Sitzung: 25.02.2022 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Präsentation
Erläuterungen zum
Ausbauplan Kreisstraßen 2022
Entwurf Ausbauplan
Kreisstraßen 2022 (Plan + Liste)
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur hat in der Sitzung am 26.03.2021 beschlossen, dass durch das Staatliche
Bauamt Würzburg ein Entwurf zur Fortschreibung des Ausbauplans für die
Kreisstraßen des Landkreises Würzburg erarbeitet werden soll.
Der Ausbauplan für die Kreisstraßen gibt die
Planungsabsicht des Landkreises über den strukturierten kurz- und mittelfristigen
Ausbau der Kreisstraßen wieder. Weiterführende Erläuterungen sind in der Anlage
„Erläuterungen zum Ausbauplan 2022“ ausführlich dargestellt.
Fortschreibung
Ausbauplan
Das Staatliche Bauamt Würzburg hat zwischenzeitlich
einen Entwurf zur Fortschreibung des Ausbauplans erarbeitet. Folgende Aspekte
sind dabei in die Maßnahmenbewertung eingeflossen:
-
Ergebnisse der
Zustandserfassung und Bewertung der Kreisstraßen aus dem Jahr 2019
(ZEB-Befahrung)
-
Ausbaustandard
(Fahrbahnaufbau, Fahrbahnbreite, Kurvigkeit, etc.)
-
Verkehrsstärke
(DTV)
-
Verbesserung
der Verkehrssicherheit (Beseitigung Unfallhäufungen)
-
kommunale
Maßnahmen in Ortsdurchfahrten, wie bspw. Herstellung von Gehwegen, Sanierung
von Ver- und Entsorgungsleitungen (Gemeinschaftsmaßnahmen)
-
Sicherung von
Wasserschutzgebieten und sonstige Umweltaspekte
-
Abstimmung mit
Maßnahmen anderer Vorhabensträger (Amt für ländliche Entwicklung,
Bundes-/Staatsstraßenverwaltung)
Wie im bisherigen
Ausbauplan 2017 ist der vorliegende Entwurf in drei Kategorien eingeteilt.
Innerhalb der Dringlichkeitsstufen ist keine Reihung festgelegt, so dass alle
Maßnahmen innerhalb einer Dringlichkeitsstufe gleich gewichtet sind. Bei der
Anzahl an Maßnahmen in den Dringlichkeitsstufen wurden die personellen
Ressourcen des Staatlichen Bauamts Würzburg und die finanziellen Möglichkeiten
des Landkreises berücksichtigt.
Ø 1. Dringlichkeit 2022 – 2027 (DR 1)
Die Maßnahmen der 1. Dringlichkeit werden am höchsten priorisiert.
Ø 2. Dringlichkeit 2027 ff (DR 2)
Die Maßnahmen der 2. Dringlichkeit sollen erst nach erfolgter Umsetzung der
Maßnahmen aus der 1. Dringlichkeit begonnen werden. In Einzelfällen können,
nach Beschluss des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur, Maßnahmen
der 2. Dringlichkeit unter Austausch mit Maßnahmen der 1. Dringlichkeit
vorzeitig realisiert werden.
Ø weiterer Bedarf (WB)
Der weitere Bedarf stellt Maßnahmen dar, die erst langfristig zur Umsetzung
anstehen.
Mit dem Ziel
möglichst viele Synergieeffekte zu nutzen (Gemeinschaftsmaßnahmen), wurden zur
Bewertung der Ortsdurchfahrten auf Grundlage der jeweiligen ZEB-Ergebnisse die
betroffenen Kommunen beteiligt. Hierbei wurde abgefragt, inwiefern in den
kommenden Jahren Ausbaumaßnahmen an der kommunalen Infrastruktur vorgesehen
sind (Ver-/Entsorgungsleitungen, Gehwege) und inwieweit hier der jeweilige
Planungsstand ist. Insgesamt wurden 16 VG’s / Gemeinden (27 Ortsdurchfahrten)
angeschrieben.
Das Ergebnis des
Entwurfs zum Ausbauplan 2022 ist der Anlage zu entnehmen. Die abschließende Beratung und Beschussfassung erfolgt
in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur am
28.03.2022.
Debatte:
Herr Voll vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert anhand einer Präsentation die Fortschreibung des Ausbauplanes.
Landrat Eberth und Herr Voll beantworten im Anschluss Fragen aus dem Gremium.
Zur weiteren
Veranlassung an StBA – Herrn Voll
Zur Kenntnis an ZB /
ZFB 1