Sitzung: 24.04.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit entsprechendem Schreiben bitten die
Schulleiter des Gymnasiums Veitshöchheim und des Deutschhaus Gymnasiums um die
Zustimmung des Sachaufwandsträgers zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren
„Digitale Schule der Zukunft“, des Staatsministeriums für Unterricht und
Kultus.
Bereits im Schuljahr 2022/2023 wurden 250
Schulen ausgewählt, die an dem ersten Pilotversuch teilnahmen. Nun werden für
das Schuljahr 2023/2024 weitere 100 Pilotschulen mit in den Pilotversuch
einbezogen. Unsere Landkreisgymnasien
möchten daran teilnehmen.
Im Kern geht es um die sogenannte 1:1
Ausstattung mit personenbezogenen, mobilen Endgeräten und um eine möglichst
jahrgangsstufenweise Berücksichtigung. Damit sollen die Potenziale des digital
gestützten Lernens in besonderer Weise erschlossen werden. Natürlich dient eine
solch mögliche Teilnahme am Pilotprojekt auch dem Renommee unserer
Landkreisgymnasien.
Die Eltern erhalten, als diejenigen, die die
Endgeräte nach den Vorgaben der Schulen (nicht Sachaufwandsträger) beschaffen
können, einen Zuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von einmalig 400,00 Euro.
Die Abwicklung des Zuschusses erfolgt mit Unterstützung der Schulen direkt und
belastet die Verwaltung des Landratsamtes nicht. Eine Beschaffungspflicht des
Schulaufwandsträgers besteht nicht
und wird nach den Richtlinien auch nicht begründet.
Die Einbindung, in die schulische
IT-Infrastruktur erfolgt auch durch die Schule, selbstverständlich mit
Unterstützung der jeweiligen IT-Fachkraft des Landratsamtes vor Ort. Ein
Mehrbedarf an Personal des Landkreises wird ausgeschlossen. Dies wurde den
Schulleitern entsprechend bereits kommuniziert.
Die technischen Notwendigkeiten in den
Schulen wurden bereits durch den Landkreis realisiert. Auch hier wurde den
Schulleitern bereits mitgeteilt, dass diese mehr als ausreichend sind, derzeit
keine Erweiterungen vorgesehen werden und auch aufgrund der Sparbeschlüsse des
Kreistages nicht möglich sind. Insgesamt wird die weitere Reduzierung der
Haushaltsmittel im Bereich des ZFB 4 von 200.000 Euro im Jahr 2023 hälftig, das
bedeutet beim Landratsamt und bei den Schulen von jeweils ca. 100.000 Euro
umgesetzt.
Eine Beteiligung an einer sogenannten
sozialen Komponente des Landkreises bei der Beschaffung der Endgeräte ist auch
aus den o.g. Gründen nicht möglich. Die Schulleiter wurden in der Diskussion
auf mögliche Unterstützung durch Fördervereine hingewiesen.
Soweit Eltern sich an der Beschaffung nicht
beteiligen, stehen den Schulen Schülerleihgeräte zur Verfügung. Dies sind beim
DHG 130 Geräte und beim Gymnasium Veitshöchheim 80 Geräte. Aus diesem Bestand
kann die Schule entsprechend Geräte leihweise zur Verfügung stellen. Auch hier
ist keine weitere Beschaffung im Jahr 2023 aus Haushaltsgründen möglich.
Wichtig ist bei diesem Diskussionspunkt, dass
das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in den Richtlinien zum Pilotprojekt
ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich um nicht lernmittelfreie Lernmittel handelt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreisausschuss begrüßt die Teilnahme
der Landkreisgymnasien an dem Bewerbungsverfahren des Pilotversuches „Digitale
Schule der Zukunft“ und stimmt der Teilnahme als Sachaufwandsträger im Rahmen
der Richtlinie zu.
2. Es wird festgestellt, dass neben den
genannten Unterstützungsleistungen (örtliche IT-Betreuer) und der bereits
vorhandenen auskömmlichen Infrastruktur und Leihgeräte die Teilnahme keine
finanziellen Verpflichtungen des Landkreises auslöst.
Debatte:
Herr Umscheid (Leiter des Zentralen Fachbereichs Zentrale Angelegenheiten und Servicebereich) erläutert den Sachverhalt.
Landrat Eberth führt die Komplexität nochmal vor Augen und weist darauf hin, dass bei einer 1:1 Ausstattung das Deutschhaus Gymnasium dann über 1200 bis 1400 IT-Geräte verfügen würde. Dies würde früher oder später dazu führen, entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Kreisrätin Hecht informiert über ihre Praxiserfahrungen als Lehrkraft mit Tablet-Klassen. So sei es nicht immer sinnvoll jeden Schüler oder jede Schülerin mit einem Endgerät auszustatten. Aus ihrer Sicht sei auch nicht die Betreuung und Wartung der Geräte durch die Schulen das Problem, sondern die fehlende Nachhaltigkeit (schnelle Erneuerung der Geräte durch Abnutzung) und die dadurch entstehenden Kosten, die auf die Schulen und auch auf die Eltern zukommen werden.
Herr Umscheid weist drauf hin, dass bereits vor dem Pilotprojekt mit beiden Schulleitern Gespräche geführt wurden, in denen die Schulleiter klar zum Ausdruck gebracht haben, dass alle Schüler/innen mit Endgeräten ausgestattet werden sollen.
Kreisrat Jungbauer weist drauf hin, dass die Landkreise Günzburg und Aschaffenburg bereits in Sachen 1:1 Ausstattung ihrer Landkreisschulen mit Endgeräten Vorreiter gewesen seien und dadurch bereits Erfahrungswerte eingeholt werden könnten.
Landrat Eberth teilt mit, dass die Verwaltung bereits im Austausch mit dem Landkreis Aschaffenburg sei. So sei nach deren Auskunft von Licht und Schatten die Rede.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Beschluss:
1. Der Kreisausschuss begrüßt die Teilnahme
der Landkreisgymnasien an dem Bewerbungsverfahren des Pilotversuches „Digitale
Schule der Zukunft“ und stimmt der Teilnahme als Sachaufwandsträger im Rahmen
der Richtlinie zu.
2. Es wird festgestellt, dass neben den
genannten Unterstützungsleistungen (örtliche IT-Betreuer) und der bereits
vorhandenen auskömmlichen Infrastruktur und Leihgeräte die Teilnahme keine
finanziellen Verpflichtungen des Landkreises auslöst.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 6
Zur Kenntnis an ZFB 4