Kreisrat Fiederling fragt nach dem Stand der Umsetzung digitaler Bauantrag im Landkreis Würzburg.

 

Herr Dürr teilt mit, dass die Bayerische Bauordnung seit dem Jahr 2021 vorsehe das digitale Baugenehmigungsverfahren einzuführen. Deadline ist der 01.01.2023 über das Online-Zugangsgesetz. Mit dem bisherigen Partner sei man bereits in Verbindung getreten. Im Landratsamt wurden Projektgruppen gebildet, hausinterne Schulungen fanden bereits statt.

 

Bei der letzten Bürgermeisterarbeitstagung haben die Bürgermeister einen kurzen Überblick bekommen. Ein wichtiger nächster Schritt sei eine Einbindung in die Prozesse, weil sich durch den digitalen Workflow einiges Grundsätzliches ändern werde. Künftig wird das Landratsamt für alle baurechtlichen Verfahren die Eingangsbehörde sein. Das Landratsamt wird dann die Gemeinden beteiligen, damit sie das gemeindliche Einvernehmen prüfen können.

 

Intern sei die Zielrichtung, dass im Sommer 2022 gestartet werden kann. Es sollen im Vorfeld noch Pilotprojekte eingerichtet werden, bei denen sich auch Gemeinden beteiligen dürfen. Gleiches wird für Architekturbüros gelten, um eine bessere Abstimmung zu erreichen.

 

Von einem personellen Mehraufwand werde ausgegangen, da weiterhin die Möglichkeit bestehe Bauanträge manuell abzugeben. Die Digitalisierung werde vom Bauamt vorgenommen, da die Prüfung künftig nur noch digital möglich sei.

 

Die digitale Siegelung sei noch nicht geregelt, deshalb muss eine Papierfassung ausgedruckt, gestempelt und gesiegelt werden. Hardware, wie Scanner oder Plotter, wurde bereits angeschafft.