Sitzung: 27.02.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 02.01.2023
mitgeteilt, dass im Jahr 2023 die
Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss 2023 beim jeweiligen Amtsgericht
zu wählen sind.
Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz, Art. 3 AGGGVG i. V. m. Nrn. 15
und 16 der Schöffenbekanntmachung tritt bei den Amtsgerichten für die
Schöffenwahl alle 5 Jahre ein Ausschuss zusammen, bestehend aus dem Richter am
Amtsgericht als Vorsitzenden und einem Verwaltungsbeamten sowie 7 Vertrauenspersonen
als Beisitzer des gemeinsamen Ausschusses von Stadt und Landkreis Würzburg.
Von den 7 Vertrauenspersonen hat der Landkreis Würzburg 4 Personen zu
bestellen, die Einwohner des Landkreises sein müssen.
Die Verwaltung schlägt vor, wie bereits in den Bestelljahren davor, auf
die Einholung entsprechender Vorschläge bei den Landkreisgemeinden zu
verzichten; stattdessen sollten die Fraktionen dem Kreistag entsprechende
Wahlvorschläge unterbreiten.
Der Kreistag hat dann in seiner nächsten Sitzung am 10.03.2023 mit
einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der
Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (36) in geheimer Abstimmung für die
Dauer von 5 Jahren die Vertrauenspersonen zu wählen.
Der Kreisausschuss hat im Bestelljahr 2018 die Fraktionen beauftragt,
dem Kreistag Wahlvorschläge zu unterbreiten und zwar
2 Vorschläge aus der Fraktion der CSU
1 Vorschlag aus der Fraktion der SPD
1 Vorschlag aus der Fraktion der UWG-FW
Von den Fraktionen vorgeschlagen und vom Kreistag mit der
erforderlichen Mehrheit bestellt wurden 2018
Frau Rosalinde Schraud
Frau Eva-Maria Linsenbreder
Herr Ludwig Mühleck
Herr Waldemar Brohm
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Neubestellung des
Schöffenwahlausschusses und empfiehlt dem Kreistag die Vertrauenspersonenwahl
bei der nächsten Kreistagssitzung am 10.03.2023 entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung durchzuführen.
Die Kreistagsfraktionen unterbreiten rechtzeitig, spätestens bis zum
06.03.2023 geeignete Vorschläge (zzgl. eines jeweiligen Vertreters) zu
unterbreiten und zwar
1 Vorschlag aus der Fraktion der CSU
1 Vorschlag aus der Fraktion der BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
1 Vorschlag aus der Fraktion der UWG-FW
1 Vorschlag aus der Fraktion der SPD
Die Anzahl der Vorschläge errechnet sich auf Basis der Zusammensetzung
des gewählten Kreistages nach dem Hare-Niemayer-Verfahren (Quotenverfahren).
Debatte:
Herr
Reitzenberger (Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung) erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Neubestellung des
Schöffenwahlausschusses und empfiehlt dem Kreistag die Vertrauenspersonenwahl
bei der nächsten Kreistagssitzung am 10.03.2023 entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung durchzuführen.
Die Kreistagsfraktionen unterbreiten rechtzeitig, spätestens bis zum
06.03.2023 geeignete Vorschläge (zzgl. eines jeweiligen Vertreters) zu
unterbreiten und zwar
1 Vorschlag aus der Fraktion der CSU
1 Vorschlag aus der Fraktion der BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
1 Vorschlag aus der Fraktion der UWG-FW
1 Vorschlag aus der Fraktion der SPD
Die Anzahl der Vorschläge errechnet sich auf Basis der Zusammensetzung
des gewählten Kreistages nach dem Hare-Niemayer-Verfahren (Quotenverfahren).
Zur weiteren
Veranlassung an FB 13
Zur Kenntnis an GB 1