Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 60, Nein: 3

Debatte:

 

Kreisbrandrat Geißler ergänzt seine schriftliche Sachverhaltsdarstellung mit der Aussage, dass mittlerweile 34 Gemeinden ihre Zustimmung gegeben hätte und er davon ausgehe, dass auch die restlichen Gemeinden noch hinzukämen. Ab Februar 2014 erfolge dann der Probebetrieb, der auch dazu dienen soll, Funkschatten innerhalb der Gemeindegebiete zu finden, die dann auf Kosten des Erstellers behoben würden. Deshalb sei es auch besonders wichtig, dass genügend Feuerwehren aus den Gemeinden sowie der Landkreis mit seinen Feuerwehrführungsdienstgraden am erweiterten Probebetrieb teilnehmen und die vorliegende Teilnahmeerklärung unterzeichnen.

 

Die Funkrichtlinie müsse vom Bund noch erstellt werden. Nach Inkrafttreten  wird die Teilnahmeregelung gegenstandslos.

 

Er müsse nochmals betonen, dass im jetzigen Stadium weder der Landkreis noch die Gemeinden Kostenverpflichtungen eingingen, die Unterzeichnung der Teilnahmeregelung sei nur ein Signal, dass das neue System gewünscht sei. Die dem Landkreis entstehenden Kosten seien in einer Tischvorlage (s. Anlage) aufgeschlüsselt. Für die Kosten der Funkalarmierung, den Betrieb der technisch taktischen Betriebsstelle sowie des Anteils für die Digitalfunkaufgaben der integrierten Leitstelle gebe es derzeit noch keine exakten Angaben. Der Landkreistag habe die Vereinbarung zur Kenntnis genommen, aber keinen Handlungsbedarf sich einzubringen gesehen.

 

Kreisrat Henneberger spricht sich für eine gute Aufklärung aus und möchte die Standortwahl der Funkmasten im Einvernehmen mit der Bevölkerung vornehmen.

 

Kreisrätin Pumpurs äußert große Bedenken zum Vorhaben. Sie sieht eine Kostenexplosion auf Bundesebene kommen, auch hinke der Zeitplan weit hinterher. Des Weiteren benennt sie  Probleme, die andere Länder und andere Bundesländer hätten. Darüber hinaus argumentiert sie, dass es keine absolute Abhörsicherheit im Funk gebe.

 

Kreisrat Jungbauer plädiert für die Einführung, die ursprünglich schon 2006 kommen sollte. Umso wichtiger sei, dass man jetzt den Probebetrieb aufnehme um evtl. vorhandene Mängel und Fehler ausmerzen zu können.

 

Kreisbrandrat Geißler erläutert, dass bereits 13 Masten stünden, Aub sei noch in Arbeit. Wenn das ganze funktioniere, würden die noch vorhandenen alten Masten des bisherigen Analogfunks entfernt.

 

 

Kreisrat Halbleib, MdL, merkt an, dass grundsätzliche Fragen und Probleme nicht in diesem Kreistag gelöst werden könnten. Auch er sei hinsichtlich der Kosten irritiert, da hier keine Klarheit geschaffen werden konnte. Heute sei aber nur darüber zu entscheiden, ob man am Probebetrieb teilnehme, wozu er bereit sei.

 

Kreisrat Ländner, MdL, sieht in dem Probebetrieb die große Chance, evtl. noch auftretende Fehler zu erkennen und zu beheben. Deshalb müsse man heute dem Abschluss der Teilnahmeregelung für den Netzabschnitt Unterfranken zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Würzburg zustimmen.

 

Kreisrat Fuchs moniert an dem Ganzen, dass die Standorte der Sendemasten geheim gehalten worden seien.

 

Kreisrat Ländner, MdL, erwidert hierauf, dass der Bund die Angelegenheit als VS-NfD eingestuft habe, allerdings seien die Gründe hierfür nicht bekannt.

 

Nach weiteren Wortmeldungen der Kreisrätin Heußner, Kreisrat Ländner, MdL, und Kreisrätin Pumpurs lässt Landrat Nuß über den vorgelegten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt vom o.g. Sachverhalt und der Teilnahmeregelung Kenntnis und stimmt dem Abschluss der Teilnahmeregelung für den Netzabschnitt Unterfranken (NA 38) zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Würzburg zu.


Zur weiteren Veranlassung an GB 1, FB 13 – Herrn Geißler

 

Zur Kenntnis an KrPA