Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Landrat Nuß weist auf die neue Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt hin, die als Tischvorlage ausgeteilt worden ist und erläutert kurz diese geänderte Beschlussvorlage.

 

Kreisrat Ländner, MdL, spricht sich dafür aus, den Bedarf, den es vor Ort gebe, auch mit einem kommunalen Zuschuss anzuerkennen. Wie es beim Staat weitergehe, werde sicherlich daran liegen, wie man endlich die Schuldiskussion beendet.

Der Staat werde Richtlinien in der Sache herausbringen.

 

Kreisrat Halbleib, MdL, zeigt sich dankbar für die geänderte Beschlussvorlage. Diese trage dem Vorschlag, den seine Fraktion eingebracht habe, Rechnung. Eine möglicherweise auftretende Förderschädlichkeit müsse der Sachaufwandsträger vor Ort sehen und berücksichtigen.


Beschluss:

 

1.      Der Landkreis Würzburg gewährt Zuwendungen für die Jugendsozialarbeit an Schulen (§ 13 SGB VIII) grundsätzlich in analoger Anwendung der entsprechenden staatlichen Förderrichtlinien (in der jeweils geltenden Fassung).

 

2.      Die Förderung des Landkreises setzt grundsätzlich eine entsprechende staatliche Förderung voraus.

 

3.      In begründeten Fällen kann Jugendsozialarbeit an Schulen auch abweichend von den staatlichen Richtlinien und somit auch ohne die Voraussetzung einer entsprechenden staatlichen Förderung bezuschusst werden, sofern der Maßnahmenträger die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellt und die Übernahme des Risikos einer etwaigen dauerhaften Förderschädlichkeit (staatliche Förderung) erklärt. Die maximale Höhe der Landkreiszuwendung ist auch in diesen Fällen auf den in den entsprechenden staatlichen Richtlinien festgelegten Förderumfang beschränkt.

 

4.      Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, FB 31b

 

Zur Kenntnis an FB 31a, ZFB 2