Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:        Power-Point-Präsentation Status Jobcenter

                        Power-Point-Präsentation Geflüchteten-Situation im Landkreis Würzburg

 

 

Sachverhalt:

 

Aktuell stellen im GB 4 die Arbeitsbelastung im Jobcenter sowie der ungebrochene Flüchtlingszustrom die größten Herausforderungen dar.

 

Status Jobcenter (insb. Fachbereiche 42 und 43)

 

Das Jobcenter des Landkreises wird bereits seit geraumer Zeit, ganz besonders jedoch seit dem Sommer letzten Jahres, durch einen außergewöhnlich großen und anhaltenden Arbeitsanfall belastet. Dem kann derzeit leider keine ausreichende Personal- und Mittelausstattung gegenübergestellt werden, sodass eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung in Gefahr ist. Ursächlich für den Arbeitsanfall sind

 

-        zum einen die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form des Zustroms zahlreicher Geflüchteter. Diesen wurde mit dem sog. Rechtskreiswechsel ab dem 01.06.2022 der Bezug von SGB II-Leistungen gestattet.

-        Weiterhin führt auch die Umsetzung des Bürgergelds sowie des Wohngeld-Plus-Gesetzes zu einem Anwachsen des Arbeitspensums.

-        Auch das durch die Bundesregierung für 2023 geplante Chancenaufenthaltsrecht wird zu einem (weiteren) Anwachsen der Zahl der Leistungsberechtigten führen und

-        schließlich rechnet das Jobcenter auch aufgrund der steigenden Energiekosten und daraus entstehenden Nachforderungen mit einem weiteren Antragsanstieg.

 

In Anbetracht dieser Situation hat der Personalausschuss am 15.12.2022 die Erhöhung der Stellenausstattung des Jobcenters beschlossen. Für den Fachbereich 42 (Leistungsverwaltung) sind 8,5 zusätzliche Stellen auf dann 31,5 Planstellen der 3. Qualifikationsebene vorgesehen, der Fachbereich 43 (Arbeitsvermittlung) soll um 6,0 auf dann 35,0 Planstellen der 3. Qualifikationsebene verstärkt werden. Diese Erhöhung wurde in den Stellenplan aufgenommen und wird Teil des zur Abstimmung stehenden Haushaltsplans sein.

 

Zum 15.02.2023 waren im Fachbereich 42 jedoch lediglich 22,8 Stellen besetzt. Die Fachbereichsleiterin, Frau Lauer, unternimmt, unterstützt durch den zentralen Fachbereich 2, große Anstrengungen, um dies zu ändern. Hierzu gehört zum einen die Erweiterung des potenziellen Bewerberkreises durch die Öffnung auch für studierte Betriebswirte / Betriebswirtinnen neben den Juristen und Diplom-Verwaltungswirten. In Abstimmung mit dem Landespersonalausschuss wird darüber hinaus an der Übernahme von Beamten der 3. Qualifikationsebene der Laufbahn „Justiz“ gearbeitet. In Anbetracht des Fachkräftemangels wird in Zukunft das Bewerberfeld auch für andere Ausbildungsberufe und Studiengänge geöffnet werden müssen, um Personal zu finden. Auch Wege der Nach- und Weiterqualifizierung werden geprüft. In diesem Zusammenhang wird auch die bestehende Arbeitsorganisation überdacht. In gemeinsamen Gesprächen zwischen Frau Lauer und dem zentralen Fachbereich 2 wurden verschiedene Möglichkeiten ausgelotet und gefunden, um einerseits die Arbeitsbelastung zu reduzieren und andererseits Prozessanpassungen durchzuführen, damit auch fachfremdes Personal für bestimmte Arbeitsschritte eingesetzt werden kann. Gleichzeitig ist eine intensive und damit aufwändige Einarbeitungszeit im Bereich der Leistungsrechnung aufgrund der hohen Anforderungen an die Qualität der Aufgabenerledigung erforderlich. Dies bindet fachlich versierte Leistungsrechner in hohem Maß, sodass nicht zuletzt an die persönliche Geeignetheit der Bewerberinnen und Bewerber hohe Maßstäbe angelegt werden müssen.

 

Schlussendlich wurde den Jobcentern durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzgl. der Mittelausstattung für das Jahr 2023 mitgeteilt, dass die durch die Bundesrepublik zur Verfügung zu stellenden Mittel im Vergleich zum Vorjahr nicht etwa erhöht, sondern gekürzt werden. Hoffnung bereitet insoweit bislang nur das Vorhaben der bayerischen Staatsregierung, den erhöhten Landesanteil an der Umsatzsteuer den kreisfreien Gemeinden und Landkreisen zuzuweisen. Hier wird bayernweit mit ca. 79 Millionen Euro gerechnet. Näheres soll eine noch zu erlassende Rechtsverordnung regeln.

 

 

Status Flüchtlingsunterbringung (Teilbereich des Fachbereichs 44)

 

Zum Stichtag 16.02.2023 existierten im Landkreis Würzburg

 

-        4 Gemeinschaftsunterkünfte (aktuell belegte Plätze 256, Soll: 274)

-        42 dezentrale Unterkünfte (inkl. des Palatiums Ochsenfurt; aktuell belegte Plätze 817, Soll: 924)

-        1 Notunterkunft (aktuell belegte Plätze 80, Soll: 106)

 

Zum Stichtag 23.02.2022, also vor knapp einem Jahr und vor Kriegsbeginn in der Ukraine, existierten im Landkreis Würzburg

 

-        4 Gemeinschaftsunterkünfte (damals belegte Plätze 251, Soll: 274)

-        25 dezentrale Unterkünfte (damals belegte Plätze 476, Soll: 554)

 

 

Zum 15.02.2023 eröffnete eine weitere dezentrale Unterkunft in Erlabrunn mit 9 Soll-Plätzen. Mehrere weitere Angebote für Flüchtlingsunterkünfte werden derzeit geprüft.

 

Insgesamt wurden im Jahr 2021 43 neue Plätze, im Jahr 2022 352 neue Plätze und im Jahr 2023 bis dato 9 neue Plätze in den dezentralen Unterkünften geschaffen.

 

Von den in den staatlichen Unterkünften untergebrachten Personen sind

 

-        25,5 % ukrainische

-        25,5 % afghanische

-        19 % syrische und

-        9,5 % somalische Staatsbürger.

 

Die übrigen 20,5 % entfallen auf alle anderen Nationalitäten.

 

 

Debatte:

 

Geschäftsbereichsleiter Hollmann (Arbeit und Soziale Angelegenheiten) erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt zum Thema Status Jobcenter (insbesondere der Fachbereiche 42 und 43).

 

Zum Thema Mittelausstattung des Jobcenters informiert Herr Hollmann ergänzend zur Sitzungsvorlage, dass Ende letzter Woche die Benachrichtigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingegangen sei, dass die Mittel für das Jobcenter Würzburg um 160.449,00 € aufgestockt werden, hierbei gehe es konkret um die Integrationsleistung des Jobcenters.

 

Kreisrat Fiederling fragt nach, wie es in der Praxis aussehe. Erfolgen dann teilweise aufgrund des Personalmangels keine Auszahlungen an die Hilfeempfänger?

 

Herr Hollmann teilt mit, dass dies durchaus passieren könnte. Die Priorisierung liege jedoch zunächst bei der Auszahlung, etwaige Rückforderungen werden dann vorübergehend zurückgestellt.

 

Kreisrat Wolfshörndl spricht das Thema Optionskommune an und den enormen Aufwand der damit einhergeht. Diese Aufgabe sei keine originäre Aufgabe des Landkreises, dennoch habe man sich vor Jahren für die Option entschieden. Er stelle deshalb in den Raum, dass zu gegebener Zeit eine Debatte geführt werden sollte, inwieweit man den Weg als Optionskommune die nächsten Jahrzehnte weitergehen möchte oder ob es auch eine Reoption gebe. Er spricht den Personalmangel sowie den Raummangel an und dass in dem Bereich viel zu koordinieren sei. Deshalb wäre eine Debatte dahingehend wichtig, da es keine Kernaufgabe des Landkreises sei.

 

Herr Hollmann teilt mit, dass aus juristischer Perspektive die Option zurückgegeben werden könnte. Was die Stellenbesetzungen angehe, so sei die Leistungsverwaltung das größte Sorgenkind. Aufgrund der gesetzlichen Aufgabenverteilung im SGB II sei auch in den gemeinsamen Einrichtungen der Löwenanteil durch die jeweilige Kommune zu stellen. Dadurch würde man sich demnach nicht des Problems entledigen.

 

Landrat Eberth äußert sich, dass die Option immer wieder kritisch auf den Prüfstand gestellt werde.

 

Geschäftsbereichsleiter Hollmann (Geschäftsbereich Arbeit und Soziale Angelegenheiten) erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt zum Status Flüchtlingsunterbringung (Teilbereich des Fachbereichs 44).

 

Landrat Eberth teilt zum Thema Flüchtlingssituation mit, dass der Landkreis intensiv an weiteren Flüchtlingsunterkünften dran sei (Sommerhausen, Winterhausen, Frickenhausen, Erlabrunn, Waldbüttelbrunn).

 

Er weist drauf hin, dass bei den Angaben in der Präsentation zu verifizieren sei, dass dies Flüchtlinge seien, die beim Landkreis untergebracht seien. Nicht in dieser Grafik dargestellt seien die Flüchtlinge, die im Ukraine-Konflikt durch das Engagement von Ehrenamt, Gemeinden usw. im Privatbereich untergebracht worden sind. Ebenso spiegeln die Zahlen in der Grafik auch nicht die Anschlussunterkünfte wieder, die ebenfalls ein großes Thema seien und wie es anschließend mit Wohnraum, Schule, Kindergarten usw. weitergehe.

 

Landrat Eberth teilt weiter mit, dass im Protokoll die aktuellen Zahlen der sich in den Unterkünften befindenden Personen nachgeliefert werden.

Zum Stand 03.03.2023 befanden sich 838 Personen in den 41 dezentralen Unterkünften des Landkreises, 80 Personen in der Notunterkunft in Rottendorf und 256 Personen in den vier staatlichen Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis.

 

Kreisrat Juks weist darauf hin, dass die Bereitschaft im Privatbereich langsam zu bröckeln anfange. Zum einen, da nach 1-2 Jahren Unterbringung im Privatbereich die Privatsphäre dann irgendwann darunter leide. Er weist drauf hin, dass ca. 1200 Flüchtlinge im Landkreis eine Heimat gefunden haben. Dennoch sei die Verteilung im Landkreis mehr als unausgewogen. Die Kapazitäten in Ochsenfurt seien ausgeschöpft. Dies betreffe auch die Plätze in den Kindergärten und den Schulen. Es müsse auch von anderen Kommunen die Bereitschaft kommen und auch der Bund müsse entsprechende Gelder zur Verfügung stellen, dass diese Aufgabe gestemmt werden kann. Er spricht das Palatium in Ochsenfurt an, in dem eine weitere Notunterkunft eingerichtet werde soll. Es sollte daher darüber nachgedacht werden, inwiefern im Kreishaushalt Gelder bereitgestellt werden können, als Entschädigung für die Bereitschaft der Kommunen, die diese ganzen Plätze (Kitas, Schule usw.) dann bereitzustellen haben.

 

Landrat Eberth stimmt der Aussage von Kreisrat Juks zu, dass die ein oder andere Gemeinde eine höhere Last zu tragen habe. Er weist drauf hin, dass die 1200 Flüchtlinge in staatlichen Unterkünften untergebracht seien. Es dürfe aber auch nicht vergessen werden, dass bereits viele Flüchtlinge in privatem Wohnraum untergebracht sind und deshalb die Zahlen wesentlich höher anzusiedeln seien.

 

Herr Umscheid (Leiter Zentrale Angelegenheiten und Servicebereich) informiert, dass in der Berufsschule Ochsenfurt derzeit 7 Klassen mit Flüchtlingen seien, die an 5 Tagen/Woche ganztags die Schule besuchen. Der Landkreis sei zusammen mit dem Landkreis Kitzingen Sachaufwandsträger, das Gebäude gehöre jedoch dem Landkreis Würzburg und weise einen Sanierungsbedarf auf.

 

Kreisrat Schlier spricht das Thema Familiennachzug an, was ein weiteres Problem darstelle. Hier werden von den Gemeinden kurzfristig schnelle Lösungen gefordert (Unterkunft, Plätze in Kitas und in den Schulen). Dies stelle die Kommune vor eine große finanzielle Belastung, da aufgrund dessen dann der Kindergarten und/oder die Schule erweitert werden müssen, was sonst nicht der Fall gewesen wäre.

 

Landrat Eberth bestätigt, dass der Familiennachzug viele Gemeinden vor große Herausforderungen stelle.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 4

 

Zur Kenntnis an ZB