Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Information zum Haushaltsplan-Entwurf 2023

                        Power-Point-Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Zur Vorbereitung der Beratungen in der Sitzung des Kreistags am 10.03.2023 wurde der Planentwurf für den Haushalt 2023 als PDF-Datei in das Ratsinformationssystem Session unter Downloads -> Haushalt 2023 eingestellt. Als aktiven Beitrag zum Umweltschutz wurde dieses Jahr wiederum auf eine Papierausgabe verzichtet. Weiterhin wurde unter der Rubrik –Haushalt 2023- eine Aufstellung über die Höhe der Kreisumlage, gegliedert nach Gemeinden, die Eckdaten des Haushaltsplan-Entwurfes 2023 sowie Unterlagen zu der Finanzsituation der jeweiligen Landkreisgemeinde zur Verfügung gestellt.

 

Im Entwurf wurde wie in der Vorschau auf das Jahr 2023 im Haushalt 2022 ein Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 43,0 v.H. eingeplant und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 4 %-Punkte gestiegen. Im Finanzplanungszeitraum wurde mit einem Hebesatz der Kreisumlage für den Finanzplanungszeitraum im Jahr 2024 mit 45,0 v.H. und in den Jahren 2025 und 2026 mit 46,0 v.H. geplant.

 

Die Erstellung des Entwurfes des Landkreishaushaltes 2023 gestaltete sich in diesem Jahr äußerst schwierig. Inflation, Energiekrise, der Ukraine-Krieg und der damit verbundenen Aufnahme von Flüchtlingen sind nur einige Gründe hierfür. Hinzu kommen steigende Personal- und Sozialausgaben aber auch Aufgaben mit neuem hohen Personalbedarf, wie z.B. das Wohngeld. Auch der Verlustausgleich an das Kommunalunternehmen hat sich im Jahr 2022 und 2023 mehr als verdoppelt. Um einen noch höheren Anstieg des Kreisumlagehebesatzes um bis zu 2 %-Punkte zu vermeiden, wird Herr Landrat den Beschluss des Kreistages vom 25.07.2022, hinsichtlich Erhöhung der Abschlagszahlung für den Verlustausgleich 2021 des Kommunalunternehmens nicht vollziehen.

 

Wesentliche Transferleistungen sind die Auszahlungen für die Jugendhilfe, die Hilfen nach SGB II und SGB XII sowie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Ausgabepositionen sind vom Landkreis nicht beeinflussbar und steigen mit der Zahl der Menschen, die bei uns Zuflucht suchen oder angesichts der Krise in eine soziale Schieflage geraten. Die hohen Energiepreise belasten den Landkreis und das Kommunalunternehmen mit den Bereichen landkreiseigene Schulen und Verwaltungsgebäude, Main-Klinik Ochsenfurt sowie Senioreneinrichtungen stark. Daneben wird der Landkreis in den nächsten Jahren in seine Förderschulen 30 bis 40 Mio.€ investieren. Auch im Bereich der Kreisstraßen sind in den kommenden Jahren hohe Investitionen geplant, um das Kreisstraßennetz instand zu halten, zu verbessern bzw. zu optimieren.

 

Zugleich steht der Landkreis Würzburg zu seiner Verpflichtung, seinen Bürgerinnen und Bürgern eine gute und wohnortnahe medizinische Versorgung zu sichern. Deshalb begann im vergangenen Jahr die Generalsanierung der Main-Klinik gGmbH, die sich über ein ganzes Jahrzehnt erstrecken und am Ende mehr als 100 Millionen Euro kosten wird. Ferner muss sich der Landkreis in Sachen Katastrophenschutz noch breiter aufstellen, weshalb das Kreisfeuerwehrzentrum in Klingholz zu einem Dreh- und Angelpunkt in Katastrophensituationen ausgebaut wurde und wird.

 

All dies wirkt sich massiv auf die Landkreisfinanzen aus, weshalb sich die Kreiskämmerei mit dem Einvernehmen von Herrn Landrat gezwungen sah, sämtliche sonstige Ausgaben einer genauen Prüfung zu unterziehen und zu reduzieren. Auch im Sachaufwand in den Landkreis Schulen wurden Kostenreduzierungen pauschal vorgenommen. Ohne diese strenge Haushaltsdisziplin wird der Landkreis Würzburg in den kommenden Jahren in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

 

Über die tatsächliche Höhe der Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter Berücksichtigung der Umlagekraft von Jahr zu Jahr entschieden werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Umlagekraft um 2,7 % gestiegen, nur aus diesem Grunde konnte auf eine noch höhere Steigerung der Kreisumlage verzichtet werden.

 

Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist trotz der geplanten Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage nicht möglich. Eine Darlehnsaufnahme in Höhe von 18,0 Mio. € ist daher im Jahr 2023 vorausschauend eingeplant. In welcher Höhe diese in Anspruch genommen werden muss, ist abhängig vom Fortgang der Baumaßnahmen und dem daraus resultierenden Liquiditätsabfluss.

 

Aufgrund des hohen Investitionsvolumens in den Finanzplanungsjahren (2024: 36,3 Mio. €, 2025: 44,7 Mio. €, 2026: 21,3 Mio. €) sowie zur Vermeidung eines überproportionalen Anstieges der Kreisumlage, wurden entsprechende Kreditaufnahmen in 2023 mit 18,0 Mio. € in den Finanzplanungsjahren 2024 mit 14,0 Mio. € und 2025 mit 11,0 Mio. € eingeplant. Unter Berücksichtigung dieser Planung ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 3,73 Mio. €.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen, soweit erforderlich, durch zinsgünstige öffentliche Darlehen mit entsprechend tilgungsfreien Anlaufjahren im Finanzplanungszeitraum finanziert werden können. Aus diesem Grund wurde keine Erhöhung der Tilgungsleistungen eingeplant.

 

Der zu erwartenden wirtschaftlichen Situation wurde dadurch Rechnung getragen, dass in den Finanzplanungsjahren 2024, 2025 und 2026 mit einer Erhöhung der Umlagekraft mit 5 % zum Vorjahr geplant wurde. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Jedoch ist die Entwicklung der Bezirksumlage durch die in den kommenden Jahren vorgesehenen Zuständigkeitsreglungen noch völlig ungewiss. Für das Jahr 2023 und die Folgejahre wurden unveränderte Schlüsselzuweisungen eingeplant.

 

Für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt wurde für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2018 bis 2020 für den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2,0 Mio. €, insgesamt 6,0 Mio. €, ausgezahlt. Für den ersten Bauabschnitt mit Baukosten in Höhe von 30,0 Mio. € (geplante Fertigstellung: voraussichtlich Ende 2023) wurde eine Förderung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 24,7 Mio. € zugesagt. Nachdem der nicht durch Förderung gedeckte Eigenanteil in Höhe von 6,0 Mio. € bereits geleistet wurde, wurde die jährliche Zahlung in Höhe von 2,0 Mio. € für die weiteren vier Jahre derzeit ausgesetzt.

 

Der für das Jahr 2023 vom Kommunalunternehmen gemeldete Verlustausgleich für das Geschäftsjahr 2022 setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bereich Verkehr, ÖPNV:                                 5,652 Mio. €

Bereich Pflegeversicherung                            0,586 Mio. €

Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH

(mit Pflegeschule u. Haus Ärzte MVZ)           3,064 Mio. €

gesamt                                                            9,302 Mio. €

 

Hinzu kommen für das Geschäftsjahr 2023 die Personalabrechnung in Höhe von 328.000 € und der Reinigungsbereich in Höhe von 981.000 €.

 

Aufgrund der bereits genannten Sachzwänge in Bezug auf die Pflichtaufgaben des Landkreises im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie dem Ziel einen nicht über 43,0 v.H. hinausgehenden Kreisumlagehebesatz einplanen zu müssen, mussten die vom Kommunalunternehmen gemeldeten Haushaltsansätze für das Geschäftsjahr 2022, die im Haushaltsjahr 2023 auszugleichen sind erstmals um 10 %-Punkte reduziert worden. Der Verlustvortrag in Höhe von 930.200 € wurde im Finanzplanungsjahr 2024 zu den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen eingeplant.

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in der Sitzung am 07.11.2022 dem Kreistag empfohlen, die vorgestellten Investitionen sowie Unterhaltungsmaßnahmen aus dem Bereich des Hoch- und des Straßenbaus, in die Haushaltsplanung 2023 zu übernehmen. Eine Empfehlung an den Kreistag zur Übernahme der Haushaltsansätze der Servicestelle Sport und Ehrenamt sowie für Kulturförderung ist am 21.11.2022 durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt erfolgt. Der Entwurf des Jugendhilfehaushalts wurde vom Jugendhilfeausschuss am 21.11.2022 ebenfalls zur Verabschiedung empfohlen. Freiwillige Leistungen aus dem sozialen Bereich, wurden im Sozialausschuss am 24.01.2023 für die Kreistagssitzung am 10.03.2023 empfohlen.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass nur mit der eingeplanten Kreisumlage in Höhe von 43,0 v.H. die Ziele eines positiven Abschlusses der laufenden Verwaltungstätigkeit, hier insbesondere die Ausgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich, die Ausgaben für den ÖPNV, sowie eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, hier sei explizit die Main-Klinik Ochsenfurt genannt, erreicht werden können. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, zusätzliche Belastung durch die Auswirkungen Energiekrise sowie des Ukraine-Krieges, steigende Inflation, höhere Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse, Einbruch der Konjunktur), wird eine weitere Anhebung des Hebesatzes abweichend von der Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen wie den Verzicht auf Investitionen, sowie sonstigen weiteren Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen sind. Dies ist nach dem derzeitigen Planungsstand und erhöhtem Hebesatz der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2026 nicht möglich ist.

 

Gesetzesänderungen auf allen Ebenen können die Haushaltslage jederzeit zusätzlich verändern.

 

 

Debatte:

 

Frau Hümmer (Leiterin der Kreiskämmerei) erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Kreisrat Wolfshörndl äußert sich zum Finanzmittelmehrbedarf und bittet um Darstellung der Ergebnisse aus dem Jahr 2022. Weiterhin fragt er nach, wie der Landkreis Würzburg mit seinen Aufgaben und dem Personal im Vergleich zu anderen Landkreises dieser Größenordnung dastehe, da die Zahl des Personals gerade in den letzten 4 bis 5 Jahren deutlich zugenommen habe.

 

Landrat Eberth merkt an, dass der Landkreis Würzburg am ehesten vergleichbar mit dem Landkreis Aschaffenburg sei. Was den Finanzmittelmehrbedarf angehe, so müsse hier unterschieden werden in den konsumtiven Bereich und den investiven Bereich.

 

Frau Hümmer äußert sich zum Jahresergebnis 2022 und teilt mit, dass der Jahresabschluss noch nicht abgeschlossen sei (Frist bis 30.06.) Was die Personalaufwendungen angehe, so könne jedoch bereits jetzt mitgeteilt werden, dass keine Überschreitung des Personalansatzes erfolgt sei. Zur Frage der Personalkosten und dem Benchmark anderer Landkreise verweist sie auf die Statistik im letzten Rundschreiben des Bayerischen Landkreistages. Dieses kann den Kreisräten zur Verfügung gestellt werden.

 

Landrat Eberth spricht das Thema Personalmehrung an. Er verweist auf den Personalansatz 2022 und 2023 und teilt mit, dass viele Stellen nicht besetzt werden können. Des Weiteren müsse der Tarifabschluss abgewartet werden.

 

Kreisrat Jungbauer spricht die Besorgnis der 52 Gemeinden im Landkreis an, was die Erhöhung der Kreisumlage angehe. Deshalb sei zu überlegen, welche Stellschrauben an Einsparungen noch gedreht werden können. Er spricht das Kommunalunternehmen an, nicht jede Investition sei notwendig, auch das Thema ÖPNV, die Senioreneinrichtungen, den Personalmangel, auch seien strategische Entscheidungen getroffen worden, die viel Geld kosten und einen halben Prozentpunkt der Kreisumlage ausmachen.

Es sei daher zu überlegen, inwieweit tatsächlich einen 4-%ige Erhöhung der Kreisumlage notwendig sei, da gerade diese Hebung viele kleinere Kommunen finanziell sehr treffen würden.

Es müsse die Balance gewahrt werden zwischen den 52 Gemeinden und den Aufgaben des Landkreises, dies betreffe nicht nur die Kosten des Personals, sondern auch die Kosten der Unterkunft. Was den investiven Bereich angehe, so müsse auch hier geschaut werden, was möglich oder notwendig ist. Er spricht das Thema Anbau am Landratsamt an und die Kosten, die aufgrund der Planungsaufträge vergeben sind sowie inwieweit evtl. die Möglichkeit bestehe, noch einen Break bei den Ausgaben in diesem Jahr zu machen.

 

Landrat Eberth sieht derzeit keine Einsparmöglichkeiten. Er spricht den Bereich ÖPNV an (Stichwort 49,00 €-Ticket), die Krankenhausfinanzierung, den Bereich Sozial- und Jugendhilfe wo er kaum Einsparpotenzial sehe.

 

Stellv. Landrätin Heußner fragt nach, ob alle Mittel von der Bundesregierung ausgeschöpft wurden und eingeplant worden sind. Sie sieht bei vielen Landkreiskommunen keine freie Finanzspanne mehr, daher müsse jeder Prozentpunkt Erhöhung bei der Kreisumlage den Kommunen erspart werden. Was die Investitionen in Neubauten (z.B. Neubau Landratsamt und größere Straßenbauprojekte) angehe, so sollte hier nochmal geprüft werden, inwieweit diese verschoben werden können.

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass auch der Landkreis keine freie Finanzspanne mehr habe. Das Thema ÖPNV bleibt ein spannendes Thema, ebenso was die Einnahmen beim Thema Jobcenter, Ukraine und den Rechtskreiswechsel angehen.

 

Kreisrat Fiederling ist der Auffassung, dass die Investitionen bewusster und zielgerichteter sein müssen.

 

Kreisrat Stichler weist darauf hin, dass jede Investition letztendlich über die Kreisumlage finanziert werden müsse, während die Gemeinden sich ihre freie Finanzspanne selbst erarbeiten müssen.

 

Kreisrat Lehrieder spricht zum Thema ÖPNV die Finanzmittel des Bundes und der Länder an und weist drauf hin, dass auch der Bund die Schuldenbremse habe. Er sehe derzeit keine große Entlastung von Seiten des Bundes.

 

Kreisrat Kuhl kritisiert, dass die Schulden des Landkreises sinken, die des Kommunalunternehmens jedoch exorbitant steigen. Er stelle sich daher die Frage, inwieweit alle im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens beschlossenen Maßnahmen sinnvoll seien und ob jeder Wertstoffhof „vergoldet“ werden müsse. Er frage sich, inwieweit das Kommunalunternehmen auch Einsparungen von 10 % machen könne, um einer Erhöhung der Kreisumlage von 4 % entgegenzuwirken.

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass die Schulden des Kommunalunternehmens auch Schulden der Bürgerinnen und Bürger seien.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

 


 

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, KrPA