Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Piller vom Staatlichen Bauamt erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die geplante Maßnahme (siehe Anlage Ö 4).

 

 

Debatte:

 

Eine Nachfrage von Kreisrätin Heußner zu dem in der Planung aufgenommenen kurzen Gehweg im Gramschatzer Wald beantwortet Herr Piller mit dem Bemerken, dass ein geschotterter Weg nur mit hohem Aufwand zu pflegen sei. Eine Asphaltierung sei weniger pflegebedürftig und zudem auch zuwendungsfähigi.

 

Kreisrat Koch möchte wissen, ob die Versickerung des Oberflächenwassers der Straße über die Bankette erfolge und ob in der vorhandenen Straße ein teerhaltiger Belag sei.

 

Herr Piller erwidert hierauf, dass derzeit kein teerhaltiger Belag aufgebracht sei.

 

Kreisrat Koch fragt nach, ob man wegen der hohen Kosten auch die Möglichkeit geprüft habe, die Baumaßnahme in zwei Abschnitte aufzuteilen.

 

Hierauf erwidert Herr Piller, dass bautechnisch dies durchaus gemacht werden könne, mit nur geringen Kostensteigerungen. Haushaltstechnisch sei dies jedoch nicht von Bedeutung, ob die Maßnahme 2013 als voller Betrag oder 2013 und 2014 je als hälftiger Betrag erscheine.

 

Herr Künzig von der Kämmerei ergänzt die Aussage von Herrn Piller, was die Kostensplittung angehe. In der Doppik sei dies anders geregelt als in der Kameralistik. Die Finanzierung werde hier als Ganzes gesehen. Man sehe den Finanzplanungszeitrahmen, weshalb es besser sei einen Ansatz zu bilden. Über die Liquiditätsmittel könne der voraussichtliche Kostenrahmen abgedeckt werden.

 

Nach weiteren Fragen zum Gehwegbau, der Unterhaltung hierfür, die eine Gemeinde vor Ort übernehmen müsse und möglichen Zuschüssen für den Gehweg von Seiten der LAG Wein, Wasser, Wald trägt stellv. Landrätin Schäfer den Beschlussvorschlag entsprechend der Vorlage vor.

 

Kreisrat Götz äußert eine Verständnisfrage, was die Ermächtigung des Landrats angehe, den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Es entspinnt sich nun eine intensive Debatte über dieses Prozedere mit dem Ergebnis, dass im nächsten Kreistag am 03.12.2012 die Maßnahmen, die im Jahr 2013 geplant sind, vorzustellen sind und dort eine Empfehlung ausgesprochen werden müsse, ob das Staatliche Bauamt vor Entscheidung des Haushalts 2013 bereits die Zuwendungsanlagen erstellen und das Vergabeverfahren durchführen kann. Die Entscheidung über die Vergabe ist dann in einer Sondersitzung des Bauausschusses nach der Haushaltssitzung des Kreistages zu treffen.

 

Kreisrat Götz weist noch darauf hin, dass der Beschlussvorschlag bei der vorangegangenen Maßnahme ebenfalls so abzufassen sei.

 

 

Stellv. Landrätin Schäfer trägt dann den neuen Beschlussvorschlag vor:

 

 

Der Bauschausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamts zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag für die Maßnahme 4,15 Mio. € bereit zu stellen und vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Kreistages und einer Aufnahme im Haushalt der Durchführung des Vergabeverfahrens vor Beschlussfassung des Haushalts 2013 zuzustimmen.

 

Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Sitzung des Bauausschusses.

 

Der Gehweg entlang der Kreisstraße im Bereich des Naherholungsgebietes Gramschatzer Waldes wird durch den Landkreis nur errichtet, wenn die zukünftige Bau- und Unterhaltslast abgegeben werden kann.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Zuwendungsunterlagen zu erstellen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamts zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag für die Maßnahme 4,15 Mio. € bereit zu stellen und vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Kreistages und einer Aufnahme im Haushalt der Durchführung des Vergabeverfahrens vor Beschlussfassung des Haushalts 2013 zuzustimmen.

 

Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Sitzung des Bauausschusses.

 

Der Gehweg entlang der Kreisstraße im Bereich des Naherholungsgebietes Gramschatzer Waldes wird durch den Landkreis nur errichtet, wenn die zukünftige Bau- und Unterhaltslast abgegeben werden kann.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Zuwendungsunterlagen zu erstellen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2, StBA – Herrn Piller

 

Zur Kenntnis an KrPA