Sitzung: 20.03.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n:
1
Änderungssatzung
1 Lesefassung der Satzung
über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Würzburg
Sachverhalt:
Die Förderung in der qualifizierten Kindertagespflege wurde im Landkreis Würzburg 2007 eingeführt und durch Satzung geregelt.
Derzeit sind 19 Tagesmütter und 9 Ersatzbetreuungspersonen im Landkreis Würzburg tätig. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 110 Kinder betreut (2020: 118 und 2021: 111).
Die Finanzierung stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:
|
2020 |
2021 |
2022 |
Ansatz 2023 |
Anzahl betreute Kinder |
118 |
111 |
110 |
|
Gesamtausgaben |
653.443 € |
628.632 € |
623.993 € |
585.000 € |
Refinanzierung BayKiBiG |
368.794 € |
(304.423 €) |
(318.705 €) |
|
Einnahmen Elternbeiträge |
146.170 € |
131.315 € |
140.215 € |
135.000 € |
Die Abrechnung der Refinanzierung für die Jahre 2021 und 2022 ist noch nicht abgeschlossen.
Die Tagespflegesatzung enthält u. a. die Ausgestaltung der laufenden Geldleistung nach § 23 Abs. 2 SGB VIII an Tagespflegepersonen. Die laufende Geldleistung setzt sich zusammen aus
- einer Sachkostenpauschale
- einem Anerkennungsbetrag
- und einem Qualifizierungszuschlag
Zur Ausgestaltung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen werden in regelmäßigen Abständen die gemeinsamen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages fortgeschrieben.
Eine Anpassung der laufenden Geldleistung für die qualifizierte Tagespflege im Landkreis Würzburg erfolgte zuletzt mit Satzungsänderung zum 01.09.2021.
Derzeit beträgt das Tagespflegeentgelt gemäß der
aktuellen gemeinsamen
Empfehlungen
Staffelung |
Sachkosten- |
Anerkennungs- |
Qualifizierungs- (Pädag. Personal) |
Anerkennungs- |
Tagespflege- |
Kinder < 3 Jahre |
275,00 € |
445,00 € |
89,00
€ |
534,00 € |
809,00 € |
Kinder > 3 Jahre |
310,00 € |
290,00 € |
58,00 € |
348,00 € |
658,00 € |
Inklusion |
310,00 € |
1100,00 € |
200,00
€ |
1.200,00 € |
1.510,00 € |
Hinsichtlich des Qualifizierungszuschlages ist dieser in den gemeinsamen
Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und des Bayerischen Städtetages nach
der Qualifikation der Tagespflegepersonen gestaffelt. Demnach beträgt dieser
bei Tagespflegepersonen mit Qualifizierungskurs 10 % und bei pädagogischen
Fachpersonal 20 % des Anerkennungsbetrages. Zudem wird dort eine
Differenzierung nach Alter der betreuten Kinder, angelehnt an der staatlichen
Förderung der Kindertagesbetreuung für unter 3jährige und über 3jährige Kinder,
vorgenommen.
aktuell gültige Satzung des
Landkreises Würzburg
Staffelung |
Sachkosten- |
Anerkennungs- |
Qualifizierungs- |
Anerkennungs- |
Tagespflege- |
Betreuung zu Regelzeiten |
300,00 € |
430,00 € |
(20%) 86,00 € |
516,00 € |
816,00 € |
Inklusion |
300,00 € |
850,00 € |
(40%) 340,00 € |
1.190,00 € |
1.490,00 € |
Randzeiten |
300,00 € |
430,00 € |
(60%) 258,00 € |
688,00 € |
988,00 € |
Eine Differenzierung des Anerkennungsbetrages nach Alter der Kinder sowie eine Differenzierung des Qualifizierungszuschlages nach Qualifikation der Tagespflegepersonen ist nach der aktuellen Fassung der Satzung nicht vorgesehen.
Die künftige Ausgestaltung der laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen im Landkreis Würzburg soll unter folgenden Erwägungen vorgenommen werden:
-
Die Betreuung in der Kindertagespflege ist eine
qualitativ gleichwertige Alternative zur Kindertagesbetreuung. Mit der Erhöhung
soll den gestiegenen Kosten und der Tarifsteigerung im Sozial- und
Erziehungsbereich der letzten Jahre sowie der für das Jahr 2023 erwarteten
Inflationsrate Rechnung getragen werden.
-
Bei der leistungsgerechten Ausgestaltung des
Tagespflegeentgeltes ist das Risiko der Selbständigkeit der Tagespflegepersonen
zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels
können durch eine attraktive Ausgestaltung des Tagespflegeentgeltes
insbesondere Quereinsteiger angesprochen werden.
-
Weiterhin keine Differenzierung des
Anerkennungsbetrages nach Alter der Kinder. Der Betreuungsaufwand bzw.
Förderbedarf der Kinder ist im Schwerpunkt zwar verlagert, jedoch ist darin kein
geringerer oder höherer Aufwand festzumachen. Zudem wird die Kindertagespflege
von Eltern im Landkreis Würzburg fast ausschließlich zur Betreuung von Kindern
unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Für die weitere Betreuung und Förderung
der Kinder findet ein Wechsel in Kindertageseinrichtungen statt. Insofern
besteht diesbezüglich keine Notwendigkeit der Steuerung.
-
Staffelung des Qualifizierungszuschlages nach
Qualifikation der Tagespflegepersonen, um Anreize für die Tätigkeit in der
qualifizierten Kindertagespflege zu schaffen.
Entsprechend dieser Überlegungen schlägt die Verwaltung vor, die
laufende Geldleistung folgendermaßen zu gestalten:
Der Anerkennungsbetrag wird für die Betreuung
-
von
Kindern zu Regelzeiten auf 490,00 €
-
von
Kindern mit Behinderung zu Regelzeiten auf 1.100,00
€
festgelegt.
Bei Randzeitenbetreuung
(1600 bis 2000 Uhr) sowie an Wochenenden
erhöht sich der Anerkennungsbetrag jeweils um 20 %.
Entsprechend der Qualifikation der Tagespflegeperson beträgt der
Qualifizierungszuschlag:
-
20
% für Tagespflegepersonen mit abgeschlossenem (Grund-)Qualifizierungskurs
-
30
% für Tagespflegepersonen mit abgeschlossenen Qualifizierungskurs + 4 Jahre
Erfahrung oder pädagogische Fachkräfte
auf den jeweiligen Anerkennungsbetrag
Demnach ergeben sich folgende Tagespflegeentgelte pro Monat, bezogen auf
eine vierzigstündige Betreuung pro Woche:
Staffelung |
Sachkosten- |
Anerkennungs- |
Qualifizierungs- |
Anerkennungs- |
Tagespflege- |
Regelbetreuung |
300,00 € |
490,00 € |
98,00 € |
588,00 € |
888,00 € |
Inklusion |
300,00 € |
1.100,00 € |
220,00 € |
1.320,00 € |
1.620,00 € |
Randzeiten Regel |
300,00 € |
588,00 € |
118,00 € |
706,00 € |
1.006,00 € |
Randzeiten Inklusion |
300,00 € |
1.320,00 € |
264,00 € |
1.584,00 € |
1.884,00 € |
Staffelung |
Sachkosten- |
Anerkennungs- |
Qualifizierungs- |
Anerkennungs- |
Tagespflege- |
Regelbetreuung |
300,00 € |
490,00 € |
147,00 € |
637,00 € |
937,00 € |
Inklusion |
300,00 € |
1.100,00 € |
330,00 € |
1.430,00 € |
1.730,00 € |
Randzeiten Regel |
300,00 € |
588,00 € |
177,00 € |
765,00 € |
1.065,00 € |
Randzeiten Inklusion |
300,00 € |
1.320,00 € |
396,00 € |
1.716,00 € |
2.016,00 € |
Hinsichtlich der Geldleistung bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung
ist zu beachten, dass die staatliche Förderung der Inklusion an folgende Bedingungen
geknüpft ist:
-
Der
Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt ein erhöhtes Tagespflegeentgelt,
das mindestens der Höhe der staatlichen Förderung entspricht. Dieser sog.
„Mindestbetrag“ muss in voller Höhe an die Tagespflegeperson weitergegeben
werden. Vor dem Hintergrund der regelmäßigen Erhöhung der Basiswerte ist es
notwendig, jeweils nach Endabrechnung zu prüfen, ob diese Vorgabe noch erreicht
ist, oder ggf. eine Nachzahlung an die Tagespflegeperson erfolgen muss. Die
Pflegegelder sind so berechnet, dass nach aktuellem Basiswert diese
Voraussetzung mit einem kleinen Puffer erfüllt ist. Eine notwendige Anpassung
des Anerkennungsbetrages kann gem. § 4 Abs. 4a der Satzung ohne
Satzungsänderung vorgenommen werden.
-
Die
Tagespflegeperson nicht mehr als 3 Kinder (einschließlich Kind mit Behinderung)
gleichzeitig betreut. Da eine Tagespflegeperson üblicherweise max. 5 Kinder
gleichzeitig betreuen darf, soll durch das erhöhte Pflegegeld auch ein gewisser
Ausgleich bzw. Anreiz der inklusiven Betreuung geschaffen werden.
Vergleich Tagespflegeentgelt Landkreis Würzburg – Stadt Würzburg
Da die Tagespflegepersonen des Landkreises Würzburg und der Stadt
Würzburg oftmals Kinder aus beiden Kommunen betreuen sollte dies bei der
Bemessung der Geldleistung an die Tagesmütter berücksichtigt werden.
Diesbezüglich wird von den Verwaltungen der Stadt und des Landkreises ein enger
Austausch angestrebt. Im Vergleich der Geldleistung bei der Betreuung von
Kinder unter 3 Jahren stellt sich nach Anpassung in beiden Kommunen wie folgt
dar:
Landkreis |
Stadt |
|
Qualifizierung
(Kurs) |
|
|
U3-Kinder |
888,00 € |
888,00 € |
Kind mit Behinderung |
1.620,00 € |
1.716,00 € |
Randzeitenbetreuung U3-Kind |
1.006,00 € |
1.035,00 € |
Randzeitenbetreuung Kind mit Behinderung |
1.884,00 € |
2.070,00 € |
Qualifizierung + Erfahrung / päd. Personal |
|
|
U3-Kind |
937,00 € |
937,00 € |
Kind mit Behinderung |
1.730,00 € |
1.834,00 € |
Randzeitenbetreuung U3-Kind |
1.065,00 € |
1.035,00 € |
Randzeitenbetreuung Kind mit Behinderung |
2.016,00 € |
2.070,00 € |
Entgelt Ersatzbetreuung:
Für die Ersatzbetreuung sind regelmäßige wöchentliche Besuchskontakte zu
den Kindern einer Pflegestelle von mindestens 2 Stunden zu halten.
Tagespflegepersonen, die zur Ersatzbetreuung zur Verfügung stehen,
erhalten hierfür bisher eine Stundenpauschale von 9,00 € pro
Vertretungsverhältnis. Im Falle einer tatsächlichen Ersatzbetreuung beträgt die
Stundenpauschale ebenfalls 9,00 € für die Betreuung von bis zu 3 Kindern.
In Anlehnung an den Mindeststundenlohn ist eine Anpassung des
Stundensatzes auf jeweils 12,00 € vorzunehmen.
Haushaltsmittel
Haushaltsmittel für die Erhöhung des Tagespflegeentgeltes wurden im
Haushalt 2023 nicht eingeplant. Da die tatsächlichen Ausgaben von den
jeweiligen Buchungszeiten abhängig sind, wären eventuelle Mehrausgaben als überplanmäßige
Ausgaben zu genehmigen.
Die Satzungsänderung kann nach Beschluss durch den Kreistag im Juli und anschließender Veröffentlichung zum 01.09.2023 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Würzburg“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Debatte:
Herr Obermayer erläutert den Sachverhalt.
Kreisrätin Linsenbreder stellt den Antrag die Tagespflegeentgeltsätze bei Kind mit Behinderung und Randzeitenbetreuung Kind mit Behinderung denen der Stadt anzupassen.
Landrat Eberth lässt über den Antrag wie folgt abstimmen:
Ergebnis: Ja 11 Nein 1
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Landrat Eberth ändert den Beschlussvorschlag von „in der vorliegenden Fassung“ auf „in der durch Beschluss angepassten Fassung“ und lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Würzburg“ in der durch Beschluss angepassten Fassung zu beschließen.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 31 b
Zur Kenntnis an GB 3,
KrPA