Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Power-Point-Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg konnte mit der am 12.10.2022 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Stecker- bzw. Balkon-Solargeräten im Jahr 2022 178 entsprechende Solargeräte von Bürgerinnen und Bürgern zur regenerativen Stromerzeugung fördern. Hierbei wurden Fördermittel in Höhe von ca. 35.000 € ausbezahlt. Von den insgesamt 293 eingegangenen Förderanträgen konnten 115 Anträge leider nicht berücksichtigt werden, da sie entweder den Förderbedingungen nicht entsprachen oder fehlende Nachweise nicht fristgerecht nachgereicht wurden.

 

Die 178 geförderten Stecker- bzw. Balkon-Solargeräte kommen zusammen auf eine Nennleistung von bis zu 107 kW und können damit jährlich ca. 89 MWh Strom erzeugen. Damit werden fast 51 t CO2 im Jahr im Vergleich zu einer Stromerzeugung mittels fossiler Energieträger vermieden. Werden die leider nicht bei der Förderung zum Zuge gekommenen Anlagen dazugerechnet, wird sogar eine Nennleistung von ca. 176 kW und eine jährliche Stromerzeugung von ca. 146,5 MWh (fast 84 t CO2-Ersparnis) erreicht.

 

Da die Richtlinie zur Förderung von Stecker- bzw. Balkonsolargeräten weiterhin gültig ist, ist die Antragsstellung auch in diesem Jahr – nach einer geringfügigen Überarbeitung der Antragsunterlagen basierend auf den Erfahrungen des ersten Antragsjahrs – wieder seit 10.01.2023 möglich. Die Förderung steht bis zum rechtskräftigen Inkrafttreten des Haushaltes 2023 unter Vorbehalt. Die Antragstellerinnen und Antragssteller werden darauf hingewiesen. Auch in diesem Jahr ist wieder ein großes Interesse an der Förderung festzustellen. Zum 06.02.2023 lagen bereits 137 Anträge auf Förderung vor. Für 2023 wurden Fördermittel in Höhe von 30.000 € in den Haushaltsplan aufgenommen, womit theoretisch 150 Anträge mit je 200 € gefördert werden könnten. Auch wenn die Prüfung der bisher eingegangenen Anträge am 06.02.2023 noch nicht vollständig abgeschlossen war und nicht alle eingegangen Anträge genehmigungsfähig sind, wird das theoretische Förderlimit für 2023 bald erreicht sein (Stand: 06.02.2023).

 

 

 

Debatte:

 

Herr Graf (Fachbereich Klimaschutz, Energiewende und Mobilität) erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Stellv. Landrätin Heußner findet, dass das Projekt grundsätzlich eine tolle Sache sei. Dennoch sollten Fördermittel dort helfen, wo es eventuell ohne diese Hilfe nicht gehe. Es sollte deshalb eine langfristige Betrachtung erfolgen. Die Anzahl der Anträge zeige, dass man auf einen guten Weg sei, dennoch würde sie eine Aufstockung nicht ins Auge fassen wollen.

 

Landrat Eberth geht davon aus, dass ohne diese Förderung vermutlich nicht so viele Bürgerinnen und Bürger sich ein Stecker- und Balkon-Solargerät gekauft hätten. Aus diesem Grund sei diese Impulsfunktion elementar richtig gewesen. Sollte die Kaufbereitschaft wieder abnehmen, so sei die Richtlinie und die Bereitstellung der Mittel zu gegebener Zeit erneut zu prüfen.

 

Kreisrat Jungbauer ist der Auffassung, die Förderung zunächst weiter laufen zu lassen. Die Förderung ist für Bürgerinnen und Bürger gedacht, die sich keine große PV-Anlage leisten können, sich aber dennoch zumindest beim Eigenverbrauch etwas einsparen können.

 

Stellv. Landrätin Heußner stimmt der Aussage von Kreisrat Jungbauer zu. Sie kenne viele Menschen, die sich gerne ein solches Balkonkraftwerk kaufen würden, aber der Markt leider das Angebot nicht bereithält, sonst würden noch mehr Anträge eingehen. Grundsätzlich sei es richtig, sich in dem Bereich zu engagieren, aber Notwendigkeiten seien da stärker, wo das Defizit größer ist.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 7

 

Zur Kenntnis an S