Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Debatte:

 

Herr Pahlke, Geschäftsbereichsleiter Bauen und Umwelt, teilt mit, dass ein Antrag zur Änderung der LSG-VO des Fraktionssprechers der UWG-FW-Fraktion vorliege (s. Anlage). Die Träger öffentlicher Belange haben gegenüber dem Landratsamt Würzburg zum Antrag Stellung genommen (s. beigefügte Anlagen).

 

Kreisrat Fuchs erläutert, dass 4 einstimmige Beschlüsse der Stadt Röttingen und der umliegenden Gemeinden zum geplanten Projekt vorliegen. Allerdings können Anträge laut der Geschäftsordnung des Kreistages nur von Mitgliedern des Kreistages gestellt werden. Deshalb wurde dieser Antrag durch die UWG-FW-Fraktion eingereicht.

 

Kreisrat Trautner erinnert an einen früheren Beschluss des Kreistages, indem grundsätzlich Windkrafträder mit Standort an der Tauber abzulehnen sind. Dieser Antrag wurde damals von der Stadt Röttingen gestellt. Die Energiewende sei nicht auf Kosten der Natur durchzusetzen. Es gebe genügend anderen Flächen für Windkraftanlagen.

 

Kreisrat Ländner, MdL, teilt mit, dass Landschaftsschutzgebiete einen anderen Charakter haben als ein Wald. Fakt sei jedoch, dass es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet handele. Die Errichtung der Windkraftanlagen auf Gemeindegrund seien Einnahmen, die für die Gemeindekasse verwendet werden können. Er stellt sich die Frage, wie man mit Präzedenzfällen umgehen solle. Sollte irgendwann ein Privatmann als Waldbesitzer den gleichen Antrag stellen, könne man diesen Antrag dann nicht ablehnen. Die Wegnahme von Teilen eines Landschaftsschutzgebietes entspreche nicht dem Gedanken. Er sehe deshalb keinen Anlass, Teile des Gebietes herauszunehmen.

 

Kreisrat Lehrieder, MdB, schließt sich der Meinung des Kollegen Ländner an. Er hält die Pläne für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Landschaft.

 

Kreisrat Halbleib, MdL, findet es grundsätzlich positiv, wenn sich mehrere Gemeinden Gedanken über eine Energiewende machen. Er hätte keine Bedenken, wenn es sich hier nicht um ein Landschaftsschutzgebiet handeln würde. Er stellt sich die Frage, ob eine Genehmigung zur Errichtung der Windräder auch dann erteilt wird, wenn Teile des Gebietes herausgenommen werden. Er geht davon aus, dass es dann aus anderen Gründen abgelehnt werde. Von daher sei eine Herausnahme von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht vertretbar.

 

Kreisrat Kuhl, spricht sich ebenfalls gegen eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes aus.

 

Auch stellv. Landrat Joßberger bittet, bei diesem Präzedenzfall behutsam zu entscheiden.

 

Wortmeldungen von Vertretern des Energiekonzerns und von Umweltverbänden wurden mit 3 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Landrat Nuß stellt nochmals klar, dass selbst bei der Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes durch den Kreistag eine Genehmigung zum Bau der Anlagen nicht gesichert sei.

 

Kreisrat Fuchs empfiehlt eine Überprüfung durch die Gemeinden, welche anderen Flächen im Verwaltungsgebiet Röttingen als Standorte für die Windkraftanlagen geeignet sind.

 

Kreisrat Ländner, MdL, schlägt vor, dem Kreistag zu empfehlen, einer Herausnahme von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht zuzustimmen.

 

Landrat Nuß trägt den Beschlussvorschlag vor:

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, den Antrag der UWG-Fraktion auf „Änderung der Landschaftsschutzverordnung des Landkreises Würzburg „Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebende Wälder – in den Gemarkungen Bieberehren, Röttingen und Tauberrettersheim“ abzulehnen.

 


Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, den Antrag der UWG-Fraktion auf „Änderung der Landschaftsschutzverordnung des Landkreises Würzburg „Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebende Wälder – in den Gemarkungen Bieberehren, Röttingen und Tauberrettersheim“ abzulehnen.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 2

 

Zur Kenntnis an FB 23