Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:

1 Änderungssatzung

1 Lesefassung der Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Würzburg        

 

 

Sachverhalt:

 

Die Förderung in der qualifizierten Kindertagespflege wurde im Landkreis Würzburg 2007 eingeführt und durch Satzung geregelt.

 

Derzeit sind 19 Tagesmütter und 9 Ersatzbetreuungspersonen im Landkreis Würzburg tätig. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 110 Kinder betreut (2020: 118 und 2021: 111).

 

Die Finanzierung stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 

 

 

2020

2021

2022

Ansatz 2023

Anzahl betreute Kinder

118

111

110

 

Gesamtausgaben

653.443 €

628.632 €

623.993 €

585.000 €

Refinanzierung BayKiBiG

368.794 €

(304.423 €)

(318.705 €)

 

Einnahmen Elternbeiträge

146.170 €

131.315 €

140.215 €

135.000 €

 

 

Die Abrechnung der Refinanzierung für die Jahre 2021 und 2022 ist noch nicht abgeschlossen.

 

Die Tagespflegesatzung enthält u. a. die Ausgestaltung der laufenden Geldleistung nach § 23 Abs. 2 SGB VIII an Tagespflegepersonen. Die laufende Geldleistung setzt sich zusammen aus

-        einer Sachkostenpauschale

-        einem Anerkennungsbetrag

-        und einem Qualifizierungszuschlag

 

Zur Ausgestaltung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen werden in regelmäßigen Abständen die gemeinsamen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages fortgeschrieben.

 

Eine Anpassung der laufenden Geldleistung für die qualifizierte Tagespflege im Landkreis Würzburg erfolgte zuletzt mit Satzungsänderung zum 01.09.2021.

 

Derzeit beträgt das Tagespflegeentgelt gemäß der

aktuellen gemeinsamen Empfehlungen

 

Staffelung

Sachkosten-
pauschale

Anerkennungs-
betrag
(Grundqualifik.)

Qualifizierungs-
zuschlag
20 %

(Pädag. Personal)

Anerkennungs-
betrag gesamt

Tagespflege-
entgelt

Kinder < 3 Jahre

     275,00 €

             445,00 €

                     89,00 €

             534,00 €

       809,00 €

Kinder > 3 Jahre

     310,00 €

            290,00 €

                    58,00 €

            348,00 €

       658,00 €

Inklusion

     310,00 €

           1100,00 €

                   200,00 €

         1.200,00 €

    1.510,00 €

 

Hinsichtlich des Qualifizierungszuschlages ist dieser in den gemeinsamen Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und des Bayerischen Städtetages nach der Qualifikation der Tagespflegepersonen gestaffelt. Demnach beträgt dieser bei Tagespflegepersonen mit Qualifizierungskurs 10 % und bei pädagogischen Fachpersonal 20 % des Anerkennungsbetrages. Zudem wird dort eine Differenzierung nach Alter der betreuten Kinder, angelehnt an der staatlichen Förderung der Kindertagesbetreuung für unter 3jährige und über 3jährige Kinder, vorgenommen.

 

 

aktuell gültige Satzung des Landkreises Würzburg

 

Staffelung

Sachkosten-
pauschale

Anerkennungs-
betrag

Qualifizierungs-
zuschlag zum Anerkennungsbetrag

Anerkennungs-
betrag gesamt

Tagespflege-
entgelt

Betreuung zu Regelzeiten

     300,00 €

            430,00 €

(20%)              86,00 €

               516,00 €

       816,00 €

Inklusion

     300,00 €

            850,00 €

(40%)            340,00 €

            1.190,00 €

   1.490,00 €

Randzeiten

     300,00 €

            430,00 €

(60%)            258,00 €

               688,00 €

       988,00 €

 

Eine Differenzierung des Anerkennungsbetrages nach Alter der Kinder sowie eine Differenzierung des Qualifizierungszuschlages nach Qualifikation der Tagespflegepersonen ist nach der aktuellen Fassung der Satzung nicht vorgesehen.

 

Die künftige Ausgestaltung der laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen im Landkreis Würzburg soll unter folgenden Erwägungen vorgenommen werden:

 

-        Die Betreuung in der Kindertagespflege ist eine qualitativ gleichwertige Alternative zur Kindertagesbetreuung. Mit der Erhöhung soll den gestiegenen Kosten und der Tarifsteigerung im Sozial- und Erziehungsbereich der letzten Jahre sowie der für das Jahr 2023 erwarteten Inflationsrate Rechnung getragen werden.

-        Bei der leistungsgerechten Ausgestaltung des Tagespflegeentgeltes ist das Risiko der Selbständigkeit der Tagespflegepersonen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels können durch eine attraktive Ausgestaltung des Tagespflegeentgeltes insbesondere Quereinsteiger angesprochen werden.

-        Weiterhin keine Differenzierung des Anerkennungsbetrages nach Alter der Kinder. Der Betreuungsaufwand bzw. Förderbedarf der Kinder ist im Schwerpunkt zwar verlagert, jedoch ist darin kein geringerer oder höherer Aufwand festzumachen. Zudem wird die Kindertagespflege von Eltern im Landkreis Würzburg fast ausschließlich zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Für die weitere Betreuung und Förderung der Kinder findet ein Wechsel in Kindertageseinrichtungen statt. Insofern besteht diesbezüglich keine Notwendigkeit der Steuerung.

-        Staffelung des Qualifizierungszuschlages nach Qualifikation der Tagespflegepersonen, um Anreize für die Tätigkeit in der qualifizierten Kindertagespflege zu schaffen.

Entsprechend dieser Überlegungen schlägt die Verwaltung vor, die laufende Geldleistung folgendermaßen zu gestalten:

 

Der Anerkennungsbetrag wird für die Betreuung

-        von Kindern zu Regelzeiten auf                                    490,00 €

-        von Kindern mit Behinderung zu Regelzeiten auf     1.100,00 €

festgelegt.

Bei Randzeitenbetreuung (1600 bis 2000 Uhr) sowie an Wochenenden erhöht sich der Anerkennungsbetrag jeweils um 20 %.

 

Entsprechend der Qualifikation der Tagespflegeperson beträgt der Qualifizierungszuschlag:

-        20 % für Tagespflegepersonen mit abgeschlossenem (Grund-)Qualifizierungskurs

-        30 % für Tagespflegepersonen mit abgeschlossenen Qualifizierungskurs + 4 Jahre Erfahrung oder pädagogische Fachkräfte

auf den jeweiligen Anerkennungsbetrag

 

Demnach ergeben sich folgende Tagespflegeentgelte pro Monat, bezogen auf eine vierzigstündige Betreuung pro Woche:

 

Staffelung

Sachkosten-
pauschale

Anerkennungs-
betrag

Qualifizierungs-
zuschlag 20 %
(Quali-Kurs)

Anerkennungs-
betrag gesamt

Tagespflege-
entgelt

Regelbetreuung

     300,00 €

            490,00 €

                  98,00 €

               588,00 €

            888,00 €

Inklusion

     300,00 €

         1.100,00 €

               220,00 €

           1.320,00 €

         1.620,00 €

Randzeiten Regel

     300,00 €

            588,00 €

               118,00 €

               706,00 €

         1.006,00 €

Randzeiten Inklusion

     300,00 €

        1.320,00 €

               264,00 €

           1.584,00 €

         1.884,00 €

Staffelung

Sachkosten-
pauschale

Anerkennungs-
betrag

Qualifizierungs-
zuschlag 30 %
(Quali-Kurs+Erfahrung, päd. Fachkräfte

Anerkennungs-
betrag gesamt

Tagespflege-
entgelt

Regelbetreuung

     300,00 €

            490,00 €

               147,00 €

               637,00 €

            937,00 €

Inklusion

     300,00 €

        1.100,00 €

               330,00 €

           1.430,00 €

         1.730,00 €

Randzeiten Regel

     300,00 €

            588,00 €

               177,00 €

               765,00 €

         1.065,00 €

Randzeiten Inklusion

     300,00 €

         1.320,00 €

               396,00 €

           1.716,00 €

         2.016,00 €

 

Hinsichtlich der Geldleistung bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung ist zu beachten, dass die staatliche Förderung der Inklusion an folgende Bedingungen geknüpft ist:

 

-        Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt ein erhöhtes Tagespflegeentgelt, das mindestens der Höhe der staatlichen Förderung entspricht. Dieser sog. „Mindestbetrag“ muss in voller Höhe an die Tagespflegeperson weitergegeben werden. Vor dem Hintergrund der regelmäßigen Erhöhung der Basiswerte ist es notwendig, jeweils nach Endabrechnung zu prüfen, ob diese Vorgabe noch erreicht ist, oder ggf. eine Nachzahlung an die Tagespflegeperson erfolgen muss. Die Pflegegelder sind so berechnet, dass nach aktuellem Basiswert diese Voraussetzung mit einem kleinen Puffer erfüllt ist. Eine notwendige Anpassung des Anerkennungsbetrages kann gem. § 4 Abs. 4a der Satzung ohne Satzungsänderung vorgenommen werden.

-        Die Tagespflegeperson nicht mehr als 3 Kinder (einschließlich Kind mit Behinderung) gleichzeitig betreut. Da eine Tagespflegeperson üblicherweise max. 5 Kinder gleichzeitig betreuen darf, soll durch das erhöhte Pflegegeld auch ein gewisser Ausgleich bzw. Anreiz der inklusiven Betreuung geschaffen werden.

 

 

Vergleich Tagespflegeentgelt Landkreis Würzburg – Stadt Würzburg

Da die Tagespflegepersonen des Landkreises Würzburg und der Stadt Würzburg oftmals Kinder aus beiden Kommunen betreuen sollte dies bei der Bemessung der Geldleistung an die Tagesmütter berücksichtigt werden. Diesbezüglich wird von den Verwaltungen der Stadt und des Landkreises ein enger Austausch angestrebt. Im Vergleich der Geldleistung bei der Betreuung von Kinder unter 3 Jahren stellt sich nach Anpassung in beiden Kommunen wie folgt dar:

 

 

Landkreis

Stadt

Qualifizierung (Kurs)

 

 

U3-Kinder

     888,00 €

            888,00 €

Kind mit Behinderung

  1.620,00 €

         1.716,00 €

Randzeitenbetreuung  U3-Kind

  1.006,00 €

         1.035,00 €

Randzeitenbetreuung Kind mit Behinderung

  1.884,00 €

         2.070,00 €

Qualifizierung + Erfahrung / päd. Personal

 

 

U3-Kind

     937,00 €

            937,00 €

Kind mit Behinderung

  1.730,00 €

         1.834,00 €

Randzeitenbetreuung U3-Kind

  1.065,00 €

         1.035,00 €

Randzeitenbetreuung Kind mit Behinderung

  2.016,00 €

         2.070,00 €

 

Entgelt Ersatzbetreuung:

 

Für die Ersatzbetreuung sind regelmäßige wöchentliche Besuchskontakte zu den Kindern einer Pflegestelle von mindestens 2 Stunden zu halten.

Tagespflegepersonen, die zur Ersatzbetreuung zur Verfügung stehen, erhalten hierfür bisher eine Stundenpauschale von 9,00 € pro Vertretungsverhältnis. Im Falle einer tatsächlichen Ersatzbetreuung beträgt die Stundenpauschale ebenfalls 9,00 € für die Betreuung von bis zu 3 Kindern.

 

In Anlehnung an den Mindeststundenlohn ist eine Anpassung des Stundensatzes auf jeweils 12,00 € vorzunehmen.

 

 

Haushaltsmittel

 

Haushaltsmittel für die Erhöhung des Tagespflegeentgeltes wurden im Haushalt 2023 nicht eingeplant. Da die tatsächlichen Ausgaben von den jeweiligen Buchungszeiten abhängig sind, wären eventuelle Mehrausgaben als überplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.

 

 

Die Satzungsänderung kann nach Beschluss durch den Kreistag im Juli und anschließender Veröffentlichung zum 01.09.2023 in Kraft treten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Würzburg“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Obermayer erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrätin Linsenbreder stellt den Antrag die Tagespflegeentgeltsätze bei Kind mit Behinderung und Randzeitenbetreuung Kind mit Behinderung denen der Stadt anzupassen.

 

Landrat Eberth lässt über den Antrag wie folgt abstimmen:

 

Ergebnis:                     Ja 11                           Nein 1

 

Beschluss:                   mehrheitlich beschlossen

 

 

Landrat Eberth ändert den Beschlussvorschlag von „in der vorliegenden Fassung“ auf „in der durch Beschluss angepassten Fassung“ und lässt darüber abstimmen.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Würzburg“ in der durch Beschluss angepassten Fassung zu beschließen.

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 31 b

 

Zur Kenntnis an GB 3, KrPA