Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Präsentation

                        Erläuterungen zum Ausbauplan Kreisstraßen 2022

                        Entwurf Ausbauplan Kreisstraßen 2022 (Plan + Liste)

 

 

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in der Sitzung am 26.03.2021 beschlossen, dass durch das Staatliche Bauamt Würzburg ein Entwurf zur Fortschreibung des Ausbauplans für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg erarbeitet werden soll.

 

Der Ausbauplan für die Kreisstraßen gibt die Planungsabsicht des Landkreises über den strukturierten kurz- und mittelfristigen Ausbau der Kreisstraßen wieder. Weiterführende Erläuterungen sind in der Anlage „Erläuterungen zum Ausbauplan 2022“ ausführlich dargestellt.

 

 

Fortschreibung Ausbauplan

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg hat zwischenzeitlich einen Entwurf zur Fortschreibung des Ausbauplans erarbeitet. Folgende Aspekte sind dabei in die Maßnahmenbewertung eingeflossen:

-       Ergebnisse der Zustandserfassung und Bewertung der Kreisstraßen aus dem Jahr 2019 (ZEB-Befahrung)

-       Ausbaustandard (Fahrbahnaufbau, Fahrbahnbreite, Kurvigkeit, etc.)

-       Verkehrsstärke (DTV)

-       Verbesserung der Verkehrssicherheit (Beseitigung Unfallhäufungen)

-       kommunale Maßnahmen in Ortsdurchfahrten, wie bspw. Herstellung von Gehwegen, Sanierung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Gemeinschaftsmaßnahmen)

-       Sicherung von Wasserschutzgebieten und sonstige Umweltaspekte

-       Abstimmung mit Maßnahmen anderer Vorhabensträger (Amt für ländliche Entwicklung, Bundes-/Staatsstraßenverwaltung)

 

Wie im bisherigen Ausbauplan 2017 ist der vorliegende Entwurf in drei Kategorien eingeteilt. Innerhalb der Dringlichkeitsstufen ist keine Reihung festgelegt, so dass alle Maßnahmen innerhalb einer Dringlichkeitsstufe gleich gewichtet sind. Bei der Anzahl an Maßnahmen in den Dringlichkeitsstufen wurden die personellen Ressourcen des Staatlichen Bauamts Würzburg und die finanziellen Möglichkeiten des Landkreises berücksichtigt.

 

Ø  1. Dringlichkeit 2022 – 2027 (DR 1)
Die Maßnahmen der 1. Dringlichkeit werden am höchsten priorisiert.

Ø  2. Dringlichkeit 2027 ff (DR 2)
Die Maßnahmen der 2. Dringlichkeit sollen erst nach erfolgter Umsetzung der Maßnahmen aus der 1. Dringlichkeit begonnen werden. In Einzelfällen können, nach Beschluss des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur, Maßnahmen der 2. Dringlichkeit unter Austausch mit Maßnahmen der 1. Dringlichkeit vorzeitig realisiert werden.

Ø  weiterer Bedarf (WB)
Der weitere Bedarf stellt Maßnahmen dar, die erst langfristig zur Umsetzung anstehen.

 

Mit dem Ziel möglichst viele Synergieeffekte zu nutzen (Gemeinschaftsmaßnahmen), wurden zur Bewertung der Ortsdurchfahrten auf Grundlage der jeweiligen ZEB-Ergebnisse die betroffenen Kommunen beteiligt. Hierbei wurde abgefragt, inwiefern in den kommenden Jahren Ausbaumaßnahmen an der kommunalen Infrastruktur vorgesehen sind (Ver-/Entsorgungsleitungen, Gehwege) und inwieweit hier der jeweilige Planungsstand ist. Insgesamt wurden 16 VG’s / Gemeinden (27 Ortsdurchfahrten) angeschrieben.

 

 

Das Ergebnis des Entwurfs zum Ausbauplan 2022 ist der Anlage zu entnehmen. Die abschließende Beratung und Beschussfassung erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur am 28.03.2022.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Voll vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert anhand einer Präsentation die Fortschreibung des Ausbauplanes.

 

Landrat Eberth und Herr Voll beantworten im Anschluss Fragen aus dem Gremium.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – Herrn Voll

 

Zur Kenntnis an ZB / ZFB 1