Sitzung: 19.11.2012 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Herr Piller vom Staatlichen Bauamt
erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die geplante Maßnahme (siehe
Anlage Ö 4).
Debatte:
Eine Nachfrage von Kreisrätin Heußner zu dem in der Planung aufgenommenen kurzen
Gehweg im Gramschatzer Wald beantwortet Herr Piller mit dem Bemerken, dass ein
geschotterter Weg nur mit hohem Aufwand zu pflegen sei. Eine Asphaltierung sei
weniger pflegebedürftig und zudem auch zuwendungsfähigi.
Kreisrat Koch möchte wissen, ob die
Versickerung des Oberflächenwassers der Straße über die Bankette erfolge und ob
in der vorhandenen Straße ein teerhaltiger Belag sei.
Herr Piller erwidert hierauf, dass
derzeit kein teerhaltiger Belag aufgebracht sei.
Kreisrat Koch fragt nach, ob man
wegen der hohen Kosten auch die Möglichkeit geprüft habe, die Baumaßnahme in
zwei Abschnitte aufzuteilen.
Hierauf erwidert Herr Piller, dass bautechnisch dies durchaus gemacht werden könne,
mit nur geringen Kostensteigerungen. Haushaltstechnisch sei dies jedoch nicht
von Bedeutung, ob die Maßnahme 2013 als voller Betrag oder 2013 und 2014 je als
hälftiger Betrag erscheine.
Herr Künzig von der Kämmerei
ergänzt die Aussage von Herrn Piller, was die Kostensplittung angehe. In der
Doppik sei dies anders geregelt als in der Kameralistik. Die Finanzierung werde
hier als Ganzes gesehen. Man sehe den Finanzplanungszeitrahmen, weshalb es
besser sei einen Ansatz zu bilden. Über die Liquiditätsmittel könne der
voraussichtliche Kostenrahmen abgedeckt werden.
Nach weiteren Fragen zum Gehwegbau, der
Unterhaltung hierfür, die eine Gemeinde vor Ort übernehmen müsse und möglichen
Zuschüssen für den Gehweg von Seiten der LAG Wein, Wasser, Wald trägt stellv. Landrätin Schäfer den
Beschlussvorschlag entsprechend der Vorlage vor.
Kreisrat Götz äußert eine
Verständnisfrage, was die Ermächtigung des Landrats angehe, den Auftrag an das
wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Es entspinnt sich nun eine intensive
Debatte über dieses Prozedere mit dem Ergebnis, dass im nächsten Kreistag am
03.12.2012 die Maßnahmen, die im Jahr 2013 geplant sind, vorzustellen sind und
dort eine Empfehlung ausgesprochen werden müsse, ob das Staatliche Bauamt vor
Entscheidung des Haushalts 2013 bereits die Zuwendungsanlagen erstellen und das
Vergabeverfahren durchführen kann. Die Entscheidung über die Vergabe ist dann
in einer Sondersitzung des Bauausschusses nach der Haushaltssitzung des
Kreistages zu treffen.
Kreisrat Götz weist noch darauf hin,
dass der Beschlussvorschlag bei der vorangegangenen Maßnahme ebenfalls so
abzufassen sei.
Stellv. Landrätin Schäfer trägt dann den neuen Beschlussvorschlag vor:
Der Bauschausschuss nimmt den Sachvortrag des
Staatlichen Bauamts zustimmend zur Kenntnis.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag für
die Maßnahme 4,15 Mio. € bereit zu stellen und vorbehaltlich einer positiven
Entscheidung des Kreistages und einer Aufnahme im Haushalt der Durchführung des
Vergabeverfahrens vor Beschlussfassung des Haushalts 2013 zuzustimmen.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Sitzung
des Bauausschusses.
Der Gehweg entlang der Kreisstraße im Bereich
des Naherholungsgebietes Gramschatzer Waldes wird durch den Landkreis nur
errichtet, wenn die zukünftige Bau- und Unterhaltslast abgegeben werden kann.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt,
die Zuwendungsunterlagen zu erstellen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des
Staatlichen Bauamts zustimmend zur Kenntnis.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag für
die Maßnahme 4,15 Mio. € bereit zu stellen und vorbehaltlich einer positiven
Entscheidung des Kreistages und einer Aufnahme im Haushalt der Durchführung des
Vergabeverfahrens vor Beschlussfassung des Haushalts 2013 zuzustimmen.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Sitzung
des Bauausschusses.
Der Gehweg entlang der Kreisstraße im Bereich
des Naherholungsgebietes Gramschatzer Waldes wird durch den Landkreis nur
errichtet, wenn die zukünftige Bau- und Unterhaltslast abgegeben werden kann.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird
beauftragt, die Zuwendungsunterlagen zu erstellen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 2, StBA – Herrn Piller
Zur Kenntnis an KrPA