Sitzung: 08.10.2012 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Herr Fachbereichsleiter Hermann Gabel berichtet, dass alle Institutionen im Interkommunalen Kooperationskreis Kinderschutz und im Arbeitskreis Frühe Hilfen, die im direkten regionalen Bezug zur Stadt und zum Landkreis Würzburg arbeiten, mit Schreiben vom 17.08.2012 über die Interkommunale netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption als Basiskonzeption informiert wurden. Viele Institutionen im Bereich des Gesundheitswesens haben der vorliegenden Interkommunalen netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption bereits zugestimmt. Ein Termin am Mittwoch, den 26.09.2012, also bereits nach Versandt der Unterlagen für die Sitzung der aktuellen Jugendhilfeausschusses, ergab seitens der Anwesenden Kooperationspartner weiteren Nachbesserungsbedarf, dem auch Rechnung getragen wurde. Demzufolge wurde die aktualisierte und zum Teil reduzierte Basis-Konzeption, die als Tischvorlage den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses nun vorliegt, entworfen.
Über diesen Entwurf ist nun abzustimmen.
In der Besprechung am 26.09.2012 haben die Vertreter der Stadt und des Landkreises Würzburg ferner auf Anregung der anwesenden Kooperationspartner den Vorschlag einer umfassenden Kinderschutzkonzeption (also nicht nur des präventiven Kinderschutzes, sondern auch des intervenierenden Kinderschutzes) in den nächsten Jahren zu entwickeln, aufgegriffen.
Zur Abstimmung steht nun die als Tischvorlage in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses verteilte und nachstehend abgedruckte Version der gemeinsamen Interkommunalen netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption der Stadt und des Landkreises Würzburg als Basis-Konzeption.
Interkommunale netzwerkbezogene
Kinderschutzkonzeption Würzburg
Basiskonzept
Prävention durch
Netzwerkarbeit und Vermittlung
von Hilfen im Einzelfall
Inhaltsverzeichnis
I.
Einleitung
II.
Ausgangslage
III.
Zielsetzung
IV.
Bevölkerung Stadt
und Landkreis Würzburg
V.
KoKi- Netzwerk
frühe Kindheit
VI.
Organisation
VII.
Netzwerkarbeit
VIII.
Einzelfallhilfe
IX.
Zusammenarbeit mit
dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) im Einzelfall
X.
Zusammenarbeit mit
der Gesundheitshilfe im Einzelfall
XI.
Anhaltsbögen/Screeningbögen
XII.
Fortschreibung der interkommunalen
Netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption
I. Einleitung
Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und ihre zuvörderst obliegende Pflicht (Art. 6 Grundgesetz - GG). Die meisten Eltern sorgen und versorgen Ihre Kinder mit viel Liebe und Aufmerksamkeit. Die große Mehrheit der Kinder kann behütet aufwachsen und sich zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln. Zur Förderung elterlicher Kompetenz steht ein umfangreiches Angebot an vielfältigen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Verfügung.
Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kindeswohls entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen).
Trotzdem kommt es immer wieder zu Misshandlungen, Vernachlässigungen und Kindstötungen. Kindeswohlgefährdungen resultieren häufig aus Unwissenheit, Unsicherheit und Überforderung der Eltern. Selten ist den Eltern bewusst, was sie den Kindern mit ihrem Verhalten antun und welche Konsequenzen dies auf die Entwicklung der Kinder haben kann.
Hier ist es Ziel, diese Eltern frühzeitig zu erreichen, um Unterstützung und Förderung anzubieten, um elterliche Kompetenzen zu stärken. Dies kann nur in einem interdisziplinär angelegen Netzwerk erreicht werden.
Frühe Hilfen/präventiver Kinderschutz sind daher ein notwendiger
Bestandteil des Würzburger Kinderschutzkonzeptes.
Das Kinderschutzkonzept hat den Anspruch, alle mit Kindern befassten
Berufsgruppen und Institutionen in einem Netzwerk zu integrieren und eine
gelingende Kooperation zum Wohle der Kinder und ihrer Familien zu erreichen.
II. Ausgangslage
Die Stadt und der Landkreis Würzburg beteiligen sich am Ausbau der
frühen Hilfen.
Im Bereich der kreisfreien Stadt Würzburg und des Landkreises Würzburg besteht
bereits ein breit gefächertes Angebot an Einrichtungen und Diensten für das frühe
Kindesalter, beginnend mit dem Bereich der medizinischen Versorgung durch
Ärzte, Hebammen, Entbindungs- und Kinderkliniken, sowie durch Beratungs- und
Betreuungsangebote verschiedenster Art bis zu einer großen Anzahl an Plätzen in
Kindergärten und Kinderkrippen. Das Potential zur Realisierung früher Hilfen
ist jedoch damit noch lange nicht ausgeschöpft. Dem Gedanken einer Vernetzung
der verschiedenen Professionen und Dienste und damit einhergehend einer
Steigerung der Bereitschaft, Eltern zur Inanspruchnahme früher Hilfen zu
motivieren, soll durch die Schaffung einer Koordinierenden Kinderschutzstelle
(KoKi) Rechnung getragen werden.
III. Zielsetzung
Die Stadt und der Landkreis Würzburg mit seinen 52 Gemeinden, Märkten
und Städten verfolgen das Ziel, den Kinderschutz weiter zu verbessern,
risikohafte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und dadurch schneller handeln
zu können.
Das erfordert eine optimale Zusammenarbeit insbesondere zwischen Angeboten
und Diensten des Gesundheitswesens, stationären und ambulanten medizinischen
Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Justiz und Polizei.
Hierfür wurden sowohl bei der Stadt Würzburg, als auch beim Landkreis
Würzburg Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKis) geschaffen. Die
Kooperation zwischen Stadt und Landkreis Würzburg gestaltet sich seit Jahren
sehr positiv.
IV. Bevölkerung in Stadt
und Landkreis Würzburg
In der Stadt Würzburg leben derzeit ca. 134.000 Einwohner, davon 5.280 Kinder im Alter bis zu 6 Jahren.
Der Landkreis Würzburg mit ca. 160.000
Einwohnern, davon 8115 Kinder im Alter bis 6 Jahre, ist ein Ringlandkreis, der
die kreisfreie Stadt Würzburg geographisch vollständig umschließt. Dem
Landkreis Würzburg gehören 52 Gemeinden, Märkte und Städte an.
In Stadt und Landkreis Würzburg
gibt es Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte,
Tagesmütter), die sozialräumlich mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD), dem
Amt für Jugend und Familie vernetzt sind. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird
gem. § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung der Stadt und des Landkreises
hinsichtlich der Versorgung mit Einrichtungen und Diensten wahrgenommen.
Durch die geographische Lage
bietet sich eine enge Kooperation zwischen den Koordinierenden
Kinderschutzstellen der Stadt Würzburg und dem Landkreis Würzburg an. Viele
Institutionen und Einrichtungen, die Stadt und Landkreis Würzburg versorgen,
bzw. für diesen Bereich zuständig sind, haben ihren Sitz in der Stadt Würzburg.
Dies betrifft vor allem die Einrichtungen und Dienste für das frühe
Kindesalter, in den Bereichen medizinische Versorgung und Beratungs- und
diverse Betreuungsangebote.
Vernetzung und Kooperation finden
sowohl auf der Institutions- als auch der Personenebene von Stadt und Landkreis
statt. Hier ist uns die interdisziplinäre und interkommunale Zusammenarbeit
sehr wichtig. Die Koordinierende Kinderschutzstelle hat dabei eine wichtige
Navigationsfunktion und bietet einen Überblick aktueller Angebote und Dienste
im Bereich der Frühen Hilfen.
V. Koki- Netzwerk frühe
Kindheit
Entstanden sind die Kokis aus dem Modellprojekt „Guter Start ins
Kinderleben“, das in 4 Bundesländern durchgeführt wurde. Aufgrund der
Erkenntnisse des Modellprojektes setzte sich das Bayerische Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen das Ziel, dass sämtliche
Jugendamtsbezirke KoKis einsetzen. Dies wird mit Personalkostenzuschüssen
gefördert. Mittlerweile sind in ganz Bayern KoKis aktiv.
KoKis haben ihre Arbeitsschwerpunkte in der Netzwerkarbeit, Navigation und
in der Einzellfallhilfe.
VI. Organisation
1. Organisatorische Eingliederung der
Koordinierenden Kinderschutzstelle im Jugendamt der Stadt Würzburg
Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)
der Stadt Würzburg ist mit einer Vollzeitstelle besetzt, also von Montag bis
Freitag erreichbar. Die Vertretung erfolgt über
die Abteilung „Sozialpädagogische Fachdienste“. Die Stelle ist der Abteilung
„Sozialpädagogische Fachdienste“ zugeordnet. Diese Abteilung wiederum ist Teil
des Fachbereiches Jugend und Familie II.
Zu der KoKi gehört ein Einzelzimmer mit etwa
14 m² Raumfläche, dieses befindet sich örtlich separiert zum übrigen
Fachbereich Jugend und Familie, allerdings in einem Ämtergebäude.
In den Räumlichkeiten befinden sich ein Besucher-WC mit einer Wickelmöglichkeit und eine Teeküche. Die Vernetzung mit dem Bereich Familienförderung/Familienbildung (§ 16 SGB VIII) ist gewährleistet. Organisatorisch ist sie vom Allgemeinen Sozialdienst klar getrennt. Die Zusammenarbeit und Kooperation mit allen Arbeitsbereichen im Fachbereich Jugend und Familie ist jedoch gesichert (Workshops, Tagungen und Fortbildungen).
2. Organisatorische Eingliederung der
Koordinierenden Kinderschutzstelle im Amt für Jugend und Familie des
Landratsamtes Würzburg
Das Jugendamt des Landkreises Würzburg besteht aus dem Fachbereich 31a, Amt für Jugend und Familie und dem Fachbereich 31b, Verwaltung der Jugendhilfe. Die Koordinierende Kinderschutzstelle ist im Fachbereich 31a angesiedelt.
Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) ist mit 2 Fachkräften auf 1 ½ Vollzeitstellen besetzt und von Montag bis Freitag erreichbar. Durch die Besetzung mit 2 Personen ist auch eine Abwesenheits-, Krankheits- und Urlaubsvertretung gewährleistet. Die Stelle ist dem Bereich „Kinder-, Jugend- und Familienarbeit/-planung“ zugeordnet und befindet sich in der Außenstelle des Landratsamtes im Haus 4, Friesstraße 5, 97074 Würzburg. Die Fachkräfte in der KoKi haben jeweils ein ca. 16 m² großes Büro, verfügen über einen Besprechungsraum und sind barrierefrei im Erdgeschoss des Hauses 4 in der Friesstraße 5 zu erreichen. In den Räumlichkeiten befinden sich ein Besucher-WC mit einer Wickelmöglichkeit und eine Teeküche. Die Vernetzung mit dem Bereich Familienförderung/Familienbildung (§ 16 SGB VIII) ist unmittelbar Tür an Tür gewährleistet. Organisatorisch ist sie von den Sozialpädagogischen Diensten, wie z. B. dem ASD klar getrennt. Die Zusammenarbeit und Kooperation mit allen Arbeitsbereichen im Amt für Jugend und Familie ist jedoch gewährleistet (gemeinsame Dienstbesprechungen, Workshops, Tagungen und Fortbildungen).
Die fallbezogene Kooperation und Fallweitergabe findet in individuellen Gesprächen statt.
3. Schnittstellenmanagement in Stadt und
Landkreis Würzburg
Die internen Schnittstellen zu anderen Bereichen sind oben (V.1 und V.2) beschrieben. Darüber hinaus gibt es eine klare standardisierte Vorgehensweise im Rahmen der Qualitätssicherung (§ 79a SGB VIII), die vor allem die Schnittstelle vom und zum Allgemeinen Sozialen Dienst beschreibt.
Die
Koordinierende Kinderschutzstelle hat Beratungsfunktion (§8aSGB VIII) bei
externen Anfragen und allgemeinen
4. Öffentlichkeitsarbeit
Die
gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit gestaltet sich über
Darüber hinaus stehen für Öffentlichkeitsveranstaltungen verschiedene Präsentationsmedien zur Verfügung. Für Öffentlichkeitsveranstaltungen stehen verschiedene Räumlichkeiten mit entsprechender technischer Ausstattung sowohl im Rathaus der Stadt Würzburg, als auch im Landratsamt Würzburg zur Verfügung.
Die lokalen
Medien informieren die Öffentlichkeit über die Zielgruppe, die Risiken und
Chancen, sowie über die Arbeit der KoKi Im Landratsamt besteht zusätzlich die
Möglichkeit, der Öffentlichkeit regelmäßige
Fortbildungsveranstaltungen
und Workshops für bestimmte Zielgruppen runden dieses Spektrum ab.
VII. Netzwerkarbeit
Ins interdisziplinäre Netzwerk sollen Fachkräfte einbezogen werden, die
mit Kindern im Alter bis 6 Jahren arbeiten. So möchte man eine Bündelung
vorhandener Kompetenzen erreichen. Dies soll zu einer verstärkten Transparenz
und Austausch über bestehende Angebote führen. Die bestehenden Angebote sollen
in den belasteten Familien ankommen. Dies geht nur, wenn die vorhandene
Kompetenz allen Netzwerkpartnern bekannt ist. Nur so kommt die Unterstützung
dort an, wo sie benötigt wird.
Vor allem ein verstärktes Zusammengehen von Jugendhilfe und
Gesundheitshilfe wird angestrebt. Der baden-württembergische Versuch,
Weichenstellungen zur Kooperation zwischen Gesundheits- und Jugendhilfe im
Hinblick auf Finanzierungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen vorzunehmen,
scheint sinnvoll und könnte die Kooperation beschleunigen und intensivieren.
Das Netzwerk wird durch Angebote von Fortbildungen und Workshops, dem
„Runden Tisch Frühe Kindheit“ sowie dem „Kooperationskreis Kinderschutz“
gepflegt.
Sowohl der Zusammenschluss „Runder Tisch Frühe Kindheit“, als auch der
„Kooperationskreis Kinderschutz“ haben die Funktion, Begegnungen der einzelnen
Fachgruppen zu fördern, einen Austausch zu ermöglichen, eine erhöhte
Transparenz zu erzielen und einen Wissens- und Erfahrungstransfer
sicherzustellen und dadurch die Zusammenarbeit zu verbessern.
1. Runder
Tisch Frühe Kindheit
|
Der Zusammenschluss besteht seit Frühjahr 2011. Mitglieder sind: Schwangerschaftsberatungsstellen,
Erziehungsberatungsstellen, Schreibabyberatung, Universitätskinderklinik,
Kinderklinik am Mönchberg, Interdisziplinäre Frühförderstelle, KoKi
Stadt/Land Würzburg, ASD Landkreis Würzburg, Vertreterin der Hebammen |
2. Kooperationskreis
(KoK) Kinderschutz
gegen Vernachlässigung, Misshandlung und sexuelle Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche in der Region Mainfranken (Region
2: Landkreis Kitzingen - Landkreis Main-Spessart - Landkreis Würzburg - Stadt
Würzburg).
derzeit geschäftsführende Stelle:
Landratsamt Würzburg - Amt für Jugend und Familie-
Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg
Tel.: 0931/8003-332 bzw. -395
3. Teilnahme
an anderen interdisziplinären Arbeitskreisen
Aktuell zum Beispiel:
KoKi Stadt: Berufsgruppe gegen sexuelle
Gewalt an Kindern und Jugendlichen
KoKi Landkreis: Arbeitsgemeinschaft Familienbildung
VIII. Einzellfallhilfe
Zielgruppe der KoKis sind Schwangere, Eltern, junge Familien mit Kindern
bis zum 6. Lebensjahr in belasteten Lebenssituationen.
Beispiele für Belastungsfaktoren:
Minderjährigkeit der Eltern, Konflikte zwischen den Eltern, häusliche
Gewalt, Ein-Eltern-Familien, mangelnde Schul- oder Berufsausbildung, enger
finanzieller Rahmen, Armut, beengte Wohnverhältnisse, psychische Erkrankung der
Eltern, schwierige Schwangerschaft und/oder Geburt, Behinderung oder chronische
Erkrankung eines Kindes, fehlende familiäre Unterstützung bei Mehrlingsgeburten,
usw.
Belastungsfaktoren erhöhen das Risiko einer Kindeswohlgefährdung, sind jedoch klar zu unterscheiden von einer
tatsächlichen Gefährdung.
Die Zusammenarbeit zwischen den Familien und KoKi findet auf
freiwilliger Basis im Sinne des § 16 SGB VIII statt.
Die Arbeit der KoKi besteht aus Weitergabe von
Wird bei einer Familie ein Unterstützungsbedarf erkannt, ist es wichtig
und zielführend, schnellstmöglich zu reagieren. Je früher eine Intervention in
der Familie erfolgt, desto größer sind die Erfolgsaussichten der Intervention.
Die MitarbeiterInnen der Koordinierenden Kinderschutzstellen unterliegen
der Schweigepflicht. Bei Vorliegen von gewichtigen Anhaltspunkten für eine
Kindeswohlgefährdung wird die Schweigepflicht gegenüber dem Allgemeinen
Sozialen Dienst aufgehoben, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden
(siehe hierzu auch Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten IX).
Die Beratung und Begleitung der Familien erfolgt durch Besuche in
Kliniken, Hausbesuche, Gespräche im Amt, Telefonate, per Email, etc.
IX. Zusammenarbeit mit dem
Allgemeinen Sozialdienst (ASD) im Einzelfall
Eine Übergabe der Familie an den ASD ist möglich, wenn die Eltern einer
Weitergabe der
Wenn Belastungsfaktoren zu einer Kindeswohlgefährdung werden, muss auch
ohne das Einverständnis der Eltern der Allgemeine Sozialdienst herangezogen
werden. Bei „gewichtigen Anhaltspunkten“ für eine Kindswohlgefährdung gem. § 8a
SGB VIII ist das Einverständnis der Eltern nicht erforderlich, d.h. auch gegen
den Willen der Eltern wird der ASD informiert.
Die Übergabe der Familie von der KoKi zum ASD erfolgt in der Regel mit
deren Wissen, bei fehlendem Einverständnis aber auch gegen deren Willen.
X. Zusammenarbeit mit der Gesundheitshilfe
im Einzelfall
Um einen möglichst schnellen Austausch zwischen Jugendhilfe und
Gesundheitshilfe zu gewährleisten, wurde folgende Liste für die regionalen
Entbindungs- und Kinderkliniken angefertigt:
Lebt
die Familie in der Stadt Würzburg,
dann kontaktieren Sie bitte: Montag-Donnerstag 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag
8.30 Uhr bis
12.00 Uhr Bitte
den Anrufbeantworter nutzen! Bekanntwerden
von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung ASD-Allgemeiner
Sozialdienst Verwaltung Tel.:
0931-37-3379 oder -3736 Fax:
0931-37-3272 Von
dort erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Fachkraft Bekanntwerden
von Belastungsfaktoren KoKi-
Netzwerk frühe Kindheit Tanja Roß Fax: 0931-37-3286 Außerhalb der o. g.
Zeiten wenden Sie sich bitte an: Polizei Tel.:
0931-4570
(Polizei) Von dort erfolgt die
Weitervermittlung an den Leiter vom Fachbereich Jugend und Familie |
Lebt
die Familie im Landkreis Würzburg,
dann kontaktieren Sie bitte: Montag-Donnerstag 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag
8.30 Uhr bis
12.00 Uhr Bitte
den Anrufbeantworter nutzen! Bekanntwerden
von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
ASD-Allgemeiner
Sozialdienst Verwaltung Tel.:
0931-8003-395 Fax:
0931-8003-420 Von
dort erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Fachkraft Bekanntwerden
von Belastungsfaktoren KoKi-
Netzwerk frühe Kindheit Melanie
Kuhn oder Natalie Schels Fax: 0931-8003-420 Außerhalb der o. g.
Zeiten wenden Sie sich bitte an: Polizei Tel.:
0931-4570
(Polizei) Von dort erfolgt die
Weitervermittlung an den Leiter vom Amt für Jugend und Familie |
XI.
Anhaltsbögen/Screeningbögen
Um zu einer verbesserten objektiven Einschätzung zu kommen, würde sich
der flächendeckende Einsatz von standardisierten Anhaltsbögen/Screeningbögen
zur Erfassung und zum Erkennen von Belastungsfaktoren anbieten. Diese schaffen
klare Handlungs- und Kommunikationsgrundlagen durch Objektivierung subjektiver
Einschätzungen.
XII. Fortschreibung der
interkommunalen Netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption
Zur Qualitätssicherung ist die beständige Fortschreibung der
Kinderschutzkonzeption unerlässlich.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg begrüßt den Abschluss einer interkommunalen, netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption mit der Stadt Würzburg und beschließt den vorliegenden Entwurf als Basiskonzeption, die in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden soll.