Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Kreisbrandrat Geißler informiert über die beabsichtige Teilnahme am Digitalfunk BOS und den vorgesehenen Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Würzburg.

 

Kreisrat Lehrieder, MdB, fragt nach, wie viele Gemeinden an der Aktion teilnehmen müssten, damit diese sinnvoll ist.

 

Kreisbrandrat Geißler erwidert hierauf, dass nach Möglichkeit alle Gemeinden teilnehmen sollten, da die Teilnahme im eigenen Interesse sei. Vom Digitalfunk profitieren schließlich nicht nur die Feuerwehr, sondern auch die Rettungsdienste. Aktuell haben sich 19 Gemeinden bereiterklärt. Er hoffe, dass die restlichen noch nachfolgen.

 

Es entwickelt sich nun eine rege Debatte mit Nachfragen und Wortbeiträgen von Kreisrat Kuhl, Kreisrätin Kinzinger, Kreisrat Götz und Kreisrat Halbleib, MdL. Hinterfragt werden die Kosten für diese Aktion, mögliche Konsequenzen, falls Gemeinden und der Landkreis nicht teilnehmen würden, wer die Funkeinrichtung zu beschaffen habe. Es wird nach Problemen gefragt, die es wohl bei der Umsetzung mit Baldersheim gebe.

 

Kreisbrandrat Geißler beantwortet alle gestellten Fragen. Zu den Kosten weist er darauf hin, dass auch die Gemeinden beteiligt seien. Die Grundstücke, auf denen die Basisstationen stünden würden im Wert hochgerechnet. Auch der Staat selbst nehme viel Geld in die Hand. Bezüglich der Beschaffung der Funkeinrichtung sei zurzeit die entsprechende Zuwendungsrichtlinie in der Verbandsanhörung. Er könne mitteilen, dass die Beschaffung von sogenannten Handsprechfunkgeräten, mit denen man an den Einsatzstellen funke, für den derzeitigen Analogfunk bei 500,00 – 600,00 € pro Gerät lägen, die neuen digitalen Funkgeräte nach Abzug von Zuschüssen lediglich noch zwischen 100,00 und 150,00  € ausmachten. Ähnlich verhalte es sich bei den Fahrzeugfunkgeräten. Wichtig sei hier auch, wie man ausschreibe. Je größer der Umfang der Ausschreibung sei, desto günstiger würden die Geräte. Daher halte er es für wichtig, dass der Landkreis zusammen mit benachbarten Kreisverwaltungen einen sogenannten Warenkorb zusammenstelle und die Firmen hierauf ihre Angebote abgeben.

 

Zur Umsetzung bei Baldersheim bemerkt Kreisbrandrat Geißler, dass es hier um den Standort des Funkmasten gehe. Auch wenn der Mast 100 m weiter weg verschoben würde, müsse die Funkstärke genauso hoch sein, um Rettungsdiensten und Feuerwehren den Funk ermöglichen zu können. Hier werde zurzeit noch geprüft und untersucht, was unter Umständen zu einem Zeitverzug führen könne und dadurch ein Probebetrieb in Baldersheim unter Umständen schwierig werde.

 

Kreisrat Halbleib, MdL, fasst bezüglich der Kosten nochmals nach. Er weist darauf hin, dass die Kosten im Vertrag zurzeit herausgenommen seien, was im Prinzip bedeute, dass jeder seine Kosten selbst trage. In der Vorlage stehe u.a. auch, dass man auf eine BOS-Richtlinie des Bundes warte, in der die Kostenverteilung geregelt sei. Er bittet daher darum, bis zur nächsten Kreistagssitzung abzuklären, welche Kosten für den Landkreis entstehen. Zudem solle man auch bis zur Sitzung den Spitzenverband, sprich den Bayer. Landkreistag einschalten und um eine Stellungnahme bitten. Auch die Einbindung der Gemeinden – hier sei wohl eine sehr hohe Beteiligung erforderlich – müsse intensiviert werden, sonst mache dieser Ansatz keinen Sinn.

 

Kreisbrandrat Geißler bemerkt, dass schon in der alten Vereinbarung keine Kostenregelung enthalten war und auch in der neuen keine stehen werde. Er begründet nochmals, dass es wichtig sei, die Landkreisfahrzeuge umzurüsten. Letztendlich habe sich der Staat zur Einführung des Digitalfunks verpflichtet, der Landkreis habe hier wenig Wahlmöglichkeiten. Er könne noch darauf hinweisen, dass die Spitzenverbände bei der Vertragsgestaltung schon im Boot gewesen seien.

 

Landrat Nuß fasst zusammen, dass man den Vertrag noch mit dem Landkreistag abstimmen werde und die für den Landkreis entstehenden Kosten ermittle. Er fragt sodann nach, ob unter diesen Voraussetzungen dem Vertrag grundsätzlich zugestimmt und dem Kreistag empfohlen werden könne, dem Abschluss der Teilnahmeregelung für den Netzabschnitt Unterfranken (NA 38) zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Würzburg zuzustimmen.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt vom o.g. Sachverhalt und der Teilnahmeregelung Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, dem Abschluss der Teilnahmeregelung für den Netzabschnitt Unterfranken (NA 38) zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Würzburg zuzustimmen.


Zur weiteren Veranlassung an FB 13 – H. Geißler

 

Zur Kenntnis an GB 1