Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Sanierungskonzept

                        Finanzplan (Stand 01.03.2023)

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 17.10.2022 stellte die Kath. Kirchenstiftung Käppele einen Antrag auf Bezuschussung der anstehenden Sanierungsmaßnahmen.

 

Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.11.2022 mit dem Antrag befasst und nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

Der Kreisausschuss bestätigt den außerordentlichen Stellenwert des „Käppele“ als
Wallfahrts- und Pilgerort, der durch seine Bedeutung als besonderes Baudenkmal auch in
Bereichen Freizeit- und Naherholung sowie Tourismus für den Landkreis Würzburg Strahl- und Anziehungskraft ausübt.


Dem Kreistag wird empfohlen, der Katholischen Kirchenstiftung Käppele nach Vorlage eines aussagekräftigen Sanierungskonzeptes mit Finanzierungsplanung analog der Stadt Würzburg Zuschussmittel seitens des Landkreises Würzburg in Aussicht zu stellen.“

 

 

Die Kirchenstiftung wurde daraufhin von der Beschlusslage in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, entsprechende Unterlagen vorzulegen.

 

Das Sanierungskonzept (siehe Anlage) wurde dem Landkreis per Mail am 31.01.2023 zur Verfügung gestellt. Der Finanzierungsplan wurde im Laufe der letzten Wochen in der jeweils aktualisierten Fassung von der Antragstellerin übermittelt. Die bisher letzte Fassung vom 01.03.2023 ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Hieraus wird deutlich, dass das Ordinariat bereits 1,5 Mio. € an Zuschuss zugesagt hat.

 

Der Kreistag hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2023 Mittel in Höhe von 50.000 € bereitgestellt.

 

Die Sachverhaltsdarstellung und die beigefügten Anlagen dienen zur Information.

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse (Leiter der Stabsstelle Landrat) erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Lehrieder, MdB, äußert sich, dass die Maßnahme durch Förderprogramme des Bundes und des Freistaates gefördert werde. Ebenso beteilige sich auch das Ordinariat an den Kosten. Er halte daher die Förderung des Landkreises in der Relation durchaus als vertretbar.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an S

 

Zur Kenntnis an SFB 1, KrPA