Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Fachbereichsleiter Hermann Gabel berichtet, dass alle Institutionen im Interkommunalen Kooperationskreis Kinderschutz und im Arbeitskreis Frühe Hilfen, die im direkten regionalen Bezug zur Stadt und zum Landkreis Würzburg arbeiten, mit Schreiben vom 17.08.2012 über die Interkommunale netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption als Basiskonzeption informiert wurden. Viele Institutionen im Bereich des Gesundheitswesens haben der vorliegenden Interkommunalen netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption bereits zugestimmt. Ein Termin am Mittwoch, den 26.09.2012, also bereits nach Versandt der Unterlagen für die Sitzung der aktuellen Jugendhilfeausschusses, ergab seitens der Anwesenden Kooperationspartner weiteren Nachbesserungsbedarf, dem auch Rechnung getragen wurde. Demzufolge wurde die aktualisierte und zum Teil reduzierte Basis-Konzeption, die als Tischvorlage den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses nun vorliegt, entworfen.

 

Über diesen Entwurf ist nun abzustimmen.

 

In der Besprechung am 26.09.2012 haben die Vertreter der Stadt und des Landkreises Würzburg ferner auf Anregung der anwesenden Kooperationspartner den Vorschlag einer umfassenden Kinderschutzkonzeption (also nicht nur des präventiven Kinderschutzes, sondern auch des intervenierenden Kinderschutzes) in den nächsten Jahren zu entwickeln, aufgegriffen.

 

Zur Abstimmung steht nun die als Tischvorlage in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses verteilte und nachstehend abgedruckte Version der gemeinsamen Interkommunalen netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption der Stadt und des Landkreises Würzburg als Basis-Konzeption.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                            

 

Interkommunale netzwerkbezogene

Kinderschutzkonzeption Würzburg

 

Basiskonzept

Prävention durch Netzwerkarbeit und Vermittlung

von Hilfen im Einzelfall

 

Inhaltsverzeichnis

 

I.                   Einleitung

II.                 Ausgangslage

III.              Zielsetzung

IV.             Bevölkerung Stadt und Landkreis Würzburg

V.               KoKi- Netzwerk frühe Kindheit

VI.             Organisation

VII.          Netzwerkarbeit

VIII.        Einzelfallhilfe

IX.             Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) im Einzelfall

X.               Zusammenarbeit mit der Gesundheitshilfe im Einzelfall

XI.              Anhaltsbögen/Screeningbögen

XII.           Fortschreibung der interkommunalen Netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption

 

I. Einleitung

 

Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und ihre zuvörderst obliegende Pflicht (Art. 6 Grundgesetz - GG). Die meisten Eltern sorgen und versorgen Ihre Kinder mit viel Liebe und Aufmerksamkeit. Die große Mehrheit der Kinder kann behütet aufwachsen und sich zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln. Zur Förderung elterlicher Kompetenz steht ein umfangreiches Angebot an vielfältigen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Verfügung.

 

Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kindeswohls entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen).

 

Trotzdem kommt es immer wieder zu Misshandlungen, Vernachlässigungen und Kindstötungen. Kindeswohlgefährdungen resultieren häufig aus Unwissenheit, Unsicherheit und Überforderung der Eltern. Selten ist den Eltern bewusst, was sie den Kindern mit ihrem Verhalten antun und welche Konsequenzen dies auf die Entwicklung der Kinder haben kann.

 

Hier ist es Ziel, diese Eltern frühzeitig zu erreichen, um Unterstützung und Förderung anzubieten, um elterliche Kompetenzen zu stärken. Dies kann nur in einem interdisziplinär angelegen Netzwerk erreicht werden.

 

Frühe Hilfen/präventiver Kinderschutz sind daher ein notwendiger Bestandteil des Würzburger Kinderschutzkonzeptes.

 

Das Kinderschutzkonzept hat den Anspruch, alle mit Kindern befassten Berufsgruppen und Institutionen in einem Netzwerk zu integrieren und eine gelingende Kooperation zum Wohle der Kinder und ihrer Familien zu erreichen.

 

II. Ausgangslage

 

Die Stadt und der Landkreis Würzburg beteiligen sich am Ausbau der frühen Hilfen.

 

Im Bereich der kreisfreien Stadt Würzburg und des Landkreises Würzburg besteht bereits ein breit gefächertes Angebot an Einrichtungen und Diensten für das frühe Kindesalter, beginnend mit dem Bereich der medizinischen Versorgung durch Ärzte, Hebammen, Entbindungs- und Kinderkliniken, sowie durch Beratungs- und Betreuungsangebote verschiedenster Art bis zu einer großen Anzahl an Plätzen in Kindergärten und Kinderkrippen. Das Potential zur Realisierung früher Hilfen ist jedoch damit noch lange nicht ausgeschöpft. Dem Gedanken einer Vernetzung der verschiedenen Professionen und Dienste und damit einhergehend einer Steigerung der Bereitschaft, Eltern zur Inanspruchnahme früher Hilfen zu motivieren, soll durch die Schaffung einer Koordinierenden Kinderschutzstelle (KoKi) Rechnung getragen werden.

 

III. Zielsetzung

 

Die Stadt und der Landkreis Würzburg mit seinen 52 Gemeinden, Märkten und Städten verfolgen das Ziel, den Kinderschutz weiter zu verbessern, risikohafte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und dadurch schneller handeln zu können.

 

Das erfordert eine optimale Zusammenarbeit insbesondere zwischen Angeboten und Diensten des Gesundheitswesens, stationären und ambulanten medizinischen Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Justiz und Polizei.

 

Hierfür wurden sowohl bei der Stadt Würzburg, als auch beim Landkreis Würzburg Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKis) geschaffen. Die Kooperation zwischen Stadt und Landkreis Würzburg gestaltet sich seit Jahren sehr positiv.

 

IV. Bevölkerung in Stadt und Landkreis Würzburg

 

In der Stadt Würzburg leben derzeit ca. 134.000 Einwohner, davon  5.280 Kinder im Alter bis zu 6 Jahren.

 

Der Landkreis Würzburg mit ca. 160.000 Einwohnern, davon 8115 Kinder im Alter bis 6 Jahre, ist ein Ringlandkreis, der die kreisfreie Stadt Würzburg geographisch vollständig umschließt. Dem Landkreis Würzburg gehören 52 Gemeinden, Märkte und Städte an.

 

In Stadt und Landkreis Würzburg gibt es Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Tagesmütter), die sozialräumlich mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD), dem Amt für Jugend und Familie vernetzt sind. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird gem. § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung der Stadt und des Landkreises hinsichtlich der Versorgung mit Einrichtungen und Diensten wahrgenommen.

 

Durch die geographische Lage bietet sich eine enge Kooperation zwischen den Koordinierenden Kinderschutzstellen der Stadt Würzburg und dem Landkreis Würzburg an. Viele Institutionen und Einrichtungen, die Stadt und Landkreis Würzburg versorgen, bzw. für diesen Bereich zuständig sind, haben ihren Sitz in der Stadt Würzburg. Dies betrifft vor allem die Einrichtungen und Dienste für das frühe Kindesalter, in den Bereichen medizinische Versorgung und Beratungs- und diverse Betreuungsangebote.

 

Vernetzung und Kooperation finden sowohl auf der Institutions- als auch der Personenebene von Stadt und Landkreis statt. Hier ist uns die interdisziplinäre und interkommunale Zusammenarbeit sehr wichtig. Die Koordinierende Kinderschutzstelle hat dabei eine wichtige Navigationsfunktion und bietet einen Überblick aktueller Angebote und Dienste im Bereich der Frühen Hilfen.

 

V. Koki- Netzwerk frühe Kindheit

 

Entstanden sind die Kokis aus dem Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“, das in 4 Bundesländern durchgeführt wurde. Aufgrund der Erkenntnisse des Modellprojektes setzte sich das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen das Ziel, dass sämtliche Jugendamtsbezirke KoKis einsetzen. Dies wird mit Personalkostenzuschüssen gefördert. Mittlerweile sind in ganz Bayern KoKis aktiv.

 

KoKis haben ihre Arbeitsschwerpunkte in der Netzwerkarbeit, Navigation und in der Einzellfallhilfe.

 

 

 

 

 

 

 

VI. Organisation

 

1.      Organisatorische Eingliederung der Koordinierenden Kinderschutzstelle im Jugendamt der Stadt Würzburg

 

Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) der Stadt Würzburg ist mit einer Vollzeitstelle besetzt, also von Montag bis Freitag erreichbar. Die Vertretung erfolgt über die Abteilung „Sozialpädagogische Fachdienste“. Die Stelle ist der Abteilung „Sozialpädagogische Fachdienste“ zugeordnet. Diese Abteilung wiederum ist Teil des Fachbereiches Jugend und Familie II.

 

Zu der KoKi gehört ein Einzelzimmer mit etwa 14 m² Raumfläche, dieses befindet sich örtlich separiert zum übrigen Fachbereich Jugend und Familie, allerdings in einem Ämtergebäude.

 

In den Räumlichkeiten befinden sich ein Besucher-WC mit einer Wickelmöglichkeit und eine Teeküche. Die Vernetzung mit dem Bereich Familienförderung/Familienbildung (§ 16 SGB VIII) ist gewährleistet. Organisatorisch ist sie vom Allgemeinen Sozialdienst klar getrennt. Die Zusammenarbeit und Kooperation mit allen Arbeitsbereichen im Fachbereich Jugend und Familie ist jedoch gesichert (Workshops, Tagungen und Fortbildungen).

 

2.      Organisatorische Eingliederung der Koordinierenden Kinderschutzstelle im Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Würzburg

 

Das Jugendamt des Landkreises Würzburg besteht aus dem Fachbereich 31a, Amt für Jugend und Familie und dem Fachbereich 31b, Verwaltung der Jugendhilfe. Die Koordinierende Kinderschutzstelle ist im Fachbereich 31a angesiedelt.

 

Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) ist mit 2 Fachkräften auf 1 ½  Vollzeitstellen besetzt und von Montag bis Freitag erreichbar. Durch die Besetzung mit 2 Personen ist auch eine Abwesenheits-, Krankheits- und Urlaubsvertretung gewährleistet. Die Stelle ist dem Bereich „Kinder-, Jugend- und Familienarbeit/-planung“ zugeordnet und befindet sich in der Außenstelle des Landratsamtes im Haus 4, Friesstraße 5, 97074 Würzburg. Die Fachkräfte in der KoKi haben jeweils ein ca. 16 m² großes Büro, verfügen über einen Besprechungsraum und sind barrierefrei im Erdgeschoss des Hauses 4 in der Friesstraße 5 zu erreichen. In den Räumlichkeiten befinden sich ein Besucher-WC mit einer Wickelmöglichkeit und eine Teeküche. Die Vernetzung mit dem Bereich Familienförderung/Familienbildung (§ 16 SGB VIII) ist unmittelbar Tür an Tür gewährleistet. Organisatorisch ist sie von den Sozialpädagogischen Diensten, wie z. B. dem ASD klar getrennt. Die Zusammenarbeit und Kooperation mit allen Arbeitsbereichen im Amt für Jugend und Familie ist jedoch gewährleistet (gemeinsame Dienstbesprechungen, Workshops, Tagungen und Fortbildungen).

 

Die fallbezogene Kooperation und Fallweitergabe findet in individuellen Gesprächen statt.

 

3.      Schnittstellenmanagement in Stadt und Landkreis Würzburg

 

Die internen Schnittstellen zu anderen Bereichen sind oben (V.1 und V.2) beschrieben. Darüber hinaus gibt es eine klare standardisierte Vorgehensweise im Rahmen der Qualitätssicherung (§ 79a SGB VIII), die vor allem die Schnittstelle vom und zum Allgemeinen Sozialen Dienst beschreibt.

 

Die Koordinierende Kinderschutzstelle hat Beratungsfunktion (§8aSGB VIII) bei externen Anfragen und allgemeinen Informationen, im Bereich des Vorschulalters,  vor allem bei Anfragen zur frühen Kindheit im Lebensalter 0 bis 3 Jahre.

 

4.      Öffentlichkeitsarbeit

 

Die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit gestaltet sich über Informationsflyer, sowohl hinsichtlich der Arbeit der Koordinierenden Kinderschutzstelle im Allgemeinen, als auch über Projekte und Maßnahmen im Speziellen. Hierzu wurden verschiedene Materialien entwickelt, die sich auch im Internet unter www.wuerzburg.de und www.kreisjugendamt-wuerzburg.de auf der jeweiligen Seite der Koordinierenden Kinderschutzstelle befinden.

 

Darüber hinaus stehen für Öffentlichkeitsveranstaltungen verschiedene Präsentationsmedien zur Verfügung. Für Öffentlichkeitsveranstaltungen stehen verschiedene Räumlichkeiten mit entsprechender technischer Ausstattung sowohl im Rathaus der Stadt Würzburg, als auch im Landratsamt Würzburg zur Verfügung.

 

Die lokalen Medien informieren die Öffentlichkeit über die Zielgruppe, die Risiken und Chancen, sowie über die Arbeit der KoKi Im Landratsamt besteht zusätzlich die Möglichkeit, der Öffentlichkeit regelmäßige Informationen über die Mitteilungsblätter zur Verfügung zu stellen.

 

Fortbildungsveranstaltungen und Workshops für bestimmte Zielgruppen runden dieses Spektrum ab.

 

VII. Netzwerkarbeit

 

Ins interdisziplinäre Netzwerk sollen Fachkräfte einbezogen werden, die mit Kindern im Alter bis 6 Jahren arbeiten. So möchte man eine Bündelung vorhandener Kompetenzen erreichen. Dies soll zu einer verstärkten Transparenz und Austausch über bestehende Angebote führen. Die bestehenden Angebote sollen in den belasteten Familien ankommen. Dies geht nur, wenn die vorhandene Kompetenz allen Netzwerkpartnern bekannt ist. Nur so kommt die Unterstützung dort an, wo sie benötigt wird.

 

Vor allem ein verstärktes Zusammengehen von Jugendhilfe und Gesundheitshilfe wird angestrebt. Der baden-württembergische Versuch, Weichenstellungen zur Kooperation zwischen Gesundheits- und Jugendhilfe im Hinblick auf Finanzierungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen vorzunehmen, scheint sinnvoll und könnte die Kooperation beschleunigen und intensivieren.

 

Das Netzwerk wird durch Angebote von Fortbildungen und Workshops, dem „Runden Tisch Frühe Kindheit“ sowie dem „Kooperationskreis Kinderschutz“ gepflegt.

 

Sowohl der Zusammenschluss „Runder Tisch Frühe Kindheit“, als auch der „Kooperationskreis Kinderschutz“ haben die Funktion, Begegnungen der einzelnen Fachgruppen zu fördern, einen Austausch zu ermöglichen, eine erhöhte Transparenz zu erzielen und einen Wissens- und Erfahrungstransfer sicherzustellen und dadurch die Zusammenarbeit zu verbessern.

 

 

 

 

 

 

1.      Runder Tisch Frühe Kindheit

 

Der Zusammenschluss besteht seit Frühjahr 2011. Mitglieder sind: Schwangerschaftsberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen, Schreibabyberatung, Universitätskinderklinik, Kinderklinik am Mönchberg, Interdisziplinäre Frühförderstelle, KoKi Stadt/Land Würzburg, ASD Landkreis Würzburg, Vertreterin der Hebammen

 

2.      Kooperationskreis (KoK) Kinderschutz

 

gegen Vernachlässigung, Misshandlung und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Region Mainfranken (Region 2: Landkreis Kitzingen - Landkreis Main-Spessart - Landkreis Würzburg - Stadt Würzburg).

 

derzeit geschäftsführende Stelle:

Landratsamt Würzburg - Amt für Jugend und Familie-

Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg

Tel.: 0931/8003-332 bzw. -395

 

3.      Teilnahme an anderen interdisziplinären Arbeitskreisen

 

Aktuell zum Beispiel:

KoKi Stadt: Berufsgruppe gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

KoKi Landkreis: Arbeitsgemeinschaft Familienbildung

 

VIII. Einzellfallhilfe

 

Zielgruppe der KoKis sind Schwangere, Eltern, junge Familien mit Kindern bis zum 6. Lebensjahr in belasteten Lebenssituationen.

 

Beispiele für Belastungsfaktoren:

 

Minderjährigkeit der Eltern, Konflikte zwischen den Eltern, häusliche Gewalt, Ein-Eltern-Familien, mangelnde Schul- oder Berufsausbildung, enger finanzieller Rahmen, Armut, beengte Wohnverhältnisse, psychische Erkrankung der Eltern, schwierige Schwangerschaft und/oder Geburt, Behinderung oder chronische Erkrankung eines Kindes, fehlende familiäre Unterstützung bei Mehrlingsgeburten, usw.

 

Belastungsfaktoren erhöhen das Risiko einer Kindeswohlgefährdung, sind jedoch klar zu unterscheiden von einer tatsächlichen Gefährdung.

 

Die Zusammenarbeit zwischen den Familien und KoKi findet auf freiwilliger Basis im Sinne des § 16 SGB VIII statt.

 

Die Arbeit der KoKi besteht aus Weitergabe von Informationen, Beratung, Begleitung und Abklärung von Unterstützungsbedarfen, aber auch in der Weitervermittlung der Familien an Netzwerkpartner (siehe Netzwerkarbeit X.). KoKi hat eine Navigationsfunktion.

 

Wird bei einer Familie ein Unterstützungsbedarf erkannt, ist es wichtig und zielführend, schnellstmöglich zu reagieren. Je früher eine Intervention in der Familie erfolgt, desto größer sind die Erfolgsaussichten der Intervention.

 

Die MitarbeiterInnen der Koordinierenden Kinderschutzstellen unterliegen der Schweigepflicht. Bei Vorliegen von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung wird die Schweigepflicht gegenüber dem Allgemeinen Sozialen Dienst aufgehoben, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden (siehe hierzu auch Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten IX).

 

Die Beratung und Begleitung der Familien erfolgt durch Besuche in Kliniken, Hausbesuche, Gespräche im Amt, Telefonate, per Email, etc.

 

IX. Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) im Einzelfall

 

Eine Übergabe der Familie an den ASD ist möglich, wenn die Eltern einer Weitergabe der Information zustimmen, z. B. wenn Hilfen zur Erziehung in der Familie eingesetzt werden müssen.

 

Wenn Belastungsfaktoren zu einer Kindeswohlgefährdung werden, muss auch ohne das Einverständnis der Eltern der Allgemeine Sozialdienst herangezogen werden. Bei „gewichtigen Anhaltspunkten“ für eine Kindswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII ist das Einverständnis der Eltern nicht erforderlich, d.h. auch gegen den Willen der Eltern wird der ASD informiert.

 

Die Übergabe der Familie von der KoKi zum ASD erfolgt in der Regel mit deren Wissen, bei fehlendem Einverständnis aber auch gegen deren Willen.

 

X. Zusammenarbeit mit der Gesundheitshilfe im Einzelfall

 

Um einen möglichst schnellen Austausch zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe zu gewährleisten, wurde folgende Liste für die regionalen Entbindungs- und Kinderkliniken angefertigt:

 

 

Lebt die Familie in der Stadt Würzburg, dann kontaktieren Sie bitte:

 

Montag-Donnerstag       8.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag                          8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte den Anrufbeantworter nutzen!

 

Bekanntwerden von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung

ASD-Allgemeiner Sozialdienst

Verwaltung

Tel.: 0931-37-3379 oder -3736

Fax: 0931-37-3272

Von dort erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Fachkraft     

 

Bekanntwerden von Belastungsfaktoren

KoKi- Netzwerk frühe Kindheit

Tanja Roß
Tel.: 0931-37-2721

Fax: 0931-37-3286
tanja.ross@stadt.wuerzburg.de

 

 

Außerhalb der o. g. Zeiten wenden Sie sich bitte an:

Polizei

Tel.: 0931-4570 (Polizei)

Von dort erfolgt die Weitervermittlung an den Leiter vom Fachbereich Jugend und Familie

 

Lebt die Familie im Landkreis Würzburg, dann kontaktieren Sie bitte:

 

Montag-Donnerstag       8.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag                          8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte den Anrufbeantworter nutzen!

 

Bekanntwerden von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung

ASD-Allgemeiner Sozialdienst

Verwaltung

Tel.: 0931-8003-395

Fax: 0931-8003-420

Von dort erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Fachkraft     

 

Bekanntwerden von Belastungsfaktoren

KoKi- Netzwerk frühe Kindheit

Melanie Kuhn oder Natalie Schels
Tel.: 0931-8003-332

Fax: 0931-8003-420

m.kuhn2@lra-wue.bayern.de

n.schels@lra-wue.bayern.de

 

Außerhalb der o. g. Zeiten wenden Sie sich bitte an:

Polizei

Tel.: 0931-4570 (Polizei)

Von dort erfolgt die Weitervermittlung an den Leiter vom Amt für Jugend und Familie

 

XI. Anhaltsbögen/Screeningbögen

 

Um zu einer verbesserten objektiven Einschätzung zu kommen, würde sich der flächendeckende Einsatz von standardisierten Anhaltsbögen/Screeningbögen zur Erfassung und zum Erkennen von Belastungsfaktoren anbieten. Diese schaffen klare Handlungs- und Kommunikationsgrundlagen durch Objektivierung subjektiver Einschätzungen.

 

XII. Fortschreibung der interkommunalen Netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption

 

Zur Qualitätssicherung ist die beständige Fortschreibung der Kinderschutzkonzeption unerlässlich.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg begrüßt den Abschluss einer interkommunalen, netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption mit der Stadt Würzburg und beschließt den vorliegenden Entwurf als Basiskonzeption, die in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden soll.