Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Fachbereichsleiter Gabel betont nochmals, dass es sich um das Angebots-Modul „Manpower“ innerhalb der Familienberatungsstelle FamilyPower der Arbeiterwohlfahrt handelt. Es soll gemäß der neuen gesetzlichen Bestimmungen nach § 79a SGB VIII klargestellt werden, ob es sich um eine Jugendhilfeleistung handelt oder nicht. Dem Grunde nach sollte der Landkreis Würzburg das Angebot fördern. Für das Haushaltsjahr 2013 wird vorgeschlagen, die vorläufige Förderung über die Jugendhilfe im Umfang von 6.000,00 € fortzusetzen.


Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, dass das spezielle Beratungsangebot Manpower (Täterarbeit bei häuslicher Gewalt), im Rahmen der Beratungsstelle FamilyPower, der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Würzburg, als vorläufiges Angebot der Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2013 in Förderhöhe von 6.000,00 € fortgesetzt wird. Die Kriterien des neu gefassten § 79a SGB VIII werden zur Anwendung gebracht und geprüft. Über eine endgültige Förderung bzw. Nichtförderung entscheidet der Jugendhilfeausschuss im Herbst 2013 und seine Empfehlung dem Kreistag vorlegen.