Sitzung: 20.03.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Antrag mit Stellenplan und Hochrechnung
Sachverhalt:
Seit mehr als 40 Jahren hat der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg eine Außenstelle in Ochsenfurt aufgebaut, um den Familien direkt vor Ort zur Verfügung zu stehen und sozialraumorientiert zu arbeiten. Dieses Angebot wird sehr gut angenommen und es gibt grundsätzlich einen erhöhten Bedarf, der sich aufgrund der nachfragenden Familien verzeichnen lässt.
Zudem besteht in Ochsenfurt seit Beginn des Zuzugs von geflüchteten Familien und von Unbegleiteten minderjährigen Ausländern ein erhöhter Beratungsbedarf. Die Beratungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. befindet sich in unmittelbarerer Nähe zum Palatium, in dem viele geflüchtete Familien untergebracht sind. Seit Dezember 2022 wurde im Palatium auch ein Betreutes Wohnen für Unbegleitete minderjährige Ausländer eingerichtet.
Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg unterstützt die geflüchteten Familien und Minderjährigen durch die aufsuchende Erziehungsberatung offen und flexibel im Rahmen des § 28 SGB VIII. Die Beratungen können vor Ort in der Flüchtlingsunterkunft angeboten werden, je nach Bedarf angepasst, mit Kooperationspartnern bzw. verschiedenen Familienmitgliedern.
Um den erhöhten Beratungsbedarf decken zu können, beantragt der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. die Aufstockung der aufsuchenden Erziehungsberatung um 5,57 Stunden pro Woche.
Derzeit wird die aufsuchende Erziehungsberatung nach der seit 01.04.2022 geltenden Vereinbarung mit 1,0 Stellen bezuschusst. (Die aufsuchende Erziehungsberatung wurde ab dem 01.04.2022 von 0,5 Stellen auf 1,0 Stellen erweitert)
Die erneute Stellenerweiterung für die aufsuchende Erziehungsberatung ist laut Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. mit Mehrausgaben in Höhe von 16.206 € verbunden.
Die Verwaltung befürwortet den Antrag auf Erweiterung der aufsuchenden Erziehungsberatung des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. um 0,143 Stellen (zusätzlich 5,57 Stunden pro Woche) aufgrund des dargelegten, aktuell erhöhten Bedarfs in Ochsenfurt.
Für die mit der
Stellenausweitung verbundenen Mehrausgaben soll in Anlehnung mit der
bestehenden Vereinbarung (Anwendung des Berechnungsschemas) ein einmaliger
vorläufiger Zuschuss in Höhe von 16.206 € gewährt werden. Eine Abrechnung über
die tatsächlich angefallenen Mehrausgaben erfolgt nach Ablauf des Jahres 2023.
Es erfolgt eine Nachzahlung oder Rückforderung zum vorläufig ausgezahlten
Zuschuss.
Die Mehrausgaben
sind nicht im Haushalt 2023 eingeplant. Eine Finanzierung ist nur im Rahmen von
überplanmäßigen Ausgaben möglich.
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen
e.V. zu, die aufsuchende Erziehungsberatung für den südlichen Landkreis Würzburg
an der Außenstelle der Beratungsstelle Ochsenfurt im Umfang von zusätzlich 5,57
Stunden pro Woche zu erweitern.
Für die mit der
Stellenausweitung verbundenen Mehrausgaben wird in Anlehnung zu der bestehenden
Vereinbarung (Anwendung des Berechnungsschemas) ein einmaliger vorläufiger
Zuschuss in Höhe von 16.206 € gewährt. Eine Abrechnung über die tatsächlich
angefallenen Mehrausgaben erfolgt nach Ablauf des Jahres 2023. Es erfolgt eine
Nachzahlung oder Rückforderung zum vorläufig ausgezahlten Zuschuss.
Die Mehrausgaben
sind nicht im Haushalt 2023 eingeplant. Die Finanzierung erfolgt über die
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben.
Debatte:
Herr Obermayer erläutert den Sachverhalt.
Es sind keine
Wortmeldungen vorhanden.
Landrat Eberth möchte je nach Entwicklung der Situation in
Ochsenfurt die Förderung künftig nicht mehr gewähren und ergänzt für die
Abstimmung den Beschlussvorschlag entsprechend.
Herr Meixner vom Sozialdienst katholischer Frauen (SKF)
nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen
e.V. zu, die aufsuchende Erziehungsberatung für den südlichen Landkreis
Würzburg an der Außenstelle der Beratungsstelle Ochsenfurt im Umfang von
zusätzlich 5,57 Stunden pro Woche zu erweitern.
Für die mit der
Stellenausweitung verbundenen Mehrausgaben wird in Anlehnung zu der bestehenden
Vereinbarung (Anwendung des Berechnungsschemas) ein einmaliger vorläufiger
Zuschuss in Höhe von 16.206 € gewährt. Eine Abrechnung über die tatsächlich
angefallenen Mehrausgaben erfolgt nach Ablauf des Jahres 2023. Es erfolgt eine
Nachzahlung oder Rückforderung zum vorläufig ausgezahlten Zuschuss.
Die Mehrausgaben
sind nicht im Haushalt 2023 eingeplant. Die Finanzierung erfolgt über die Bewilligung
von überplanmäßigen Ausgaben.
Je nach Entwicklung
der Situation in Ochsenfurt wird die Förderung zukünftig nicht mehr gewährt.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 31 b
Zur Kenntnis an GB 3,
KrPA