Debatte:
Kreisbrandrat
Geißler ergänzt seine
schriftliche Sachverhaltsdarstellung mit der Aussage, dass mittlerweile 34
Gemeinden ihre Zustimmung gegeben hätte und er davon ausgehe, dass auch die
restlichen Gemeinden noch hinzukämen. Ab Februar 2014 erfolge dann der
Probebetrieb, der auch dazu dienen soll, Funkschatten innerhalb der Gemeindegebiete
zu finden, die dann auf Kosten des Erstellers behoben würden. Deshalb sei es
auch besonders wichtig, dass genügend Feuerwehren aus den Gemeinden sowie der
Landkreis mit seinen Feuerwehrführungsdienstgraden am erweiterten Probebetrieb
teilnehmen und die vorliegende Teilnahmeerklärung unterzeichnen.
Die Funkrichtlinie müsse vom Bund noch
erstellt werden. Nach Inkrafttreten wird
die Teilnahmeregelung gegenstandslos.
Er müsse nochmals betonen, dass im jetzigen
Stadium weder der Landkreis noch die Gemeinden Kostenverpflichtungen eingingen,
die Unterzeichnung der Teilnahmeregelung sei nur ein Signal, dass das neue
System gewünscht sei. Die dem Landkreis entstehenden Kosten seien in einer
Tischvorlage (s. Anlage) aufgeschlüsselt. Für die Kosten der Funkalarmierung,
den Betrieb der technisch taktischen Betriebsstelle sowie des Anteils für die
Digitalfunkaufgaben der integrierten Leitstelle gebe es derzeit noch keine
exakten Angaben. Der Landkreistag habe die Vereinbarung zur Kenntnis genommen,
aber keinen Handlungsbedarf sich einzubringen gesehen.
Kreisrat
Henneberger spricht sich für
eine gute Aufklärung aus und möchte die Standortwahl der Funkmasten im
Einvernehmen mit der Bevölkerung vornehmen.
Kreisrätin
Pumpurs äußert große
Bedenken zum Vorhaben. Sie sieht eine Kostenexplosion auf Bundesebene kommen,
auch hinke der Zeitplan weit hinterher. Des Weiteren benennt sie Probleme, die andere Länder und andere
Bundesländer hätten. Darüber hinaus argumentiert sie, dass es keine absolute
Abhörsicherheit im Funk gebe.
Kreisrat
Jungbauer plädiert für die
Einführung, die ursprünglich schon 2006 kommen sollte. Umso wichtiger sei, dass
man jetzt den Probebetrieb aufnehme um evtl. vorhandene Mängel und Fehler
ausmerzen zu können.
Kreisbrandrat
Geißler erläutert, dass
bereits 13 Masten stünden, Aub sei noch in Arbeit. Wenn das ganze funktioniere,
würden die noch vorhandenen alten Masten des bisherigen Analogfunks entfernt.
Kreisrat
Halbleib, MdL, merkt an,
dass grundsätzliche Fragen und Probleme nicht in diesem Kreistag gelöst werden
könnten. Auch er sei hinsichtlich der Kosten irritiert, da hier keine Klarheit
geschaffen werden konnte. Heute sei aber nur darüber zu entscheiden, ob man am
Probebetrieb teilnehme, wozu er bereit sei.
Kreisrat
Ländner, MdL, sieht in dem
Probebetrieb die große Chance, evtl. noch auftretende Fehler zu erkennen und zu
beheben. Deshalb müsse man heute dem Abschluss der Teilnahmeregelung für den
Netzabschnitt Unterfranken zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis
Würzburg zustimmen.
Kreisrat
Fuchs moniert an dem Ganzen,
dass die Standorte der Sendemasten geheim gehalten worden seien.
Kreisrat
Ländner, MdL, erwidert
hierauf, dass der Bund die Angelegenheit als VS-NfD eingestuft habe, allerdings
seien die Gründe hierfür nicht bekannt.
Nach weiteren Wortmeldungen der Kreisrätin Heußner, Kreisrat Ländner, MdL,
und Kreisrätin Pumpurs lässt Landrat
Nuß über den vorgelegten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Kreistag nimmt vom o.g. Sachverhalt und der Teilnahmeregelung Kenntnis und stimmt dem Abschluss der Teilnahmeregelung für den Netzabschnitt Unterfranken (NA 38) zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Würzburg zu.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 1, FB 13 – Herrn Geißler
Zur Kenntnis an KrPA