Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 02.01.2023 mitgeteilt, dass im Jahr 2023 die Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss 2023 beim jeweiligen Amtsgericht zu wählen sind.

 

Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz, Art. 3 AGGGVG i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung tritt bei den Amtsgerichten für die Schöffenwahl alle 5 Jahre ein Ausschuss zusammen, bestehend aus dem Richter am Amtsgericht als Vorsitzenden und einem Verwaltungsbeamten sowie 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer des gemeinsamen Ausschusses von Stadt und Landkreis Würzburg.

Von den 7 Vertrauenspersonen hat der Landkreis Würzburg 4 Personen zu bestellen, die Einwohner des Landkreises sein müssen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, wie bereits in den Bestelljahren davor, auf die Einholung entsprechender Vorschläge bei den Landkreisgemeinden zu verzichten; stattdessen sollten die Fraktionen dem Kreistag entsprechende Wahlvorschläge unterbreiten.

Der Kreistag hat dann in seiner nächsten Sitzung am 10.03.2023 mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (36) in geheimer Abstimmung für die Dauer von 5 Jahren die Vertrauenspersonen zu wählen.

 

Der Kreisausschuss hat im Bestelljahr 2018 die Fraktionen beauftragt, dem Kreistag Wahlvorschläge zu unterbreiten und zwar

 

            2 Vorschläge aus der Fraktion der CSU

            1 Vorschlag aus der Fraktion der SPD

            1 Vorschlag aus der Fraktion der UWG-FW

 

Von den Fraktionen vorgeschlagen und vom Kreistag mit der erforderlichen Mehrheit bestellt wurden 2018

 

Frau Rosalinde Schraud

Frau Eva-Maria Linsenbreder

Herr Ludwig Mühleck

Herr Waldemar Brohm

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Neubestellung des Schöffenwahlausschusses und empfiehlt dem Kreistag die Vertrauenspersonenwahl bei der nächsten Kreistagssitzung am 10.03.2023 entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung durchzuführen.

 

Die Kreistagsfraktionen unterbreiten rechtzeitig, spätestens bis zum 06.03.2023 geeignete Vorschläge (zzgl. eines jeweiligen Vertreters) zu unterbreiten und zwar

 

1 Vorschlag aus der Fraktion der CSU

1 Vorschlag aus der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

1 Vorschlag aus der Fraktion der UWG-FW

1 Vorschlag aus der Fraktion der SPD

 

Die Anzahl der Vorschläge errechnet sich auf Basis der Zusammensetzung des gewählten Kreistages nach dem Hare-Niemayer-Verfahren (Quotenverfahren).

 

 

Debatte:

 

Herr Reitzenberger (Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung) erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Neubestellung des Schöffenwahlausschusses und empfiehlt dem Kreistag die Vertrauenspersonenwahl bei der nächsten Kreistagssitzung am 10.03.2023 entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung durchzuführen.

 

Die Kreistagsfraktionen unterbreiten rechtzeitig, spätestens bis zum 06.03.2023 geeignete Vorschläge (zzgl. eines jeweiligen Vertreters) zu unterbreiten und zwar

 

1 Vorschlag aus der Fraktion der CSU

1 Vorschlag aus der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

1 Vorschlag aus der Fraktion der UWG-FW

1 Vorschlag aus der Fraktion der SPD

 

Die Anzahl der Vorschläge errechnet sich auf Basis der Zusammensetzung des gewählten Kreistages nach dem Hare-Niemayer-Verfahren (Quotenverfahren).

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 13

 

Zur Kenntnis an GB 1