Sitzung: 27.02.2023 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Power-Point-Präsentation Status Jobcenter
Power-Point-Präsentation Geflüchteten-Situation im Landkreis Würzburg
Sachverhalt:
Aktuell stellen im GB 4 die Arbeitsbelastung im Jobcenter sowie der ungebrochene Flüchtlingszustrom die größten Herausforderungen dar.
Status Jobcenter (insb. Fachbereiche 42 und 43)
Das
Jobcenter des Landkreises wird bereits seit geraumer Zeit, ganz besonders
jedoch seit dem Sommer letzten Jahres, durch einen außergewöhnlich großen und
anhaltenden Arbeitsanfall belastet. Dem kann derzeit leider keine ausreichende
Personal- und Mittelausstattung gegenübergestellt werden, sodass eine
ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung
in Gefahr ist. Ursächlich für den
Arbeitsanfall sind
-
zum
einen die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form des Zustroms zahlreicher
Geflüchteter. Diesen wurde mit dem sog. Rechtskreiswechsel ab dem 01.06.2022
der Bezug von SGB II-Leistungen gestattet.
-
Weiterhin
führt auch die Umsetzung des Bürgergelds sowie des Wohngeld-Plus-Gesetzes zu
einem Anwachsen des Arbeitspensums.
-
Auch
das durch die Bundesregierung für 2023 geplante Chancenaufenthaltsrecht wird zu
einem (weiteren) Anwachsen der Zahl der Leistungsberechtigten führen und
-
schließlich
rechnet das Jobcenter auch aufgrund der steigenden Energiekosten und daraus
entstehenden Nachforderungen mit einem weiteren Antragsanstieg.
In Anbetracht
dieser Situation hat der Personalausschuss am 15.12.2022 die Erhöhung der
Stellenausstattung des Jobcenters beschlossen. Für den Fachbereich 42
(Leistungsverwaltung) sind 8,5 zusätzliche Stellen auf dann 31,5 Planstellen
der 3. Qualifikationsebene vorgesehen, der Fachbereich 43 (Arbeitsvermittlung)
soll um 6,0 auf dann 35,0 Planstellen der 3. Qualifikationsebene verstärkt
werden. Diese Erhöhung wurde in den Stellenplan aufgenommen und wird Teil des
zur Abstimmung stehenden Haushaltsplans sein.
Zum 15.02.2023
waren im Fachbereich 42 jedoch lediglich 22,8 Stellen besetzt. Die Fachbereichsleiterin, Frau Lauer, unternimmt,
unterstützt durch den zentralen Fachbereich 2, große Anstrengungen, um dies zu
ändern. Hierzu gehört zum einen die Erweiterung des potenziellen
Bewerberkreises durch die Öffnung auch für studierte Betriebswirte /
Betriebswirtinnen neben den Juristen und Diplom-Verwaltungswirten. In
Abstimmung mit dem Landespersonalausschuss wird darüber hinaus an der Übernahme
von Beamten der 3. Qualifikationsebene der Laufbahn „Justiz“ gearbeitet. In
Anbetracht des Fachkräftemangels wird in Zukunft das Bewerberfeld auch für
andere Ausbildungsberufe und Studiengänge geöffnet werden müssen, um Personal
zu finden. Auch Wege der Nach- und Weiterqualifizierung werden geprüft. In
diesem Zusammenhang wird auch die bestehende Arbeitsorganisation überdacht. In
gemeinsamen Gesprächen zwischen Frau Lauer und dem zentralen Fachbereich 2 wurden
verschiedene Möglichkeiten ausgelotet und gefunden, um einerseits die
Arbeitsbelastung zu reduzieren und andererseits Prozessanpassungen
durchzuführen, damit auch fachfremdes Personal für bestimmte Arbeitsschritte
eingesetzt werden kann. Gleichzeitig ist eine intensive und damit aufwändige
Einarbeitungszeit im Bereich der Leistungsrechnung aufgrund der hohen
Anforderungen an die Qualität der Aufgabenerledigung erforderlich. Dies bindet
fachlich versierte Leistungsrechner in hohem Maß, sodass nicht zuletzt an die
persönliche Geeignetheit der Bewerberinnen und Bewerber hohe Maßstäbe angelegt
werden müssen.
Schlussendlich
wurde den Jobcentern durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzgl.
der Mittelausstattung für das Jahr 2023 mitgeteilt, dass die durch die
Bundesrepublik zur Verfügung zu stellenden Mittel im Vergleich zum Vorjahr
nicht etwa erhöht, sondern gekürzt werden. Hoffnung bereitet insoweit bislang
nur das Vorhaben der bayerischen Staatsregierung, den erhöhten Landesanteil an
der Umsatzsteuer den kreisfreien Gemeinden und Landkreisen zuzuweisen. Hier
wird bayernweit mit ca. 79 Millionen Euro gerechnet. Näheres soll eine noch zu
erlassende Rechtsverordnung regeln.
Status
Flüchtlingsunterbringung (Teilbereich des Fachbereichs 44)
Zum Stichtag 16.02.2023 existierten im
Landkreis Würzburg
-
4 Gemeinschaftsunterkünfte
(aktuell belegte Plätze 256, Soll: 274)
-
42
dezentrale Unterkünfte (inkl. des Palatiums Ochsenfurt; aktuell belegte Plätze
817, Soll: 924)
-
1
Notunterkunft (aktuell belegte Plätze 80, Soll: 106)
Zum Stichtag 23.02.2022, also vor knapp einem
Jahr und vor Kriegsbeginn in der Ukraine, existierten im Landkreis
Würzburg
-
4
Gemeinschaftsunterkünfte (damals belegte Plätze 251, Soll: 274)
-
25
dezentrale Unterkünfte (damals belegte Plätze 476, Soll: 554)
Zum 15.02.2023
eröffnete eine weitere dezentrale Unterkunft in Erlabrunn mit 9 Soll-Plätzen.
Mehrere weitere Angebote für Flüchtlingsunterkünfte werden derzeit geprüft.
Insgesamt wurden im
Jahr 2021 43 neue Plätze, im
Jahr 2022 352 neue Plätze und im
Jahr 2023 bis dato 9 neue Plätze
in den dezentralen Unterkünften geschaffen.
Von den in den
staatlichen Unterkünften untergebrachten Personen sind
-
25,5 %
ukrainische
-
25,5 %
afghanische
-
19 %
syrische und
-
9,5 %
somalische Staatsbürger.
Die übrigen 20,5 % entfallen auf alle anderen Nationalitäten.
Debatte:
Geschäftsbereichsleiter Hollmann (Arbeit und Soziale Angelegenheiten) erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt zum Thema Status Jobcenter (insbesondere der Fachbereiche 42 und 43).
Zum Thema
Mittelausstattung des Jobcenters informiert Herr Hollmann ergänzend zur Sitzungsvorlage,
dass Ende letzter Woche die Benachrichtigung des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales eingegangen sei, dass die Mittel für das Jobcenter Würzburg um
160.449,00 € aufgestockt werden, hierbei gehe es konkret um die
Integrationsleistung des Jobcenters.
Kreisrat Fiederling fragt nach, wie es in der Praxis aussehe. Erfolgen
dann teilweise aufgrund des Personalmangels keine Auszahlungen an die
Hilfeempfänger?
Herr Hollmann teilt mit, dass dies durchaus passieren
könnte. Die Priorisierung liege jedoch zunächst bei der Auszahlung, etwaige
Rückforderungen werden dann vorübergehend zurückgestellt.
Kreisrat Wolfshörndl spricht das Thema Optionskommune an und den
enormen Aufwand der damit einhergeht. Diese Aufgabe sei keine originäre Aufgabe
des Landkreises, dennoch habe man sich vor Jahren für die Option entschieden.
Er stelle deshalb in den Raum, dass zu gegebener Zeit eine Debatte geführt
werden sollte, inwieweit man den Weg als Optionskommune die nächsten Jahrzehnte
weitergehen möchte oder ob es auch eine Reoption gebe. Er spricht den
Personalmangel sowie den Raummangel an und dass in dem Bereich viel zu
koordinieren sei. Deshalb wäre eine Debatte dahingehend wichtig, da es keine
Kernaufgabe des Landkreises sei.
Herr Hollmann teilt mit, dass aus juristischer
Perspektive die Option zurückgegeben werden könnte. Was die Stellenbesetzungen
angehe, so sei die Leistungsverwaltung das größte Sorgenkind. Aufgrund der
gesetzlichen Aufgabenverteilung im SGB II sei auch in den gemeinsamen
Einrichtungen der Löwenanteil durch die jeweilige Kommune zu stellen. Dadurch
würde man sich demnach nicht des Problems entledigen.
Landrat Eberth äußert sich, dass die Option immer wieder
kritisch auf den Prüfstand gestellt werde.
Geschäftsbereichsleiter Hollmann (Geschäftsbereich Arbeit und Soziale
Angelegenheiten) erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt zum Status
Flüchtlingsunterbringung (Teilbereich des Fachbereichs 44).
Landrat Eberth teilt zum Thema Flüchtlingssituation mit,
dass der Landkreis intensiv an weiteren Flüchtlingsunterkünften dran sei (Sommerhausen,
Winterhausen, Frickenhausen, Erlabrunn, Waldbüttelbrunn).
Er weist drauf
hin, dass bei den Angaben in der Präsentation zu verifizieren sei, dass dies
Flüchtlinge seien, die beim Landkreis untergebracht seien. Nicht in dieser
Grafik dargestellt seien die Flüchtlinge, die im Ukraine-Konflikt durch das
Engagement von Ehrenamt, Gemeinden usw. im Privatbereich untergebracht worden
sind. Ebenso spiegeln die Zahlen in der Grafik auch nicht die
Anschlussunterkünfte wieder, die ebenfalls ein großes Thema seien und wie es
anschließend mit Wohnraum, Schule, Kindergarten usw. weitergehe.
Landrat Eberth teilt weiter mit, dass im Protokoll die
aktuellen Zahlen der sich in den Unterkünften befindenden Personen
nachgeliefert werden.
Zum Stand
03.03.2023 befanden sich 838 Personen in den 41 dezentralen Unterkünften des
Landkreises, 80 Personen in der Notunterkunft in Rottendorf und 256 Personen in
den vier staatlichen Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis.
Kreisrat Juks weist darauf hin, dass die Bereitschaft im
Privatbereich langsam zu bröckeln anfange. Zum einen, da nach 1-2 Jahren
Unterbringung im Privatbereich die Privatsphäre dann irgendwann darunter leide.
Er weist drauf hin, dass ca. 1200 Flüchtlinge im Landkreis eine Heimat gefunden
haben. Dennoch sei die Verteilung im Landkreis mehr als unausgewogen. Die
Kapazitäten in Ochsenfurt seien ausgeschöpft. Dies betreffe auch die Plätze in
den Kindergärten und den Schulen. Es müsse auch von anderen Kommunen die
Bereitschaft kommen und auch der Bund müsse entsprechende Gelder zur Verfügung
stellen, dass diese Aufgabe gestemmt werden kann. Er spricht das Palatium in
Ochsenfurt an, in dem eine weitere Notunterkunft eingerichtet werde soll. Es
sollte daher darüber nachgedacht werden, inwiefern im Kreishaushalt Gelder
bereitgestellt werden können, als Entschädigung für die Bereitschaft der
Kommunen, die diese ganzen Plätze (Kitas, Schule usw.) dann bereitzustellen
haben.
Landrat Eberth stimmt der Aussage von Kreisrat Juks zu,
dass die ein oder andere Gemeinde eine höhere Last zu tragen habe. Er weist
drauf hin, dass die 1200 Flüchtlinge in staatlichen Unterkünften untergebracht
seien. Es dürfe aber auch nicht vergessen werden, dass bereits viele Flüchtlinge
in privatem Wohnraum untergebracht sind und deshalb die Zahlen wesentlich höher
anzusiedeln seien.
Herr Umscheid (Leiter Zentrale Angelegenheiten und
Servicebereich) informiert, dass in der Berufsschule Ochsenfurt derzeit 7
Klassen mit Flüchtlingen seien, die an 5 Tagen/Woche ganztags die Schule
besuchen. Der Landkreis sei zusammen mit dem Landkreis Kitzingen
Sachaufwandsträger, das Gebäude gehöre jedoch dem Landkreis Würzburg und weise
einen Sanierungsbedarf auf.
Kreisrat Schlier spricht das Thema Familiennachzug an, was
ein weiteres Problem darstelle. Hier werden von den Gemeinden kurzfristig
schnelle Lösungen gefordert (Unterkunft, Plätze in Kitas und in den Schulen).
Dies stelle die Kommune vor eine große finanzielle Belastung, da aufgrund
dessen dann der Kindergarten und/oder die Schule erweitert werden müssen, was
sonst nicht der Fall gewesen wäre.
Landrat Eberth bestätigt, dass der Familiennachzug viele
Gemeinden vor große Herausforderungen stelle.
Es liegen keine
weiteren Wortmeldungen vor.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 4
Zur Kenntnis an ZB