Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:        

 

Vereinbarung gem. § 77 SGB VIII über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Familienpflege (§ 27 SGB VIII)

 

 

Sachverhalt:

 

Werden Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so sind Vereinbarungen über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme sowie über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung, über Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistung und über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe anzustreben (§ 77 SGB VIII).

 

Die Träger der freien Jugendhilfe führen seit vielen Jahren im Auftrag des Landkreises Würzburg Hilfe in Form der Familienpflege (§ 27 SGB VIII) durch.

 

Vereinbarungen im Sinne des § 77 SGB VIII zwischen den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Landkreis Würzburg, welche die Aufgaben, die Zusammenarbeit und die Finanzierung dieser Hilfe regeln, wurden in der Vergangenheit nicht abgeschlossen.

 

Bislang erfolgte eine Abrechnung der geleisteten Stunden auf Grundlage von Vereinbarungen anderer Jugendämter bzw. auf der Basis von schriftlichen Zustimmungen ohne auf die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt abgestimmte, individuelle und schriftlich festgehaltene Regelungen.

 

Eine Vereinbarung mit den einzelnen Trägern der freien Jugendhilfe über die Durchführung der Familienpflege dient der Wahrung der Rechtssicherheit und der Transparenz sowohl in der Aufgabenerfüllung und der Zusammenarbeit als auch in Bezug auf die Berechnung und Abrechnung des Fachleistungsstundensatzes.

 

Die Abrechnungsmodalitäten sowie die Aufgaben und die Zusammenarbeit wurden nun konkretisiert und in der beiliegenden Vereinbarung festgehalten.

 

Um die Individualität und Vielfalt der Leistungserbringung zu gewährleisten, wird die beigefügte Vereinbarung mit den einzelnen Trägern individuell verhandelt und angepasst. Vor allem hinsichtlich der Finanzierung sind individuelle Gegebenheiten und Besonderheiten mit den Trägern zu verhandeln und die Vereinbarung entsprechend anzupassen.

 

Die Berechnung des Fachleistungsstundensatzes erfolgt nach dem Berechnungsschema gemäß Anlage 3 der Vereinbarung. Hierbei wird individuell nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes im internen und externen Vergleich verhandelt.

 

Um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten und die Finanzierung der Hilfen zu regeln, stellt eine Vereinbarung für den Landkreis Würzburg als Auftraggeber und die freien Träger als Auftragnehmer eine geeignete Grundlage dar.

 

Der Abschluss beiliegender Vereinbarung gem. § 77 SGB VIII über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Familienpflege zwischen den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Landkreis Würzburg wird für sinnvoll und notwendig erachtet.

 

Die Verwaltung ist zu legitimieren, auf Basis des beigefügten Vertragsentwurfes mit den Trägern der freien Jugendhilfe entsprechende Vereinbarungen anzustreben und hierbei im Vertragstext auf individuelle Gegebenheiten einzugehen, um die Vielfalt der Leistungserbringung zu gewährleisten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Vereinbarung nach § 77 SGB VIII über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Familienpflege (§ 27 SGB VIII) zwischen den Trägern der freien Jugendhilfe und dem Landkreis Würzburg wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des beigefügten Entwurfes mit potentiellen Trägern der freien Jugendhilfe individuell verhandelte und entsprechend angepasste Vereinbarungen gem. § 77 SGB VIII über die Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Familienpflege (§ 27 SGB VIII) nach dem SGB VIII anzustreben und abzuschließen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die entsprechenden mit den Trägern der freien Jugendhilfe getroffenen Vereinbarungen zu unterzeichnen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Obermayer erläutert den Sachverhalt und beantwortet Fragen aus dem Gremium.

 

Landrat Eberth ergänzt den Beschlussvorschlag dahingehend, dass der Jugendhilfeausschuss über die Abschlüsse zu informieren sei.

 


Beschluss:

 

Der Vereinbarung nach § 77 SGB VIII über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Familienpflege (§ 27 SGB VIII) zwischen den Trägern der freien Jugendhilfe und dem Landkreis Würzburg wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des beigefügten Entwurfes mit potentiellen Trägern der freien Jugendhilfe individuell verhandelte und entsprechend angepasste Vereinbarungen gem. § 77 SGB VIII über die Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Familienpflege (§ 27 SGB VIII) nach dem SGB VIII anzustreben und abzuschließen.

 

Der Jugendhilfeausschuss ist über die Abschlüsse zu informieren.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die entsprechenden mit den Trägern der freien Jugendhilfe getroffenen Vereinbarungen zu unterzeichnen.

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 31 b

 

Zur Kenntnis an GB 3, KrPA