Sitzung: 19.11.2012 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Herr Piller vom Staatlichen Bauamt
erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (siehe Anlage) die Maßnahmen
des Bauprogramms 2012 bis 2015. Er regt an, für die Fortschreibung des
Ausbauplanes zusätzlich zu beschließen, dass die in der ersten
Dringlichkeitsstufe aufgenommenen Maßnahmen hinsichtlich der Kosten noch
detailliert zu untersuchen sind und diese Kosten dann im Ausbauplan
fortgeschrieben werden.
Es entwickelt sich eine sehr intensive
Debatte, in der mehrere Kreisräte die Kostensteigerungen, insbesondere bei der
WÜ 3, von 1,2 Mio. € im ursprünglichen Ansatz auf nunmehr 4,1 Mio. € nicht
nachvollziehen können. Es wird angeregt, vor einer Entscheidung heute durch den
Bauausschuss, diese Angelegenheit in den Fraktionen nochmals vorzubesprechen.
Herr Piller erläutert, dass man
ursprünglich ein Abfräsen und dann einen stärkeren Aufbau auf die Decke
vorgesehen habe. Ein in Auftrag gegebenes Bodengutachten habe nun ergeben, dass
der Asphaltaufbau und die darunter liegende Schottertragschicht nicht tragfähig
seien. Dies habe zur Folge, dass der gesamte Asphalt inklusive Frostschutz auf
einer Länge von 3,5 km neu aufgebaut werden müsse. Trotz Bohrkernen, die im
Vorfeld gezogen worden sind, sei dies nicht erkennbar gewesen. Erst das
Bodengutachten habe dann klare Ergebnisse zum Zustand des Aufbaues der Straße
gebracht.
Stellv. Landrätin Schäfer schlägt vor, den
Tagesordnungspunkt mit dem Bauprogramm nach hinten zu verschieben und zunächst
die Detailvorträge zu den einzelnen Maßnahmen (Tagesordnungspunkte Ö3 bis Ö6)
abzuhandeln, um so eine bessere Kenntnis für die einzelnen Kostensteigerungen
bei den Maßnahmen zu haben.
In Wortmeldungen mehrerer Kreisräte wird
nochmals verdeutlicht, dass man in Zukunft erwarte, bereits bei den
Voruntersuchungen zu einem Straßenbau umfassende Untersuchungen, wie z.B. ein
Bodengutachten, vornehmend zu lassen, um damit zu vermeiden, dass solche
gravierende Kostensteigerungen gegenüber einer ersten Kostenschätzung und einer
dann genauen Kostenermittlung entstünden.
Kreisrätin Feuerbach möchte noch wissen, ob
tatsächlich alle Maßnahmen in 2013 auch umgesetzt werden könnten, da man
insgesamt viel Geld in die Hand nehmen müsse und evtl. doch die eine oder
andere Maßnahme vielleicht nach hinten verschieben könne.
Herr Piller erwidert hierzu, dass
alle Maßnahmen in 2013 begonnen werden könnten und auch eine weitgehende
Umsetzung möglich sei.
Nach einer kurzen Diskussion über das weitere
Prozedere wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt Bauprogramm 2013 bis
2015 wird zunächst zurückgestellt und im Anschluss an die detaillierten
Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen, die unter den Tagesordnungspunkten 3
bis einschließlich 6 erfolgen, erneut zur Abstimmung gestellt.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 2, StBA – Herrn Piller
Zur Kenntnis an KrPA