Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit entsprechendem Schreiben bitten die Schulleiter des Gymnasiums Veitshöchheim und des Deutschhaus Gymnasiums um die Zustimmung des Sachaufwandsträgers zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren „Digitale Schule der Zukunft“, des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Bereits im Schuljahr 2022/2023 wurden 250 Schulen ausgewählt, die an dem ersten Pilotversuch teilnahmen. Nun werden für das Schuljahr 2023/2024 weitere 100 Pilotschulen mit in den Pilotversuch einbezogen.  Unsere Landkreisgymnasien möchten daran teilnehmen.

 

Im Kern geht es um die sogenannte 1:1 Ausstattung mit personenbezogenen, mobilen Endgeräten und um eine möglichst jahrgangsstufenweise Berücksichtigung. Damit sollen die Potenziale des digital gestützten Lernens in besonderer Weise erschlossen werden. Natürlich dient eine solch mögliche Teilnahme am Pilotprojekt auch dem Renommee unserer Landkreisgymnasien.

Die Eltern erhalten, als diejenigen, die die Endgeräte nach den Vorgaben der Schulen (nicht Sachaufwandsträger) beschaffen können, einen Zuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von einmalig 400,00 Euro. Die Abwicklung des Zuschusses erfolgt mit Unterstützung der Schulen direkt und belastet die Verwaltung des Landratsamtes nicht. Eine Beschaffungspflicht des Schulaufwandsträgers besteht nicht und wird nach den Richtlinien auch nicht begründet.

 

Die Einbindung, in die schulische IT-Infrastruktur erfolgt auch durch die Schule, selbstverständlich mit Unterstützung der jeweiligen IT-Fachkraft des Landratsamtes vor Ort. Ein Mehrbedarf an Personal des Landkreises wird ausgeschlossen. Dies wurde den Schulleitern entsprechend bereits kommuniziert.

Die technischen Notwendigkeiten in den Schulen wurden bereits durch den Landkreis realisiert. Auch hier wurde den Schulleitern bereits mitgeteilt, dass diese mehr als ausreichend sind, derzeit keine Erweiterungen vorgesehen werden und auch aufgrund der Sparbeschlüsse des Kreistages nicht möglich sind. Insgesamt wird die weitere Reduzierung der Haushaltsmittel im Bereich des ZFB 4 von 200.000 Euro im Jahr 2023 hälftig, das bedeutet beim Landratsamt und bei den Schulen von jeweils ca. 100.000 Euro umgesetzt.

 

 

 

Eine Beteiligung an einer sogenannten sozialen Komponente des Landkreises bei der Beschaffung der Endgeräte ist auch aus den o.g. Gründen nicht möglich. Die Schulleiter wurden in der Diskussion auf mögliche Unterstützung durch Fördervereine hingewiesen.

 

Soweit Eltern sich an der Beschaffung nicht beteiligen, stehen den Schulen Schülerleihgeräte zur Verfügung. Dies sind beim DHG 130 Geräte und beim Gymnasium Veitshöchheim 80 Geräte. Aus diesem Bestand kann die Schule entsprechend Geräte leihweise zur Verfügung stellen. Auch hier ist keine weitere Beschaffung im Jahr 2023 aus Haushaltsgründen möglich.

 

Wichtig ist bei diesem Diskussionspunkt, dass das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in den Richtlinien zum Pilotprojekt ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich um nicht lernmittelfreie Lernmittel handelt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Der Kreisausschuss begrüßt die Teilnahme der Landkreisgymnasien an dem Bewerbungsverfahren des Pilotversuches „Digitale Schule der Zukunft“ und stimmt der Teilnahme als Sachaufwandsträger im Rahmen der Richtlinie zu.

 

2.     Es wird festgestellt, dass neben den genannten Unterstützungsleistungen (örtliche IT-Betreuer) und der bereits vorhandenen auskömmlichen Infrastruktur und Leihgeräte die Teilnahme keine finanziellen Verpflichtungen des Landkreises auslöst.

 

 

Debatte:

 

Herr Umscheid (Leiter des Zentralen Fachbereichs Zentrale Angelegenheiten und Servicebereich) erläutert den Sachverhalt.

 

Landrat Eberth führt die Komplexität nochmal vor Augen und weist darauf hin, dass bei einer 1:1 Ausstattung das Deutschhaus Gymnasium dann über 1200 bis 1400 IT-Geräte verfügen würde. Dies würde früher oder später dazu führen, entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

 

Kreisrätin Hecht informiert über ihre Praxiserfahrungen als Lehrkraft mit Tablet-Klassen. So sei es nicht immer sinnvoll jeden Schüler oder jede Schülerin mit einem Endgerät auszustatten. Aus ihrer Sicht sei auch nicht die Betreuung und Wartung der Geräte durch die Schulen das Problem, sondern die fehlende Nachhaltigkeit (schnelle Erneuerung der Geräte durch Abnutzung) und die dadurch entstehenden Kosten, die auf die Schulen und auch auf die Eltern zukommen werden.

 

Herr Umscheid weist drauf hin, dass bereits vor dem Pilotprojekt mit beiden Schulleitern Gespräche geführt wurden, in denen die Schulleiter klar zum Ausdruck gebracht haben, dass alle Schüler/innen mit Endgeräten ausgestattet werden sollen.

 

Kreisrat Jungbauer weist drauf hin, dass die Landkreise Günzburg und Aschaffenburg bereits in Sachen 1:1 Ausstattung ihrer Landkreisschulen mit Endgeräten Vorreiter gewesen seien und dadurch bereits Erfahrungswerte eingeholt werden könnten.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass die Verwaltung bereits im Austausch mit dem Landkreis Aschaffenburg sei. So sei nach deren Auskunft von Licht und Schatten die Rede.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

 

 


Beschluss:

 

1.     Der Kreisausschuss begrüßt die Teilnahme der Landkreisgymnasien an dem Bewerbungsverfahren des Pilotversuches „Digitale Schule der Zukunft“ und stimmt der Teilnahme als Sachaufwandsträger im Rahmen der Richtlinie zu.

 

2.     Es wird festgestellt, dass neben den genannten Unterstützungsleistungen (örtliche IT-Betreuer) und der bereits vorhandenen auskömmlichen Infrastruktur und Leihgeräte die Teilnahme keine finanziellen Verpflichtungen des Landkreises auslöst.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 6

 

Zur Kenntnis an ZFB 4