Sitzung: 12.10.2012 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Kreistag nimmt
Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2010. Er
stellt gemäß den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des
Kreisausschusses die Jahresrechnung 2010 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den in
der Anlage zu diesem Beschluss aufgeführten Abschlusszahlen fest (Anlage
Nr. ).
Beschluss:
Der Kreistag erteilt für die Jahresrechnung 2010
Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.
(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und
Abstimmung nicht teil.)
Zur weiteren
Veranlassung an KrPA
Zur Kenntnis an