Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Piller vom Staatlichen Bauamt erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (siehe Anlage) die Maßnahmen des Bauprogramms 2012 bis 2015. Er regt an, für die Fortschreibung des Ausbauplanes zusätzlich zu beschließen, dass die in der ersten Dringlichkeitsstufe aufgenommenen Maßnahmen hinsichtlich der Kosten noch detailliert zu untersuchen sind und diese Kosten dann im Ausbauplan fortgeschrieben werden.

 

Es entwickelt sich eine sehr intensive Debatte, in der mehrere Kreisräte die Kostensteigerungen, insbesondere bei der WÜ 3, von 1,2 Mio. € im ursprünglichen Ansatz auf nunmehr 4,1 Mio. € nicht nachvollziehen können. Es wird angeregt, vor einer Entscheidung heute durch den Bauausschuss, diese Angelegenheit in den Fraktionen nochmals vorzubesprechen.

 

Herr Piller erläutert, dass man ursprünglich ein Abfräsen und dann einen stärkeren Aufbau auf die Decke vorgesehen habe. Ein in Auftrag gegebenes Bodengutachten habe nun ergeben, dass der Asphaltaufbau und die darunter liegende Schottertragschicht nicht tragfähig seien. Dies habe zur Folge, dass der gesamte Asphalt inklusive Frostschutz auf einer Länge von 3,5 km neu aufgebaut werden müsse. Trotz Bohrkernen, die im Vorfeld gezogen worden sind, sei dies nicht erkennbar gewesen. Erst das Bodengutachten habe dann klare Ergebnisse zum Zustand des Aufbaues der Straße gebracht.

 

Stellv. Landrätin Schäfer schlägt vor, den Tagesordnungspunkt mit dem Bauprogramm nach hinten zu verschieben und zunächst die Detailvorträge zu den einzelnen Maßnahmen (Tagesordnungspunkte Ö3 bis Ö6) abzuhandeln, um so eine bessere Kenntnis für die einzelnen Kostensteigerungen bei den Maßnahmen zu haben.

 

In Wortmeldungen mehrerer Kreisräte wird nochmals verdeutlicht, dass man in Zukunft erwarte, bereits bei den Voruntersuchungen zu einem Straßenbau umfassende Untersuchungen, wie z.B. ein Bodengutachten, vornehmend zu lassen, um damit zu vermeiden, dass solche gravierende Kostensteigerungen gegenüber einer ersten Kostenschätzung und einer dann genauen Kostenermittlung entstünden.

 

Kreisrätin Feuerbach möchte noch wissen, ob tatsächlich alle Maßnahmen in 2013 auch umgesetzt werden könnten, da man insgesamt viel Geld in die Hand nehmen müsse und evtl. doch die eine oder andere Maßnahme vielleicht nach hinten verschieben könne.

 

Herr Piller erwidert hierzu, dass alle Maßnahmen in 2013 begonnen werden könnten und auch eine weitgehende Umsetzung möglich sei.

 

Nach einer kurzen Diskussion über das weitere Prozedere wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt Bauprogramm 2013 bis 2015 wird zunächst zurückgestellt und im Anschluss an die detaillierten Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen, die unter den Tagesordnungspunkten 3 bis einschließlich 6 erfolgen, erneut zur Abstimmung gestellt.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2, StBA – Herrn Piller

 

Zur Kenntnis an KrPA