt Röttingen gestellt.
Die Energiewende sei nicht auf Kosten der Natur durchzusetzen. Es gebe genügend
anderen Flächen für Windkraftanlagen.
Kreisrat Ländner, MdL, teilt mit, dass Landschaftsschutzgebiete einen
anderen Charakter haben als ein Wald. Fakt sei jedoch, dass es sich hier um ein
Landschaftsschutzgebiet handele. Die Errichtung der Windkraftanlagen auf
Gemeindegrund seien Einnahmen, die für die Gemeindekasse verwendet werden
können. Er stellt sich die Frage, wie man mit Präzedenzfällen umgehen solle.
Sollte irgendwann ein Privatmann als Waldbesitzer den gleichen Antrag stellen,
könne man diesen Antrag dann nicht ablehnen. Die Wegnahme von Teilen eines
Landschaftsschutzgebietes entspreche nicht dem Gedanken. Er sehe deshalb keinen
Anlass, Teile des Gebietes herauszunehmen.
Kreisrat Lehrieder, MdB, schließt sich der Meinung des Kollegen Ländner
an. Er hält die Pläne für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Landschaft.
Kreisrat Halbleib, MdL, findet es grundsätzlich positiv, wenn sich
mehrere Gemeinden Gedanken über eine Energiewende machen. Er hätte keine
Bedenken, wenn es sich hier nicht um ein Landschaftsschutzgebiet handeln würde.
Er stellt sich die Frage, ob eine Genehmigung zur Errichtung der Windräder auch
dann erteilt wird, wenn Teile des Gebietes herausgenommen werden. Er geht davon
aus, dass es dann aus anderen Gründen abgelehnt werde. Von daher sei eine
Herausnahme von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht vertretbar.
Kreisrat Kuhl, spricht sich ebenfalls gegen eine Änderung
des Landschaftsschutzgebietes aus.
Auch stellv. Landrat Joßberger bittet,
bei diesem Präzedenzfall behutsam zu entscheiden.
Wortmeldungen von Vertretern des Energiekonzerns und von Umweltverbänden
wurden mit 3 Gegenstimmen abgelehnt.
Landrat Nuß stellt nochmals klar, dass selbst bei der
Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes durch den Kreistag eine Genehmigung zum
Bau der Anlagen nicht gesichert sei.
Kreisrat Fuchs empfiehlt eine Überprüfung durch die Gemeinden,
welche anderen Flächen im Verwaltungsgebiet Röttingen als Standorte für die
Windkraftanlagen geeignet sind.
Kreisrat Ländner, MdL, schlägt vor, dem Kreistag zu empfehlen, einer
Herausnahme von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht zuzustimmen.
Landrat Nuß trägt den Beschlussvorschlag vor:
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, den Antrag der UWG-Fraktion auf „Änderung der
Landschaftsschutzverordnung des Landkreises Würzburg „Täler der Tauber,
Gollach, Steinach und umgebende Wälder – in den Gemarkungen Bieberehren, Röttingen
und Tauberrettersheim“ abzulehnen.
Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, den Antrag der UWG-Fraktion auf „Änderung der
Landschaftsschutzverordnung des Landkreises Würzburg „Täler der Tauber,
Gollach, Steinach und umgebende Wälder – in den Gemarkungen Bieberehren,
Röttingen und Tauberrettersheim“ abzulehnen.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 2
Zur Kenntnis an FB 23