Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 8, Anwesend: 62

Debatte:

 

Der Vorstand des Kommunalunternehmens, Herr Dr. Schraml, stellt zunächst fest, dass in Aub Bedarf vorhanden sei, nicht zuletzt wegen des bereits vorhandenen Seniorenheimes. Der Pflegeplatzbedarf sei vorhanden, es gebe jedoch Vorschriften für den Bau von Seniorenheimen. Das Kommunalunternehmen sei der Erste in der Region, der diesen neuen Vorschriften unterliege und diese umsetzen müsse. Danach bemisst sich auch die Investitionsumlage. Zusagen des Freistaates Bayern und der Regierung von Unterfranken, auf eine Rückerstattung der Förderung für das bestehende Seniorenheim Gollachtal zu verzichten, liegen vor.

 

Sodann erläutert er die drei bereits in der Vorlage dargestellten Modelle, das Investorenmodell, das GU-Modell sowie das Bauherren-Modell. Als Mittelweg empfehle er – wie beim Seniorenzentrum Eibelstadt – das GU-Modell. Die Finanzierung werde über die APG abgewickelt, auch die Sparkasse sei im Boot. Es bleibe ein gewisses Restrisiko, wenn nämlich Wohnungen nicht verkauft würden. Hiervon könne man aber nach heutigem Stand ausgehen, da es sich um eine sichere Geldanlage handele.

 

Kreisrat Halbleib, MdL, hält Kosten von 400.000 € für sehr hoch. Vorstand Dr. Schraml entgegnet hierzu, dass die Ausstattungskosten stark ins Gewicht fielen. Diese seien aber nach 10 Jahren abgeschrieben. Ansonsten müsste man dies auf die Bewohner umlegen. Die Regierung mache hier aber mit und überwache das Ganze.

 

Kreisrat Dr. Rost merkt an, dass er eine Patientin in Eibelstadt habe, die infolge dieser Regelung jetzt 300 € mehr zahlen müsse. Hier könnten nach seiner Auffassung Finanzierungsprobleme für nicht so finanzstarke Senioren entstehen.

 

Vorstand Dr. Schraml erwidert, dass man durch diese Regelung in Aub nicht teurer werde. Im Übrigen gebe es für Heimbewohner, die die Kosten nicht aufbringen könnten, die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe.

 

Kreisrat Kuhl spricht von einer Investitionsförderung von 400.000 €, die durch den Kreistag getragen werde. Er sehe hier eine Wettbewerbsverzerrung und ist sich sicher, dass ein Privater, wenn er das Grundstück und 400.00 € geschenkt bekommen, ein solches Pflegeheim auch unterhalten könnte.

 

Vorstand Dr. Schraml erwidert, dass in vielen Gebäuden Fördergelder von mehr als 50 % steckten. Eine Bezeichnung als Wettbewerbsverzerrung im Falle Aub sei unpassend. Es gebe gerade im nördlichen Landkreis auch Einrichtungen privater Art, wo Geld von Gemeinden geflossen ist. Zum überlassenen Grundstück könne er bemerken, dass dieses nicht auf die Anwohner umgelegt werden dürfe.

 

Landrat Nuß lässt am Ende der Debatte über den vorgelegten Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Neubau des Seniorenheims Aub gemäß Modell 2 zu.

 

Der Landkreis übernimmt die Kosten der Ausstattung im Rahmen einer einmaligen Investitionsförderung von 8.000 € pro Pflegeplatz (d.h. insgesamt 400.000 €).

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, KU,

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA