Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 62, Nein: 1

Debatte:

 

Herr Stumpf von der Stabsstelle Landrat erläutert ausführlich die schriftlich übersandte Beratungsunterlage. Er merkt an, dass vor zwei Tagen ein neuer Gesellschaftervertrag eingegangen sei, der mit der Regierung von Unterfranken abgesprochen wurde. Dieser liege nun als Tischvorlage (s. Anlage) aus. Herr Stumpf geht nochmals auf die Änderungen gegenüber der bisher bekannten Fassung ein. Das Ergebnis des Gesprächs mit der Regierung seien noch drei Hinweise gewesen, nämlich eine Aussage zur tatsächlichen Ausübung der Prüfungsrechte in § 7 Ziffer 3, in § 2 Ziffer 1, soll das Wort „insbesondere“ ersetzt werden durch „das heißt“ o. ä. in  § 2 Ziffer 3, muss es heißen „gemäß Ziffern 1 und 2“ und nicht 1 mit 3.

 

Herr Stumpf teilt noch mit, dass  lt. Mitteilung der IHK das Bayerische Wirtschaftsministerium und auch die Regierung von Unterfranken keine beihilferechtlichen Bedenken gegen den Gesellschaftervertrag geäußert hätten.

 

Landrat Nuß verliest sodann den geänderten Beschlussvorschlag.

 

Kreisrat Henneberger äußert nochmals Bedenken in Richtung der langen Bindung von 25 Jahren und hinsichtlich des Namens.

 

Kreisrat Halbleib, MdL, stellt nochmals heraus, dass dies ein besonderes Projekt im Hinblick auf die Finanzierung sei. Die örtlichen Abgeordneten hätten 5 Mio. Euro an Förderung erreichen können, 2 Mio. kämen von der IHK und 2 Mio. Euro müsse man an Darlehen aufnehmen. Man müsse sich entscheiden, ob der Landkreis Würzburg weiterhin als Wirtschaftsförderer auftreten und hierbei auch die Beteiligung der anderen Stellen ins Kalkül ziehen wolle.


Beschluss:

 

1.      Für die Namensgebung sollte aus Gründen des Wiedererkennungseffektes als Gründerzentrum an der bisherigen Bezeichnung „Technologie- und Gründerzentrum Würzburg“ festgehalten werden.

 

2.      Der als Tischvorlage ausgegebenen Endfassung des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt, wobei die Anregungen der Regierung von Unterfranken vom 11.10.2012 in Absprache mit den Gesellschaftern noch eingearbeitet werden sollten.

 

3.      Die Haftung des Landkreises wird auf den Gesellschaftsanteil am Stammkapital von 24.000 Euro und den Wirtschaftsförderungszuschuss von jährlich 48.333,33 Euro  begrenzt.

 


Zur weiteren Veranlassung an S 1

 

Zur Kenntnis an KrPA