Sitzung: 27.02.2023 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Information zum Haushaltsplan-Entwurf
2023
Power-Point-Präsentation
Sachverhalt:
Zur Vorbereitung der Beratungen in der Sitzung des Kreistags am
10.03.2023 wurde der Planentwurf für den Haushalt 2023 als PDF-Datei in das Ratsinformationssystem
Session unter Downloads -> Haushalt 2023 eingestellt. Als aktiven Beitrag
zum Umweltschutz wurde dieses Jahr wiederum auf eine Papierausgabe verzichtet.
Weiterhin wurde unter der Rubrik –Haushalt 2023- eine Aufstellung über die Höhe
der Kreisumlage, gegliedert nach Gemeinden, die Eckdaten des
Haushaltsplan-Entwurfes 2023 sowie Unterlagen zu der Finanzsituation der
jeweiligen Landkreisgemeinde zur Verfügung gestellt.
Im Entwurf wurde wie in der Vorschau auf das Jahr 2023 im Haushalt 2022
ein Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 43,0 v.H. eingeplant und ist damit
gegenüber dem Vorjahr um 4 %-Punkte gestiegen. Im Finanzplanungszeitraum wurde
mit einem Hebesatz der Kreisumlage für den Finanzplanungszeitraum im Jahr 2024
mit 45,0 v.H. und in den Jahren 2025 und 2026 mit 46,0 v.H. geplant.
Die Erstellung des Entwurfes des Landkreishaushaltes 2023 gestaltete
sich in diesem Jahr äußerst schwierig. Inflation, Energiekrise, der
Ukraine-Krieg und der damit verbundenen Aufnahme von Flüchtlingen sind nur
einige Gründe hierfür. Hinzu kommen steigende Personal- und Sozialausgaben aber
auch Aufgaben mit neuem hohen Personalbedarf, wie z.B. das Wohngeld. Auch der
Verlustausgleich an das Kommunalunternehmen hat sich im Jahr 2022 und 2023 mehr
als verdoppelt. Um einen noch höheren Anstieg des Kreisumlagehebesatzes um bis
zu 2 %-Punkte zu vermeiden, wird Herr Landrat den Beschluss des Kreistages vom
25.07.2022, hinsichtlich Erhöhung der Abschlagszahlung für den Verlustausgleich
2021 des Kommunalunternehmens nicht vollziehen.
Wesentliche Transferleistungen sind die Auszahlungen für die
Jugendhilfe, die Hilfen nach SGB II und SGB XII sowie die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Ausgabepositionen sind vom Landkreis nicht
beeinflussbar und steigen mit der Zahl der Menschen, die bei uns Zuflucht
suchen oder angesichts der Krise in eine soziale Schieflage geraten. Die hohen
Energiepreise belasten den Landkreis und das Kommunalunternehmen mit den
Bereichen landkreiseigene Schulen und Verwaltungsgebäude, Main-Klinik
Ochsenfurt sowie Senioreneinrichtungen stark. Daneben wird der Landkreis in den
nächsten Jahren in seine Förderschulen 30 bis 40 Mio.€ investieren. Auch im
Bereich der Kreisstraßen sind in den kommenden Jahren hohe Investitionen geplant,
um das Kreisstraßennetz instand zu halten, zu verbessern bzw. zu optimieren.
Zugleich steht der Landkreis Würzburg zu seiner Verpflichtung, seinen
Bürgerinnen und Bürgern eine gute und wohnortnahe medizinische Versorgung zu
sichern. Deshalb begann im vergangenen Jahr die Generalsanierung der
Main-Klinik gGmbH, die sich über ein ganzes Jahrzehnt erstrecken und am Ende
mehr als 100 Millionen Euro kosten wird. Ferner muss sich der Landkreis in
Sachen Katastrophenschutz noch breiter aufstellen, weshalb das
Kreisfeuerwehrzentrum in Klingholz zu einem Dreh- und Angelpunkt in
Katastrophensituationen ausgebaut wurde und wird.
All dies wirkt sich massiv auf die Landkreisfinanzen aus, weshalb sich
die Kreiskämmerei mit dem Einvernehmen von Herrn Landrat gezwungen sah,
sämtliche sonstige Ausgaben einer genauen Prüfung zu unterziehen und zu
reduzieren. Auch im Sachaufwand in den Landkreis Schulen wurden
Kostenreduzierungen pauschal vorgenommen. Ohne diese strenge Haushaltsdisziplin
wird der Landkreis Würzburg in den kommenden Jahren in finanzielle
Schwierigkeiten geraten.
Über die tatsächliche Höhe der Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum
muss jeweils unter Berücksichtigung der Umlagekraft von Jahr zu Jahr
entschieden werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Umlagekraft um 2,7 %
gestiegen, nur aus diesem Grunde konnte auf eine noch höhere Steigerung der
Kreisumlage verzichtet werden.
Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus
Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist trotz der geplanten Erhöhung des
Hebesatzes der Kreisumlage nicht möglich. Eine Darlehnsaufnahme in Höhe von
18,0 Mio. € ist daher im Jahr 2023 vorausschauend eingeplant. In welcher Höhe
diese in Anspruch genommen werden muss, ist abhängig vom Fortgang der
Baumaßnahmen und dem daraus resultierenden Liquiditätsabfluss.
Aufgrund des hohen Investitionsvolumens in den Finanzplanungsjahren
(2024: 36,3 Mio. €, 2025: 44,7 Mio. €, 2026: 21,3 Mio. €) sowie zur Vermeidung
eines überproportionalen Anstieges der Kreisumlage, wurden entsprechende
Kreditaufnahmen in 2023 mit 18,0 Mio. € in den Finanzplanungsjahren 2024 mit
14,0 Mio. € und 2025 mit 11,0 Mio. € eingeplant.
Unter Berücksichtigung dieser Planung ergibt sich am Ende des
Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein Bestand an liquiden Mitteln
in Höhe von ca. 3,73 Mio. €.
Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen, soweit erforderlich,
durch zinsgünstige öffentliche Darlehen mit entsprechend tilgungsfreien
Anlaufjahren im Finanzplanungszeitraum finanziert werden können. Aus diesem
Grund wurde keine Erhöhung der Tilgungsleistungen eingeplant.
Der zu erwartenden wirtschaftlichen Situation wurde dadurch Rechnung
getragen, dass in den Finanzplanungsjahren 2024, 2025 und 2026 mit einer
Erhöhung der Umlagekraft mit 5 % zum Vorjahr geplant wurde. Bei der
Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Jedoch ist
die Entwicklung der Bezirksumlage durch die in den kommenden Jahren
vorgesehenen Zuständigkeitsreglungen noch völlig ungewiss. Für das Jahr 2023 und die Folgejahre wurden unveränderte
Schlüsselzuweisungen eingeplant.
Für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt wurde für den ersten
Bauabschnitt in den Jahren 2018 bis 2020 für den nicht durch Förderung
gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2,0 Mio. €, insgesamt 6,0 Mio. €,
ausgezahlt. Für den ersten Bauabschnitt mit Baukosten in Höhe von 30,0 Mio. €
(geplante Fertigstellung: voraussichtlich Ende 2023) wurde eine Förderung durch
den Freistaat Bayern in Höhe von 24,7 Mio. € zugesagt. Nachdem der nicht durch
Förderung gedeckte Eigenanteil in Höhe von 6,0 Mio. € bereits geleistet wurde,
wurde die jährliche Zahlung in Höhe von 2,0 Mio. € für die weiteren vier Jahre
derzeit ausgesetzt.
Der für das Jahr 2023 vom Kommunalunternehmen gemeldete Verlustausgleich
für das Geschäftsjahr 2022 setzt sich wie folgt zusammen:
Bereich Verkehr, ÖPNV: 5,652
Mio. €
Bereich Pflegeversicherung 0,586
Mio. €
Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH
(mit Pflegeschule u. Haus Ärzte MVZ) 3,064
Mio. €
gesamt 9,302 Mio. €
Hinzu kommen für das Geschäftsjahr 2023 die Personalabrechnung in Höhe
von 328.000 € und der Reinigungsbereich in Höhe von 981.000 €.
Aufgrund der bereits genannten Sachzwänge in Bezug auf die
Pflichtaufgaben des Landkreises im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit
sowie dem Ziel einen nicht über 43,0 v.H. hinausgehenden Kreisumlagehebesatz
einplanen zu müssen, mussten die vom Kommunalunternehmen gemeldeten
Haushaltsansätze für das Geschäftsjahr 2022, die im Haushaltsjahr 2023
auszugleichen sind erstmals um 10 %-Punkte reduziert worden. Der Verlustvortrag
in Höhe von 930.200 € wurde im Finanzplanungsjahr 2024 zu den fortgeschriebenen
Haushaltsansätzen eingeplant.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in der Sitzung
am 07.11.2022 dem Kreistag empfohlen, die vorgestellten Investitionen sowie
Unterhaltungsmaßnahmen aus dem Bereich des Hoch- und des Straßenbaus, in die
Haushaltsplanung 2023 zu übernehmen. Eine Empfehlung an den Kreistag zur
Übernahme der Haushaltsansätze der Servicestelle Sport und Ehrenamt sowie für
Kulturförderung ist am 21.11.2022 durch den Ausschuss für Sport, Kultur und
Ehrenamt erfolgt. Der Entwurf des Jugendhilfehaushalts wurde vom
Jugendhilfeausschuss am 21.11.2022 ebenfalls zur Verabschiedung empfohlen.
Freiwillige Leistungen aus dem sozialen Bereich, wurden im Sozialausschuss am
24.01.2023 für die Kreistagssitzung am 10.03.2023 empfohlen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass nur mit der eingeplanten
Kreisumlage in Höhe von 43,0 v.H. die Ziele eines positiven Abschlusses der
laufenden Verwaltungstätigkeit, hier insbesondere die Ausgaben im Sozial- und
Jugendhilfebereich, die Ausgaben für den ÖPNV, sowie eine erhebliche
Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, hier sei
explizit die Main-Klinik Ochsenfurt genannt, erreicht werden können. Sollten
sich die Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes
durch den Bezirk, zusätzliche Belastung durch die Auswirkungen Energiekrise
sowie des Ukraine-Krieges, steigende Inflation, höhere Steigerung der
Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse, Einbruch
der Konjunktur), wird eine weitere Anhebung des Hebesatzes abweichend von der
Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen
wie den Verzicht auf Investitionen, sowie sonstigen weiteren Einsparungen
kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach den
derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch erhebliche
Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen sind. Dies
ist nach dem derzeitigen Planungsstand und erhöhtem Hebesatz der Kreisumlage
nicht aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage
zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2026 nicht möglich
ist.
Gesetzesänderungen auf allen Ebenen können die Haushaltslage jederzeit
zusätzlich verändern.
Debatte:
Frau Hümmer (Leiterin der Kreiskämmerei) erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.
Kreisrat Wolfshörndl äußert sich zum Finanzmittelmehrbedarf und bittet um Darstellung der Ergebnisse aus dem Jahr 2022. Weiterhin fragt er nach, wie der Landkreis Würzburg mit seinen Aufgaben und dem Personal im Vergleich zu anderen Landkreises dieser Größenordnung dastehe, da die Zahl des Personals gerade in den letzten 4 bis 5 Jahren deutlich zugenommen habe.
Landrat Eberth merkt an, dass der Landkreis Würzburg am ehesten vergleichbar mit dem Landkreis Aschaffenburg sei. Was den Finanzmittelmehrbedarf angehe, so müsse hier unterschieden werden in den konsumtiven Bereich und den investiven Bereich.
Frau Hümmer äußert sich zum Jahresergebnis 2022 und teilt mit, dass der Jahresabschluss noch nicht abgeschlossen sei (Frist bis 30.06.) Was die Personalaufwendungen angehe, so könne jedoch bereits jetzt mitgeteilt werden, dass keine Überschreitung des Personalansatzes erfolgt sei. Zur Frage der Personalkosten und dem Benchmark anderer Landkreise verweist sie auf die Statistik im letzten Rundschreiben des Bayerischen Landkreistages. Dieses kann den Kreisräten zur Verfügung gestellt werden.
Landrat Eberth spricht das Thema Personalmehrung an. Er verweist auf den Personalansatz 2022 und 2023 und teilt mit, dass viele Stellen nicht besetzt werden können. Des Weiteren müsse der Tarifabschluss abgewartet werden.
Kreisrat Jungbauer spricht die Besorgnis der 52 Gemeinden im Landkreis an, was die Erhöhung der Kreisumlage angehe. Deshalb sei zu überlegen, welche Stellschrauben an Einsparungen noch gedreht werden können. Er spricht das Kommunalunternehmen an, nicht jede Investition sei notwendig, auch das Thema ÖPNV, die Senioreneinrichtungen, den Personalmangel, auch seien strategische Entscheidungen getroffen worden, die viel Geld kosten und einen halben Prozentpunkt der Kreisumlage ausmachen.
Es sei daher zu überlegen, inwieweit tatsächlich einen 4-%ige Erhöhung der Kreisumlage notwendig sei, da gerade diese Hebung viele kleinere Kommunen finanziell sehr treffen würden.
Es müsse die Balance gewahrt werden zwischen den 52 Gemeinden und den Aufgaben des Landkreises, dies betreffe nicht nur die Kosten des Personals, sondern auch die Kosten der Unterkunft. Was den investiven Bereich angehe, so müsse auch hier geschaut werden, was möglich oder notwendig ist. Er spricht das Thema Anbau am Landratsamt an und die Kosten, die aufgrund der Planungsaufträge vergeben sind sowie inwieweit evtl. die Möglichkeit bestehe, noch einen Break bei den Ausgaben in diesem Jahr zu machen.
Landrat Eberth sieht derzeit keine Einsparmöglichkeiten. Er spricht den Bereich ÖPNV an (Stichwort 49,00 €-Ticket), die Krankenhausfinanzierung, den Bereich Sozial- und Jugendhilfe wo er kaum Einsparpotenzial sehe.
Stellv. Landrätin Heußner fragt nach, ob alle Mittel von der Bundesregierung ausgeschöpft wurden und eingeplant worden sind. Sie sieht bei vielen Landkreiskommunen keine freie Finanzspanne mehr, daher müsse jeder Prozentpunkt Erhöhung bei der Kreisumlage den Kommunen erspart werden. Was die Investitionen in Neubauten (z.B. Neubau Landratsamt und größere Straßenbauprojekte) angehe, so sollte hier nochmal geprüft werden, inwieweit diese verschoben werden können.
Landrat Eberth weist darauf hin, dass auch der Landkreis keine freie Finanzspanne mehr habe. Das Thema ÖPNV bleibt ein spannendes Thema, ebenso was die Einnahmen beim Thema Jobcenter, Ukraine und den Rechtskreiswechsel angehen.
Kreisrat Fiederling ist der Auffassung, dass die Investitionen bewusster und zielgerichteter sein müssen.
Kreisrat Stichler weist darauf hin, dass jede Investition letztendlich über die Kreisumlage finanziert werden müsse, während die Gemeinden sich ihre freie Finanzspanne selbst erarbeiten müssen.
Kreisrat Lehrieder spricht zum Thema ÖPNV die Finanzmittel des Bundes und der Länder an und weist drauf hin, dass auch der Bund die Schuldenbremse habe. Er sehe derzeit keine große Entlastung von Seiten des Bundes.
Kreisrat Kuhl kritisiert, dass die Schulden des Landkreises sinken, die des Kommunalunternehmens jedoch exorbitant steigen. Er stelle sich daher die Frage, inwieweit alle im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens beschlossenen Maßnahmen sinnvoll seien und ob jeder Wertstoffhof „vergoldet“ werden müsse. Er frage sich, inwieweit das Kommunalunternehmen auch Einsparungen von 10 % machen könne, um einer Erhöhung der Kreisumlage von 4 % entgegenzuwirken.
Landrat Eberth weist darauf hin, dass die Schulden des Kommunalunternehmens auch Schulden der Bürgerinnen und Bürger seien.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1
Zur Kenntnis an S,
KrPA